Frage zu AbGEZockt

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Hallo,

vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.

Zur Geschichte. Obwohl wir weder das öffentlich-rechtliche Fernsehen (gar kein Fernseher seit 2002) nutzen, noch öffentlich-rechtliches Radio hören, haben wir brav die GEZ gezahlt, in Person ich.

Ab den 01.01.2013 wurde der Beitragseinzugl umgestellt auf das, gerne als Wohnungsabgabe bezeichnete, neue Modell. Also bekam ich Post aus Köln. Das Schreiben enthielt keine Rechtsmittelbelehrung und war daher nicht als Bescheid zu werten. Ich habe das Schreiben genommen, durchgestrichen, handschriftlich vermerkt, dass ich nicht mehr unter die Beitragspflicht falle, mit Datum und Unterschrift versehen und zurückgeschickt.

Dann kam etwas Rechnungsähnliches, ebenfalls ohne Rechtsmittelbelehrung, daher auch nicht rechtsmittelfähig oder als Bescheid zu werten, das den gleichen Gang ging, wie das erste Schreiben. Danach erhielt meine Frau ein Schreiben, in dem sie auch brav ankreuzte, dass sie Teilnehmer wäre und bezahlen würde.

Es verging das Jahr 2013 ohne das wir noch mal etwas hörten. Im Februar 2014 kam eine Mahnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Also nochmal widersprochen, durchgestrichen, handschriftlicher Vermerk und das Ganze zusammen mit einem sehr deutlichen Anschreiben zum RBB-Haupthaus gebracht und persönlich abgegeben. In dem Anschreiben war unter anderem der Hinweis enthalten, dass schon der nicht rechtsfähigen Verwaltung in Köln mitgeteilt worden war, dass ich nicht unter die Beitragspflicht falle, da durch die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages die Abgabe für das Haus anfällt und meine Frau sich gemeldet hat. Sprich, es fehlt die Rechtsgrundlage von mir Beiträge zu fordern.

Keine Antwort.

Nun ist der Jahresbeitrag 2013 in der Vollstreckung, was de facto heißt wir sollen 2 mal für ein und das selbe bezahlen. Die Rundfunkbeiträge werden über die Finanzämter beigetrieben und die haben Vollstreckungshoheit, sprich, im Zweifel machen die einfach die Konten dicht.

Meine Frage, da ich mich im Verwaltungsrecht nicht auskenne, was kann ich ausser Zahlung und mühseliger Rückforderung tun, um die Vollstreckung aufzuhalten?

Danke.
 
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Gegen Bescheide ohne Rechtsbehelfsbelehrung (soll es geben..) Kann Widerspruch eingelegt werden, da läuft dann nur die Monatsfrist nicht binnen derer eigentlich Widerspruch eingelegt werden muss.(wird zur Jahresfrist..)

Dann muss gleichzeitig ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches erfolgen und gleichzeitig ein Antrag nach § 80 V VwGO gestellt werden beim VwG wenn die Behörde nicht Wiederherstellt.
Vollstreckung kann nur so entgegengetreten werden.

Vollstreckende Behörde (meist Zollamt) anschreiben und Kopien des Widerspruches und Wiederherstellungsantrages beifügen.

Oder direkt Vollstreckungsgegenklage gem § 167 I VwGO iVm § 7nochwas ZPO erheben und gleichzeitig den ANtrag im Eilverfahren gem § 80V VwGO
 
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Danke!

Das habe ich mal soweit verstanden (und auch nachgelesen). Allerdings steht in 80(2)1.VwGO, das die aufschiebende Wirkung nicht bei Abgaben und Kosten gilt. Wenn ich 80(5) Satz 1, erster Halbsatz richtig verstehe, muß ich damit gleich zum Verwaltungsgericht.:confused:

Eigentlich kann ich ja nur gegen die "Mahnung" vorgehen. Alles andere ist in meinen Augen kein Bescheid, da keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ich meine, keine Rechtsgrundlage, nicht beachtete Widersprüche, arbeiten da nur Idioten? Vollstreckende Behörde ist mein "geliebtes" FA Spandau.
 
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Tja, gute Idee, der will nur etwas mehr haben, als ich zahlen soll. :)

Vor dem Verwaltungsgericht herrscht kein Vertretungszwang. Ich weiß nicht ob es überhaupt eine Gerichtsbarkeit in Deutschland gibt, wo auf der untersten Ebene Vertretungszwang herrscht.
 
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Gegen Bescheide ohne Rechtsbehelfsbelehrung (soll es geben..) Kann Widerspruch eingelegt werden, da läuft dann nur die Monatsfrist nicht binnen derer eigentlich Widerspruch eingelegt werden muss.(wird zur Jahresfrist..)

Dann muss gleichzeitig ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches erfolgen und gleichzeitig ein Antrag nach § 80 V VwGO gestellt werden beim VwG wenn die Behörde nicht Wiederherstellt.
Vollstreckung kann nur so entgegengetreten werden.

Vollstreckende Behörde (meist Zollamt) anschreiben und Kopien des Widerspruches und Wiederherstellungsantrages beifügen.

Oder direkt Vollstreckungsgegenklage gem § 167 I VwGO iVm § 7nochwas ZPO erheben und gleichzeitig den ANtrag im Eilverfahren gem § 80V VwGO

Besser hätte ich es nicht Schreiben können. Da fehlt dem C wohl etwas ÖR. ;)

Und noch mal ganz deutlich:
Für einen VA (= Bescheid) brauchts keine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorrausetzungen sind in § 35 VwVfG abschließend genannt. Die Folgen einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung hat Di@k schon genannt.
 
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Habt ihr nicht so etwas wie einen Volksanwalt in Deutschland?

Hier in Österreich kann ich mir in Behördenfragen bei diesem kostenlos Rechtsauskunft holen.
 
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Besser hätte ich es nicht Schreiben können. Da fehlt dem C wohl etwas ÖR. ;)

Und noch mal ganz deutlich:
Für einen VA (= Bescheid) brauchts keine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorrausetzungen sind in § 35 VwVfG abschließend genannt. Die Folgen einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung hat Di@k schon genannt.
Ja, mir fehlt ÖR, ziemlich komplett sogar, das wenige was im Studium drankam, hat mich auch nie wirkilch interessiert. :)

Eine nicht rechtsfähige Verwaltngseinheit wird im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze tätig, da sie hoheitliche Aufgaben der Verwaltung wahrnimmt. Das ist doch krank. Ich bekomme Post aus Köln, die einen Verwaltungsakt darstellt und muß mich aber an Berlin wenden. Das ist nirgendwo erwähnt, weil ja für einen Verwaltungsakt nicht notwendig ist, das ich erfahre, wie ich mich dagegen wehren kann.

Das hört sich verdammt nach Kaisers Zeiten an.:daumen-runter:

Danke für die Aufklärung.
 
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Schau mal, ob es sich um sog. "Beliehene" handelt, d. h., ob die im Auftrag der öff. Hand tätig werden.
Da sind die Bescheide, häufig Kraut und Rüben.

Alternative wäre auch noch ein evtl. sogar nicht deklariertes, schlichtes Handeln im Auftrag.
Machen z. B. häufig Wasserverbände usw.
Man müsste in solchen Fällen prüfen, in wie weit solche Bescheide rechtswidrig, gleichwohl wirksam sind.

Bei Gott, ist das lange her......:verwirrt_2:

Kurzer Blick in Google zeigt, dass die wohl organisatorisch umgestellt haben. Bleibt aber ÖR.

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die von den neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und dem Deutschlandradio gemeinsam betriebene nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die seit dem 1. Januar 2013 den Rundfunkbeitrag einzieht.

Der Beitragsservice ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervor, die bis zum 31. Dezember 2012 bestand. Die GEZ zog von 1976 bis 2012 die Rundfunkgebühren ein. Diese Abgaben entsprachen dem Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und waren im Rundfunkstaatsvertrag der Bundesländer festgelegt.

Der Beitragsservice leitet die eingezogenen Gelder an die Landesrundfunkanstalten der ARD, an das ZDF, an das Deutschlandradio sowie an die 14 für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständigen Landesmedienanstalten weiter.
 
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Das der sogenannte Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, wußte ich schon. Danke für die Bestätigung,

Ein rechtswidriger Bescheid kann wirksam sein? Durch welche Annahme/Maßnahme kann die Rechtswidrigkeit denn /zumindest vorrübergehend) geheilt werden, damit er eine Wirkung entfalten kann?

Wer prüft eigentlich bei Beliehenen inwieweit sich die auf dem Boden des Rechts bewegen. Nach meinem Verständnis muß alles staatliche Handeln auf einer gesetzlich Grundlage erfolgen, die auch jederzeit überprüfbar ist. (Der Staatsvertrag erfüllt m.E.n. durch die Ratifizierung diese Voraussetzung) Die jederzeitige Überprüfbarkeit setzt aber voraus, das auch die Grundlagen einer Entscheidung genannt werden und das es einen Rechtsbehelf gibt.

Können nicht rechtsfähige Vereinigungen überhaupt beliehen werden? Ich sehe da einen Widerspruch zu Art. 33(4),(5) GG.
Wie kann ein angenommen rechstwidriger Bescheid wirksam werden, wenn ihm widersprochen wurde?
 
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Gast 5187

Gast
Sorry, zu viele Detailfragen für mich im Moment.
Bin beim Hecke schneiden und muss zur Grüngutannahmestelle.

Deine Fragen sind aber alle leicht beantwortbar. ;)
 
C-Treiber

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Sorry, zu viele Detailfragen für mich im Moment.
Bin beim Hecke schneiden und muss zur Grüngutannahmestelle.

Deine Fragen sind aber alle leicht beantwortbar. ;)
:) Eilt ja auch nicht wirklich. Vor Montag arbeitet da eh niemand und ich werde wohl erst mal Di@ks Ausführungen folgen. Ich such nen Hebel, um mich da mit möglichst wenig Aufwand vollständig aus der Affäre zu ziehen und ich bin ziemlich angepisst von diesem Verein.

Ich geh jetzt auch erst Mal ne Runde fahren, um die Birne wieder frei zu kriegen.

Danke.
 
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Als erste viel mir nur ein "Sei ein Mann und ....." aber lassen wir das😄
War das nicht so, dass man zur GEZ -Zahlung verpflichtet ist, auch ohne TV oder Radio da auch online-Geräte drunter fallen? Es hieß doch früher das es reicht man habe "empfangsbereite Geräte", egal ob diese überhaupt angeschlossen sind.
Unabhängig von Sinn oder Unsinn dieser Beitragszahlung.
 
BMW Peter

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Ich habe mich nach meinem Umzug am 01.09. gestern da angemeldet.

Der Beitrag ist für den gemeinsamen bewohnten Haushalt nur einmal zu bezahlen !

Dieses geschieht doch schon durch F-Treiberin.
 
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Gast 5187

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Das der sogenannte Beitragsservice nicht rechtsfähig ist, wußte ich schon. Danke für die Bestätigung,

Ein rechtswidriger Bescheid kann wirksam sein? Durch welche Annahme/Maßnahme kann die Rechtswidrigkeit denn /zumindest vorrübergehend) geheilt werden, damit er eine Wirkung entfalten kann?

Wer prüft eigentlich bei Beliehenen inwieweit sich die auf dem Boden des Rechts bewegen. Nach meinem Verständnis muß alles staatliche Handeln auf einer gesetzlich Grundlage erfolgen, die auch jederzeit überprüfbar ist. (Der Staatsvertrag erfüllt m.E.n. durch die Ratifizierung diese Voraussetzung) Die jederzeitige Überprüfbarkeit setzt aber voraus, das auch die Grundlagen einer Entscheidung genannt werden und das es einen Rechtsbehelf gibt.

Können nicht rechtsfähige Vereinigungen überhaupt beliehen werden? Ich sehe da einen Widerspruch zu Art. 33(4),(5) GG.
Wie kann ein angenommen rechstwidriger Bescheid wirksam werden, wenn ihm widersprochen wurde?
So, Grünzeug ist weg. Fürs bessere Nachvollziehen ausnahmsweise mal ein Fullquote. :cool:

Natürlich kann ein rechtswidriger Bescheid wirksam sein/bleiben. Ist sogar der Regelfall.
Nach § 43 VerwVfG bleibt jeder Bescheid solange wirksam, bis er zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder sich auf sonstige Weise erledigt hat. Dies kann die Behörde alles selbst tun oder ein Gericht bzw. eine Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus können viele leichtere Rechtsfehler auch noch nachträglich geheilt werden, so dass die Wirksamkeit, selbst wenn man auf diesem Rechtsfehler abstellt, durchgehend erhalten bleibt. Da hat man regelmäßig schlechte Karten.
Dein letzter Satz dürfte daher eher die Problematik der Vollziehung, nicht die der Wirksamkeit des Bescheides betreffen. Und auch da gibts noch die Möglichkeit der anordnung der sofortigen Vollziehung. Dürfte aber in Deinem Fall nicht zutreffen.

Ein Sonderfall könnte noch sein, wenn der Bescheid so grobe Fehler enthält, dass er nichtig ist. Ob so etwas vorliegt kann man über § 44 VerwVfg subsumieren.

Bei der Tätigkeit für eine Behörde muss man unterscheiden, ob derjenige mit den Befugnissen ausgestattet worden ist (TÜV, Bezirksschornsteinfeger, Notar usw.) für die Behörde etwas zu erledigen oder ob er lediglich im Auftrag (nach Weisung usw.) einer Verwaltung handelt. Letzteres ist regelmäßig in den Bescheiden angegeben und dort wird auch darauf hingewiesen, dass Rechtsbehelfe bei der an sich zuständigen Behörde einzulegen sind.
 
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Als erste viel mir nur ein "Sei ein Mann und ....." aber lassen wir das
War das nicht so, dass man zur GEZ -Zahlung verpflichtet ist, auch ohne TV oder Radio da auch online-Geräte drunter fallen? Es hieß doch früher das es reicht man habe "empfangsbereite Geräte", egal ob diese überhaupt angeschlossen sind.
Unabhängig von Sinn oder Unsinn dieser Beitragszahlung.
Ich habe ja auch brav bezahlt. Dann kam die Umstellung und F-Treiber zahlt. Auch wenn es eine Steigerung von über 200% bedeutet, für etwas was wir nicht nutzen, sprich, für uns ist das wie eine Steuer.
 
Frangenboxer

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Meine Frau ( wir sind seit über 15 Jahren eine ehemals eheähnliche, seit langem eine Zugewinngemeinschaft), wurde wiedermal aufgefordert (gefühlt alle 2 Jahre) ihren GEZ Status zu erklären, da alles auf meinen Namen läuft, sie jedoch anders heißt. Angeblich gibt es unter der Wohnadresse (EFH) keinen Beitragszahler... .
Man kann das ohne großen Aufwand online klären und gut ist. Du brauchst nur die Zahlnummer von dem zahlenden Mitbewohner und fertig.
Gruß Rob
 
Benno

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Ein schöner Ausflug ins allgemeine Verwaltungsrecht. Erinnert mich ans Studium vor mehr als 30 Jahren. Danke dafür.

An C-Treiber: Du ziehst den Ärger offensichtlich an. Seis drum, Widerspruch einlegen, sonst hast du nächstes Jahr ein déja vu.
 
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@all
Ja, ich zeihe scheinbar die Idioten in den Ämtern an. Kaum hat man nach jahrelangem Kampf das FA dazu bekommen ordentlich zu arbeiten. Kontoauszüge zu schicken, Rechtsbehelfsbelehrungen zu drucken und auf Anfragen Stellungnahmen abzugeben. Fängt der nächste Verein an.

Meine Frau und ich hatten bis November 2013 auch unterschiedliche Namen, obwohl wir verheiratet sind. Wir haben den Standardehevertrag (Zugewinngemeinschaft) notariell abgeändert und unterhalten auch unterschiedliche Konten. Es gibt einen kleinen Unterschied, ob Du angefragt wirst oder ob die vermeintliche Forderungen haben. Meine Frau hat sich zwar gemeldet dort, hat aber bisher noch nicht mal eine Beitragsnummer erhlaten.

Für einen Kunden habe ich den RBB mal betreut, wenn das da immer noch zu zugeht wie früher, dann hat das Chaos einen Namen, nämlich Rundfunk Berlin-Brandenburg.

Wie es der Zufall will, ziehe ich heute den nächsten Festsetzungsbescheid aus dem Briefkasten. Diesmal sogar mit Rechtsbehelfsbelehrung. Na dann mal gleich einen Widerspruch.

Hier der Widerspruchstext:

Zitat:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice RBB
Masurenallee 8-14

14057 Berlin


08.09.2014


per Telefax 030/97993-19 - EILT -

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid XXX YYY ZZZ vom 01.09.2014, Eingang Datum dieses Schreibens





Sehr geehrte Damen und Herren,



wie auch allen bisherigen Beitragsbescheiden, wird dem o.g. Bescheid widersprochen.



Alle zurück gereichten Bescheide und der gesamte Schriftverkehr seit dem 01.01.2013 sind Gegenstand dieses Widerspruchs.



Der o.g. Bescheid, sowie alle vorherigen Bescheide seit dem 01.01.2013 sind rechtswidrig und daher SOFORT aufzuheben.



Alle Maßnahmen auf Grundlage der Bescheide, insbesondere Vollstreckungsmaßnahmen sind ebenfalls rechtswidrig und daher SOFORT einzustellen.



Fernerhin ist gem. §80VwGO die aufschiebende Wirkung der Widersprüche für alle Bescheide SOFORT wieder herzustellen.


Begründung:



Seit dem 01.01.2013 wird eine Wohnungsabgabe statt einer Geräteabgabe erhoben. Für das Einfamilienhaus X-str. YY, ZZZZZ Berlin ist meine Ehefrau Abcdef Ghijkl als Beitragschuldner geführt.



Beitragsbescheiden gegen mich fehlt daher jede Grundlage und sie sind in Folge rechtswidrig.





Zitat: Ende


Mal gucken.
 
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