GS verkauft, Abholung durch Dritten

Diskutiere GS verkauft, Abholung durch Dritten im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Experten unter uns... Ich habe meine GS verkauft. Bisher läuft alles sehr, sehr vertrauenserweckend...
der-nordmann

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Experten unter uns...

Ich habe meine GS verkauft. Bisher läuft alles sehr, sehr vertrauenserweckend. Der Käufer hat jede Menge Detailwissen zur GS. Wir haben miteinander telefoniert, stehen in gutem Kontakt per WhatsApp miteinander. Der Plan war, dass der Käufer eine Anzahlung leistet und die GS in ca. 3-4 Wochen bei mir abholt. Er hat ca. 450 km Anfahrt. Die Anzahlung kam per Sofort-Überweisung. Die Restsumme möchte der Käufer vor Abholung auch per Sofort-Überweisung zahlen.

So weit, so gut. Bisher wirklich ein sehr vertrauensvoller Kontakt.

Nun hat mich der Käufer gerade kontaktiert, dass er die GS eventuell bereits am Samstag abholen könnte. Er würde dann am Freitag noch das Geld überweisen. Passt auch alles soweit.

Aber nun meine Frage: Er wird die GS von einem Bekannten abholen lassen, der hier in der Nähe ist.

Ich sehe an der Stelle ein Risiko für mich. Wenn der Bursche die GS abholt und der Käufer im Nachhinein behauptet, er hätte die GS nie bekommen und ich hätte sie an eine nicht autorisierte Person abgegeben, dann könnte er sein Geld zurückfordern.

Wie bekomme ich das abgesichert?

Ich habe an eine entsprechende Vollmacht gedacht. Inklusive Kopien der Ausweise und natürlich an die entsprechende Aufnahme des Übergabeverfahrens in den Kaufvertrag. Der Käufer ist damit einverstanden.

Welche Risiken könnte ich noch übersehen? Wie könnte ich sie ausschließen?

Danke für eure Hinweise.

Viele Grüße,
Christian
 
G

Gast-15146

Gast
Hallo Christian,

lass dir vom Käufer ein Dokument geben, wo er die Abholung durch die Person mit Personalausweisnummer bestätigt.

Bilder machen von der Abholung und dokumentieren inkl. Zugfahrzeug und Nummernschild.

Ich denke du musst dir dann keine zu großen Gedanken machen.

Stelle aber sicher, dass das Geld auch da ist und eine Rückforderung nicht mehr möglich ist.

Grundsätzlich finde ich es aber schon merkwürdig, dass jemand eine GS kauft ohne diese gesehen zu haben.
 
K

KMM

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Gut abgesichert aus meiner nicht Anwalt Perspektive. Gefahrenübergang ist der Moment der Übergabe der Schlüssel und Dokumente und das würde ich im Übernahmedokument auch so festhalten.
 
M

Mikka

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Wenn er dir die Summe vorab überweist, soll er dem Abholer neben einer Vollmacht einen Ausdruck des Überweisungsbelegs aushändigen. Den kann er dir neben Ausweis und Vollmacht dann zeigen. Lass dir die Abholung quittieren, oder mache notfalls einen Facetime Anruf bei der Übergabe mit dem Käufer.
Wenn du das Geld auf deinem Konto hast ist das Safe. Eine Überweisung lässt sich nicht durch den Überweiser zurückholen, auch wenn ab und zu etwas anderes behauptet wird. (Sofort)Überweisung ist sicherer als Bargeld.
 
G

Gast-80116

Gast
Ich habe vor Jahren meine Hayabusa verkauft und der Käufer ließ sie per Spedition, Motorradtransport mittels Transporter abholen.
Ich habe ein Übergabeprotokoll geschrieben und vom Fahrer unterschreiben lassen. Fotos vom Fahrzeug und Kennzeichen für die Dokumentation gemacht.
Hat alles reibungslos funktioniert.
Rück' die GS erst raus, wenn das Geld auf deinem Konto ist und mach viele Fotos oder Videos, nicht dass im Nachhinein plötzlich Schäden zu deinen Lasten auftauchen.
 
Klausmong

Klausmong

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Eine Bestätigung vom Käufer mit dem Namen des Abholers und das er den autorisiert.
Und in der Mail auch die Überweisungsbestätigung als Zeichen das es wirklich der Käufer ist.

Kann man ihm sicher erklären das es auch in Seinem Interesse ist wenn kein Anderer das abgreift.
 
eetarga

eetarga

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F 650 "Rallye", R1100 GS, aber nur u.a.
Bei der letzten (und auch ersten) Überweisung sollte der Zahlende einfach die Fahrgestellnummer
mit eintragen.
Bei der letzten Zahlung, vor Abholung, kann ja der Zahlende auch den Namen des Abholers definieren und in den Überweisungsträger mit einsetzen.

Habe ich bisher aber selber nur einmal mit der Benennung des Abholers so durchgeführt, bzw. durchführen müssen. Normalerweise reicht es doch, wenn man in einem Email, das dem Verkäufer noch mal kurz schreibt, mitteilt wer abholt.
 
G

Gast-68205

Gast
Ist der Käufer zufälligerweise ein Prinz aus Nigeria? Hört sich so an.

Ich würde mich auf diesen Kuhhandel nicht einlassen. Das Geld bar auf die Kralle, Geldscheine auf Echtheit überprüfen und Verkauf und Abholung dokumentieren.

Kein anderer Weg!
 
der-nordmann

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Ist der Käufer zufälligerweise ein Prinz aus Nigeria? Hört sich so an.

Ich würde mich auf diesen Kuhhandel nicht einlassen. Das Geld bar auf die Kralle, Geldscheine auf Echtheit überprüfen und Verkauf und Abholung dokumentieren.

Kein anderer Weg!
😊 ...ne, ist er nicht. Steht jedenfalls nicht in seinem Ausweis.

Ich lasse mir tatsächlich lieber das Geld per "sofort-Überweisung" bezahlen als damit zu einer Bank zu rennen. Vor allem habe ich da am Samstag gar keine Chance...

Ich habe jetzt gebeten, den Namen des Abholers mit in den Verwendungszwecke aufzunehmen. Zusammen mit einer Vollmacht fühle ich mich recht sicher...
 
der-nordmann

der-nordmann

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Auf der Seite, auf die du verweist, steht:

"Wenn das Geld bereits einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Die Bank hat dann keinen Zugriff mehr auf den Betrag. Du kannst aber eine Rücküberweisung anfragen. Deine Bank kontaktiert dann die andere Bank, und die Bank des (falschen) Empfängers wendet sich an ihren Kunden. Es gibt jedoch keine Garantie, dass das funktioniert. Erstatten muss Deine Bank Dir das Geld nicht."

Das ist bei einer Sofort-Überweisung der Fall.
 
FlowRider

FlowRider

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Gleich weiterleiten auf dein anderes Konto per Sofortüberweisung. Ansonsten schnell eins online bei C24 aufmachen :)

Du kannst auch ein Kennwort vereinbaren, das der Abholer kennen muss.
Die Idee mit dem Anruf finde ich auch gut.
Auf jeden Fall würde ich sein Personaldokument fotografieren auf den Fahrzeugpapieren.

Aber bisher sieht das gut aus. Bei einer sauberen Dokumentation sollte das kein Problem sein.
Bitte einen Zeugen dabei haben.
 
Topfpflanze

Topfpflanze

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Honda VFR RC 46-1 B.j 04/ 2002 - (R 1150 GS - Bj. 04/2000 verkauft)
Hallo,

das ist doch ganz einfach:

a) prüfen ob der vereinbarte Kaufpreis überwiesen wurde,

b) zur Abholung mit dem Käufer telefonieren und sich in Anwesenheit des Abholers erkundigen, ob der Typ wirklich
sein Bekannter / Schwippschwager / was auch immer ist,

c) vorher das Moped möglichst abmelden und das Kennzeichen behalten
ansonsten gleich am nächste Tag zur Zulassungsstelle und abmelden
die KfZ Versicherung wird meines Wissen nach von der Abmeldung automatisch infomiert,
man kann natürlich seine Versicherung auch direkt anschreiben / anrufen

dann kan nix mehr schiefgehen

Topfpflanze
 
Heidekutscher

Heidekutscher

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ICH würde das so nicht machen! Allein der Freitag ist schon sch...e für die Übergabe. Der sagt und belegt mit einer Durchschrift, dass er den Rest überwiesen hat, wo u. wann kannst Du sehen, ob es auf deinem Kto angekommen ist? Am Montag oder gar nie? Da kommt dann plötzlich ein Versehen oder Zahlendreher ins Spiel und schon geht das Theater los.
Zusammen einzahlen bei deiner Bank, oder den Brief behalten bis das Geld unwiderruflich bei Dir ist wäre für mich die beste Lösung. Und abgemeldet muss sie sein.
 
G

Gast-33925

Gast
Mein Standpunkt: Eine GS hat einen hohen Wert, für Käufer und Verkäufer. Da wären mit 450 km Anfahrt nicht zu weit. Hätte auch den Vorteil, dass ich das Bike nochmal auf den Zustand prüfen könnte. Der Verkäufer hat den Vorteil dass er mit Übergabe von Schlüssel und Papieren eine Verkaufsaktion abgeschliessen kann ohne im Nachhinein mit dubiosen Nachbesserungen rechnen zu müssen. 3.Personen noch mit hinein zu nehmen finde ich, ohne notarielle Beglaubigung ohnehin ein Hazzardspiel. Meine Ansicht der Dinge, vielleicht auch unnötig, der Wert der Ware bedingt entsprechende Vorsicht.
 
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