Erfahrung mit Wandlung / Rückgabe R1300GS wegen schwerem Defekt

Diskutiere Erfahrung mit Wandlung / Rückgabe R1300GS wegen schwerem Defekt im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo zusammen wer von Euch hat Erfahrung mit Wandlung aufgrund schwerem Sachmangel? Wie lief das so ab? Meine ca. 2 monate alte R1300GS mit...
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Ironrider

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Hallo zusammen

wer von Euch hat Erfahrung mit Wandlung aufgrund schwerem Sachmangel? Wie lief das so ab?

Meine ca. 2 monate alte R1300GS mit "allen" Paketen und ca 2800km ist gerade zum zweiten Mal ungeplant in der Werkstatt bei BMW wegen defektem ASA (siehe den "ASA Probleme Thread").... am Sonntag musste ich sie abschleppen lassen, hatte noch meinen 13 jährigen Sohn hinten drauf. Die situation war durchaus nicht ungefährlich.

Ich habe natürlich die große Hoffnung, dass sie es repariert bekommen (es ist das beste und schönste Motorrad das ich je gefahren bin, zumindest während es funktionierte). Sie sagten aber auch, dass sie den Fehler noch nie hatten und in Kommunikation mit der Zentrale sind (der erste Reparaturversuch wurde nach Anweisung von München ausgeführt, leider ohne Teiletausch). Es besteht daher das Risiko, dass auch der 2. Reparaturversuch erfolglos ist. Und ich habe kein Bock, das irgendwo auf nem Alpenpass zu erleben. Ich habe alles auf Video.

Meine Frage bezieht sich aber nicht auf den Defekt (das kann im ASA Thread diskutiert werden), sondern wie lange das bei Euch so dauerte, und ob ihr dann getauscht oder Rückabwicklung gemacht habt. Ich hab noch eine alte XR in Zahlung gegeben.
 
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Bei einem Mangel kannst Du entweder auf Tausch der Ware bestehen, oder aber eine Nachbesserung einfordern. (BGB §437).

Ist der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen immer noch nicht behoben, ist die gesamte Nachbesserung gescheitert und Du kannst auf Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) bestehen (BGB §440).

Dein Nutzungsanteil wird jedoch angerechnet und vom Kaufpreis abgezogen.
 
KAlaus

KAlaus

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Ganz wichtig: Alles dokumentieren, aber noch wichtiger:
freundlich, aber bestimmt kommunizieren.

Du gewinnst nix, wenn Du wie die Axt im Walde Dein (Dir ja beim dritten Auftreten DES SELBEN Defektes zustehenden) Rechte einforderst - im Zweifelsfall läuft das dann auf einen langwierigen, anstrengenden Rechtsstreit raus...

Frag mich, woher ich das weiss ;-)
 
Andi#87

Andi#87

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Hilfreich ist auch, nach dem ersten erfolglosen Reparaturversuch eine Mängelrüge zu schicken (per Einwurfeinschreiben).
Dann weiß der Händler (und BMW) welches Damoklesschwert über ihnen schwebt
 
Willem66

Willem66

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Seh ich auch so. Wenn Du wandeln willst, hilft es wenn Du genau und kooperativ bist. Alles was passiert inkl aller Komunikation (auch Gesprächsprotokolke) chronologisch dokunentieren. Die leisen sind die gefährlichsten Kunden. ^^
Wenn der Händler mitspielt, ist es halt echt ärgerlich, aber der kann ja auch nix dafür.
Aber wenn er sich quer stellt ist das auch nicht mehr mein Sport und ein Fall für den geübten Anwalt.
Good luck. Schon merde am Saisonstart.
 
Roadbasti04

Roadbasti04

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Fakt ist das du deinem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben musst. 2-3 mal.
Der Mangel ist nicht abzustellen - dann wird dir dein Händler bestimmt ein Angebot machen im schlimmsten Fall die Wandlung gegenüber BMW beantragen.
Heist natürlich auch , deine XR steht noch beim Händler, sie zieht wieder bei dir ein.

Hier schon geschrieben, immer eine sachliche Ebenen und falls Alarm
hast du eine Rechtsschutz Versicherung.

Alles nicht sehr erbaulich aber es gibt eine Prozedur wie das abläuft.

Micha
 
Obiwan1

Obiwan1

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Seit Anfang 22 darf man schon nach 1 Versuch mit Nutzungsentschädigungdkosten vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Kaufvertrag danach zustande kam.

Ich würde aber versuchen ein Angebot für ein neues Motorrad zu bekommen, die Inzahlungsnahme des alten vorrausgesetzt. Preislich muss das natürlich für beide Seiten passen. BMW hätte dich so als Kunden aber nicht verloren und ein weiteres Neufahrzeug in Ihrer Verkaufsbilanz hinterlegt.

Grüße
 
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KMM

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Habe ich mit einer problematischen K1600 nach einem Jahr und 27000km gemacht. BMW hat einen Teil des Differenzbetrags irgendwie übernommen und damit den Neukauf für mich erträglich gemacht. War die beste Lösung für alle.
 
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Meine Quelle habe ich in meiner Antwort an den TE genannt.
 
oerst

oerst

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Hinweis: Ich bin kein Jurist, daher stellt dieser Text keine rechtliche Beratung dar.

....

Du musst dem Händler **grundsätzlich nur einmal die Möglichkeit zur Nachbesserung geben – **eine sogenannte einmalige Nachfristsetzung ist laut Gesetz ausreichend (§ 439 BGB i.V.m. § 323 BGB).

Aber: Es gibt Ausnahmen und Feinheiten:

1. Grundsatz: Einmalige Nacherfüllung reicht

Du musst dem Händler eine angemessene Frist setzen (z. B. 10–14 Tage), um den Mangel zu beheben.

Wenn die Nachbesserung fehlschlägt (also der Mangel nicht beseitigt wird), darfst Du zurücktreten.


2. Wann ist eine zweite Nachbesserung zumutbar oder nötig?

Falls die erste Nachbesserung nur mangelhaft oder unvollständig war, aber nicht grob fehlschlägt, kann in bestimmten Fällen eine zweite Chance zumutbar sein.

BGH-Rechtsprechung: Zwei Nachbesserungsversuche gelten bei Serienfehlern oder komplexeren Mängeln als zumutbar – aber nicht verpflichtend.


3. Wann ist keine Nachbesserung nötig?

Du kannst sofort zurücktreten, ohne Frist, wenn:

der Händler die Nachbesserung verweigert (§ 440 BGB),

die Nachbesserung unmöglich ist,

die Nachbesserung unzumutbar ist (z. B. gravierender Sicherheitsmangel),

oder Du bereits zwei erfolglose Nachbesserungsversuche hattest (§ 440 Satz 2 BGB: „Fehlschlagen der Nachbesserung“).
 
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Das ganze Thema fällt unter den Begriff der Sachmängelhaftung, darüber haben wir hier im Forum schon viel diskutiert und die Internetrecherche sollte ausreichende Informationen liefern.

Es gibt zahlreiche Rechtsportale, wo man u.a. das maßgebende BGB findet und bezüglich Verkehrsrecht z.B. auch beim ADAC fündig wird.

Unabhängig von der Rechtsgrundlage empfehle ich aber auch immer ein klärendes Gespräch mit dem Händler zu suchen, weder dieser noch der Kunde kann Ärger und Zeitverlust gebrauchen und bei beidseitiger Kompromissbereitschaft sollte sich eine für alle zufriedenstellende Lösung finden.
 
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Ironrider

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Danke Euch für die vielen Rückmeldungen! Die Anzahl der Nachbesserungen sind bei mir nicht so das Problem. Ich habe den Fehler schon vor der Erstinspektion angezeigt (da trat er bei der Hinfahrt zur Werkstatt zum ersten Mal auf), und schriftlich danach (da hieß es "das gibt sich mit der Zeit von selbst"). Dann zum zweiten Mal (konnte mich gerade noch zur Werkstatt schleppen) wurde ein Softwarereset und Neu anlernen des ASA gemacht. Und beim dritten Mal... da wurde ich am letzten Sonntag abgeschleppt, Maschine würgte ständig ab und war nicht mehr fahrbereit. Ich habe schriftlich angemerkt, dass diesmal bitte die betroffenen Bauteile ersetzt werden. Ergebnis offen.

Fakt ist das du deinem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben musst. 2-3 mal.
Der Mangel ist nicht abzustellen - dann wird dir dein Händler bestimmt ein Angebot machen im schlimmsten Fall die Wandlung gegenüber BMW beantragen.
Heist natürlich auch , deine XR steht noch beim Händler, sie zieht wieder bei dir ein.
Ja, das mit der Rückgabe der XR habe ich mir schon gedacht (Grundzüge Wirtschaftsrecht hatte ich mal im Studium).

Habe ich mit einer problematischen K1600 nach einem Jahr und 27000km gemacht. BMW hat einen Teil des Differenzbetrags irgendwie übernommen und damit den Neukauf für mich erträglich gemacht. War die beste Lösung für alle.
Ja, genau auf diese Art der persönlichen Erfahrungserichte hatte ich gehofft.

Bei mir ist das Dillemma, dass der Händler (übrigens eine NL von BMW selbst) genau diese GS (die ich mir konfiguriert habe) so nicht da haben wird (Trophy blue mit allen 5 Paketen und ASA).
Wenn ich daher einen Fahrzeug- Tausch heraushandeln kann, wird es daher z.b. nicht die gleiche Farbe sein, ohne enduro paket usw. Das müsste ich dann noch nachrüsten (und hätte keine so schöne blaue Farbe mehr). Neu bestellen kommt auch nicht in Frage, lange Lieferzeit mitten in der Saison und wohl zurzeit kein Heckradar verfügbar.
 
KAlaus

KAlaus

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Bei mir ist das Dillemma, dass der Händler (übrigens eine NL von BMW selbst) genau diese GS (die ich mir konfiguriert habe) so nicht da haben wird (Trophy blue mit allen 5 Paketen und ASA).
Wenn ich daher einen Fahrzeug- Tausch heraushandeln kann, wird es daher z.b. nicht die gleiche Farbe sein, ohne enduro paket usw. Das müsste ich dann noch nachrüsten (und hätte keine so schöne blaue Farbe mehr). Neu bestellen kommt auch nicht in Frage, lange Lieferzeit mitten in der Saison und wohl zurzeit kein Heckradar verfügbar.
Nicht ausgeschlossene Variante (kommt auf Dich und den Händler an):
Händler bestellt Dir das tupfengleiche Mopped neu, für die Dauer der Lieferzeit bekommst Du ein Ersatzmopped (irgendwas Verfügbares), mit dem Du die Wartezeit überbrücken kannst.
Als Nutzungspauschale zahlst Du am Ende 1% (oder weniger, 0,5% wäre sicher auch erfeilschbar) des Fahrzeugpreises pro 1000km.

Einfach mal drüber nachdenken und fragen - denn fragen kostet nix ;-)

Und für den Händler und BMW wär das potentiell auch interessant.
 
Roadbasti04

Roadbasti04

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Vermutlich ist deine GS ein Wunschbike und wenn das gewandelte/getauschte neue Bike nicht so bestellbar ist, bist du bestimmt einer Nachbesserung gegenüber offener.

Außerdem ist Mangel nicht gleich Mangel ( damals Lonrider GS
Kardanantrieb)

Meiner Erfahrung nach ( über 30 Jahre Automobilhandel)
Dem Kunden der nicht gleich das große Glöckchen läutet
steht man gelassener zur Seite um eine Lösung zu finden.

Wenn diese Ebene verlassen ist geht es sowieso nicht mehr ohne Anwalt.

Gerade bei einer NL besteht die Möglichkeit die Dauer der Reparatur,
oftmals bei Problemen geht das Moped auch ins Werk zur Nacharbeit/Austausch/Überprüfung. ein Ersatzmotorrad zu stellen.

Hoffe du kommunizierst den Stand deiner Bemühungen hier weiterhin

Gruß Micha
 
B

BMWMichel

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Was die Lieferzeit betrifft, da gibt es durchaus „Abkürzungen“.
Z.B. bei Unfall mit Totalschaden, geht das, vorausgesetzt die Teile sind verfügbar, auch mal in 2 Wochen. Hatte den Fall letztes Jahr, hab es dann nur nicht in Anspruch genommen, da ich auf dem normalen Weg, eine MJ 25 bekommen habe.
 
TB25

TB25

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Meine Quelle habe ich in meiner Antwort an den TE genannt.
... genau so ist es.

Es ranken sich leider viele Mythen und Gerüchte um die Begriffe Rückabwicklung, Wandlung, Minderung und (Schadens-)Ersatz. Ein Blick ins Gesetz erleichtert meist kolossal die Meinungsfindung. 😉
 
Thema:

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