
C-Treiber
Themenstarter
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- 24.09.2012
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- Ort
- Berlin
- Modell
- R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Hallo,
vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Zur Geschichte. Obwohl wir weder das öffentlich-rechtliche Fernsehen (gar kein Fernseher seit 2002) nutzen, noch öffentlich-rechtliches Radio hören, haben wir brav die GEZ gezahlt, in Person ich.
Ab den 01.01.2013 wurde der Beitragseinzugl umgestellt auf das, gerne als Wohnungsabgabe bezeichnete, neue Modell. Also bekam ich Post aus Köln. Das Schreiben enthielt keine Rechtsmittelbelehrung und war daher nicht als Bescheid zu werten. Ich habe das Schreiben genommen, durchgestrichen, handschriftlich vermerkt, dass ich nicht mehr unter die Beitragspflicht falle, mit Datum und Unterschrift versehen und zurückgeschickt.
Dann kam etwas Rechnungsähnliches, ebenfalls ohne Rechtsmittelbelehrung, daher auch nicht rechtsmittelfähig oder als Bescheid zu werten, das den gleichen Gang ging, wie das erste Schreiben. Danach erhielt meine Frau ein Schreiben, in dem sie auch brav ankreuzte, dass sie Teilnehmer wäre und bezahlen würde.
Es verging das Jahr 2013 ohne das wir noch mal etwas hörten. Im Februar 2014 kam eine Mahnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Also nochmal widersprochen, durchgestrichen, handschriftlicher Vermerk und das Ganze zusammen mit einem sehr deutlichen Anschreiben zum RBB-Haupthaus gebracht und persönlich abgegeben. In dem Anschreiben war unter anderem der Hinweis enthalten, dass schon der nicht rechtsfähigen Verwaltung in Köln mitgeteilt worden war, dass ich nicht unter die Beitragspflicht falle, da durch die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages die Abgabe für das Haus anfällt und meine Frau sich gemeldet hat. Sprich, es fehlt die Rechtsgrundlage von mir Beiträge zu fordern.
Keine Antwort.
Nun ist der Jahresbeitrag 2013 in der Vollstreckung, was de facto heißt wir sollen 2 mal für ein und das selbe bezahlen. Die Rundfunkbeiträge werden über die Finanzämter beigetrieben und die haben Vollstreckungshoheit, sprich, im Zweifel machen die einfach die Konten dicht.
Meine Frage, da ich mich im Verwaltungsrecht nicht auskenne, was kann ich ausser Zahlung und mühseliger Rückforderung tun, um die Vollstreckung aufzuhalten?
Danke.
vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Zur Geschichte. Obwohl wir weder das öffentlich-rechtliche Fernsehen (gar kein Fernseher seit 2002) nutzen, noch öffentlich-rechtliches Radio hören, haben wir brav die GEZ gezahlt, in Person ich.
Ab den 01.01.2013 wurde der Beitragseinzugl umgestellt auf das, gerne als Wohnungsabgabe bezeichnete, neue Modell. Also bekam ich Post aus Köln. Das Schreiben enthielt keine Rechtsmittelbelehrung und war daher nicht als Bescheid zu werten. Ich habe das Schreiben genommen, durchgestrichen, handschriftlich vermerkt, dass ich nicht mehr unter die Beitragspflicht falle, mit Datum und Unterschrift versehen und zurückgeschickt.
Dann kam etwas Rechnungsähnliches, ebenfalls ohne Rechtsmittelbelehrung, daher auch nicht rechtsmittelfähig oder als Bescheid zu werten, das den gleichen Gang ging, wie das erste Schreiben. Danach erhielt meine Frau ein Schreiben, in dem sie auch brav ankreuzte, dass sie Teilnehmer wäre und bezahlen würde.
Es verging das Jahr 2013 ohne das wir noch mal etwas hörten. Im Februar 2014 kam eine Mahnung mit Rechtsbehelfsbelehrung. Also nochmal widersprochen, durchgestrichen, handschriftlicher Vermerk und das Ganze zusammen mit einem sehr deutlichen Anschreiben zum RBB-Haupthaus gebracht und persönlich abgegeben. In dem Anschreiben war unter anderem der Hinweis enthalten, dass schon der nicht rechtsfähigen Verwaltung in Köln mitgeteilt worden war, dass ich nicht unter die Beitragspflicht falle, da durch die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages die Abgabe für das Haus anfällt und meine Frau sich gemeldet hat. Sprich, es fehlt die Rechtsgrundlage von mir Beiträge zu fordern.
Keine Antwort.
Nun ist der Jahresbeitrag 2013 in der Vollstreckung, was de facto heißt wir sollen 2 mal für ein und das selbe bezahlen. Die Rundfunkbeiträge werden über die Finanzämter beigetrieben und die haben Vollstreckungshoheit, sprich, im Zweifel machen die einfach die Konten dicht.
Meine Frage, da ich mich im Verwaltungsrecht nicht auskenne, was kann ich ausser Zahlung und mühseliger Rückforderung tun, um die Vollstreckung aufzuhalten?
Danke.