Frage zu Nebelscheinwerfer

Diskutiere Frage zu Nebelscheinwerfer im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Servus an alle. Restauriere gerade eine Honda Transalp Bj. 1989 und möchte jetzt für etwas mehr Licht sorgen. Hat von euch einer eine Ahnung ob es...
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Uli79

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Servus an alle.
Restauriere gerade eine Honda Transalp Bj. 1989 und möchte jetzt für etwas mehr Licht sorgen.
Hat von euch einer eine Ahnung ob es zulässig ist zwei Nebelscheinwerfer zu montieren ?
Da das Motorrad damals ja nach Stvzo zugelassen wurde ist es ja eigentlich nicht zulässig, aber nach EG Recht wäre es zulässig.
Und jetzt hab ich noch gelesen das EG die Stvzo ersetzen kann, da diese neuer ist.
Bin jetzt verwirrt.

Gruß
 
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enduro43

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Servus an alle.
Restauriere gerade eine Honda Transalp Bj. 1989 und möchte jetzt für etwas mehr Licht sorgen.
Hat von euch einer eine Ahnung ob es zulässig ist zwei Nebelscheinwerfer zu montieren ?
Da das Motorrad damals ja nach Stvzo zugelassen wurde ist es ja eigentlich nicht zulässig, aber nach EG Recht wäre es zulässig.
Und jetzt hab ich noch gelesen das EG die Stvzo ersetzen kann, da diese neuer ist.
Bin jetzt verwirrt.

Gruß
Hallo
ja ,ist zulässig! Z.B. je einen links und rechts in etwa auf der Höhe der unteren Gabelbrücke. Muß aber zum Ausschalten in Verbindung mit Abblendlicht oder Standlicht installiert sein. Viele Hersteller z.B. BMW oder Triumpf oder Mot. Ausrüster wie Touratech ,Wunderlich etc. bieten das an.
Grüße Eugen
 
Road's End

Road's End

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Hm, auf der Seite vom TÜV-Hanse sieht der Spaß aber anders aus, hab's mal herauskopiert:

"Nebelscheinwerfer:

- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig"
Quelle: Hamburg - Tipps für Motorradfahrer | TÜV HANSE

Hatte diese Frage schon mal meinem TÜV-Spezi gestellt. Die Antwort lautete: Einzelne Teile der Elektrik dürfen nicht wahlweise nach STVZO oder EU umgerüstet werden. Wenn, dann muß die gesamte Anlage der EU-Regelung entsprechen.

Gruß
Roads End
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Transe ist alt und folglich ist nur ein Nebelscheinwerfer zugelassen.
Allerdings kenne ich keinen TÜVie der sich an zwei Neblern stören würde. Natürlich habe ich die bereits befragt und die Antwort war "theoretisch ist das tatsächlich so, doch wo ist in der Praxis der Unterschied zwischen (nur) deutscher und EU-Zulassung? Sieht das ein anderer Verkehrsteilnehmer?
Da müssten die Kollegen der Polizei auch alle rausziehen die, ohne dass die Voraussetzungen der StVO gegeben sind, ihre Nebelscheinwerfer eingeschaltet haben. Die wären gut beschäftigt!"
gerd
 
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Uli79

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Bin jetzt schlauer, denn ich war gestern mal beim TÜV und hab mich da mal mit einem der Herren unterhalten. Ist eigentlich ganz einfach. Es muss die komplette
Lichtanlage entweder Stvzo oder EG Recht entsprechen, eine Mischung aus beidem ist nicht zulässig. Der Herr vom TÜV hat mir dann auch noch einige Seiten kopiert mit den Maßen die eingehalten werden müssen und welche Prüfzeichen vorhanden sein müssen. Jetzt hab ich mal nachgemessen und siehe da muss nichts ändern da alle vorgaben nach EG Recht bei der Transe erfüllt werden.

Gruß
 
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