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Interessantes Urteil falls ein geparktes Moped umstürzt und dabei ein PKW/ KFZ beschädigt:
Recht & Motorrad - Urteile
Recht & Motorrad - Urteile
ja das finde ich auch..deshalb habe ich es hier gepostetDie Urteilsbegründung ist in sich stimmig.
Gut so, wenn der Halter eines im öffentl. Verkehrsraum abgestellten Motorrades haftungsrechtlich nicht dafür belangt wird, wenn Dritte das Motorrad umschmeißen.
Das handelt sich wohl um ein auf ´nem Parkplatz abgestellten Moped!
Was aber passiert, wenn mein Bock -auf dem Bürgersteig am Rand abgestellt- ins Auto kracht??
Weis das jemand?
Völlig folgerichtig. Der Rechtsanwalt der die Klage geführt hat, dem ging es offensichtlich nur um da Beste. Das Geld vom Mandanten.Interessantes Urteil falls ein geparktes Moped umstürzt und dabei ein PKW/ KFZ beschädigt:
Recht & Motorrad - Urteile
Würdest Du das auch so sehen, wãhre es dein Auto?Die Urteilsbegründung ist in sich stimmig.
Gut so, wenn der Halter eines im öffentl. Verkehrsraum abgestellten Motorrades haftungsrechtlich nicht dafür belangt wird, wenn Dritte das Motorrad umschmeißen.
Auf einem Parkplatz der Seitenständer eingesunken? Auch das würde im Zweifel unter höherer Gewalt laufen. Was wäre wenn es mein Auto wäre? Ganz einfach, ich würde mir die Gerichts und Anwaltskosten sparen und gucken ob ich das mit der Kasko geregelt bekommen.Würdest Du das auch so sehen, wãhre es dein Auto?
Die Frage, die sich mir stellt, war die Maschiene sicher geparkt oder ist vieleicht der
Seitenständer versunken?
Gruß Peter
Nein, Du mußt es so abstellen, das von ihm keine unmittelbare Gefahr oder Behinderung ausgeht (sprich entsprechender Untergrund, die vorgegebenen Abstellhilfen). Wenn Dein Bike auf ein Kind fällt, weil es darauf rum turnt, da sollten sich eher die Eltern warm anziehen.Wir stellen uns die Frage, was wäre, wenn ein Kind darauf herum geklettert wäre und beim Umstürzen der Maschine zu Schaden gekommen wäre?
Muss ich das Moped so abstellen, daß es nach menschlichem Ermessen nicht umfallen kann, selbst wenn jemand darauf herum turnt?
Grüße Barney
Bei den von Dir geschilderten Fällen dürfte es sich so verhalten....Nein, Du mußt es so abstellen, das von ihm keine unmittelbare Gefahr oder Behinderung ausgeht (sprich entsprechender Untergrund, die vorgegebenen Abstellhilfen). Wenn Dein Bike auf ein Kind fällt, weil es darauf rum turnt, da sollten sich eher die Eltern warm anziehen.
Ich bin mal auf einer Einbahnstraße im Winter in Schleudern gekommen, weil ein Kind zwischen den Autos vorlief. Dem Kind ist nichts passiert, aber ich habe zwei Fahrzeuge beschädigt und es mußten 4 abgeschleppt werden bevor ich mein Auto wegbewegen konnte. (Ich stand quer, eingekeilt zwischen parkenden Fahrzeugen). Die Mutter war ziemlich erstaunt, dass sie das ganze Vergnügen bezahlen durfte. Die hatte nämlich irgendwo rum gestanden und mit einer Freundin gequatscht und ihren 4 jährigen Sohn ohne Aufsicht durch die Gegend stiefeln lassen.
Also wenn die Göre auf dem Motorrad rumturnt, hast Du eher noch Anspruch an die Eltern für Deine Schäden.![]()
Hallo Peter, ob du es mir glaubst oder nicht: ich würde es genauso sehen! Obwohl ich natürlich alles andere als begeistert wäre, verschließe ich nicht die Augen vor der Situation (...oder verbiege mein Rechtsbewusstsein...), nur weil ich selbst betroffen bin.Würdest Du das auch so sehen, wãhre es dein Auto?
Die Frage, die sich mir stellt, war die Maschiene sicher geparkt oder ist vieleicht der
Seitenständer versunken?
Gruß Peter
Ich kann nur meine Erfahrung mit der Teilkasko beisteuern, die allerdings schon einige Jahre zurück liegen. Damals hatte ich auf einer Urlaubsreise in Frankreich gleich zweimal Pech. Das erste Mal ist das Motorrad bei Dauerregen auf deinem Campingplatz eingesackt und dann umgefallen. Als ich dazu kam, lehnte es bereits an der Seitentür des benachbarten PKW. Den Schaden habe ich auf der grünen Versicherungskarte aufgenommen und von der Teilkaskoversicherung keine Rückfragen bekommen. Anschließend wurde das Wetter besser, so dass die BMW ein paar Tage später in den heißen Asphalt eines Parkplatzes eingesackt ist. Erneut hat es sich an der Flanke des benachbarten PKW angelehnt, und erneut habe ich von der Teilkaskoversicherung keine Rückfragen bekommen. Eventuell musste die gar nicht zahlen, wenn ich den Hinweis des ADAC richtig verstehe?Was aber passiert, wenn mein Bock -auf dem Bürgersteig am Rand abgestellt- ins Auto kracht??
Weis das jemand?
Die Teilkasko zahlt sowieso nicht für Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern ist ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug des Versicherungsnehmers, also für dich.Ich kann nur meine Erfahrung mit der Teilkasko beisteuern, die allerdings schon einige Jahre zurück liegen. Damals hatte ich auf einer Urlaubsreise in Frankreich gleich zweimal Pech. Das erste Mal ist das Motorrad bei Dauerregen auf deinem Campingplatz eingesackt und dann umgefallen. Als ich dazu kam, lehnte es bereits an der Seitentür des benachbarten PKW. Den Schaden habe ich auf der grünen Versicherungskarte aufgenommen und von der Teilkaskoversicherung keine Rückfragen bekommen. Anschließend wurde das Wetter besser, so dass die BMW ein paar Tage später in den heißen Asphalt eines Parkplatzes eingesackt ist. Erneut hat es sich an der Flanke des benachbarten PKW angelehnt, und erneut habe ich von der Teilkaskoversicherung keine Rückfragen bekommen. Eventuell musste die gar nicht zahlen, wenn ich den Hinweis des ADAC richtig verstehe?
cu
Stimmt natürlich. Ich meinte die Haftpflichtverischerung. Die hat damals meinen Unfallfrei-Rabatt nicht gestrichen.Die Teilkasko zahlt sowieso nicht für Schäden an anderen Fahrzeugen
Na ich weiß nicht, ob das gültige Recht hier nicht schon etwas verbogen ist.Hallo Peter, ob du es mir glaubst oder nicht: ich würde es genauso sehen! Obwohl ich natürlich alles andere als begeistert wäre, verschließe ich nicht die Augen vor der Situation (...oder verbiege mein Rechtsbewusstsein...), nur weil ich selbst betroffen bin.
Nein, Gerechtigkeit bekommst Du nicht bei Gericht, nur ein Urteil. Auf Grundlage der Gesetze und deren Auslegung durch das Gericht. Wenn der Mopedfahrer das Motorrad richtig abstellt (und bei der Beurteilung wird nur der Zeitpunkt des Abstellens berücksichtigt und nicht was vorher oder später war), dann war es das. Da ist nichts verbogen. Ein Fahrzeug das irgendwo steht (nicht unmittelbar die Umgebung gefährdent oder verkehrsbehindernd) von dem geht keine Betriebsgefahr aus, da es nicht betrieben wird.Na ich weiß nicht, ob das gültige Recht hier nicht schon etwas verbogen ist.
Stelle ich mein Auto regulär ab und ein unachtsamer Mopedfahrer parkt unsachgemäß daneben, hätte ich schon gerne
meinen Schaden bezahlt. Rechtsprechung und Gericht hat nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun![]()
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?Zerkratzt ein Kind ein Fahrzeug, z.B in einer Spielstrasse und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, bezahlt der Fahrzeughalter seinen Schaden selber
Gruß
Berthold
Wenn kleine Kinder mit einem Roller oder Fahrrad in einer Spielstraße unterwegs sind? Als Fahrzeughalter muß man dort doch nicht parken....Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Wenn die Eltern ihrer Plicht nachgekommen sind, mußten Sie auch sehen,
wie ihr Kind das Auto zekratzt hätten.
Dann kämmen Sie nach meinem Rechtsempfinden nicht aus der Sche raus.