
der-nordmann
Themenstarter
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die Experten unter uns...
Ich habe meine GS verkauft. Bisher läuft alles sehr, sehr vertrauenserweckend. Der Käufer hat jede Menge Detailwissen zur GS. Wir haben miteinander telefoniert, stehen in gutem Kontakt per WhatsApp miteinander. Der Plan war, dass der Käufer eine Anzahlung leistet und die GS in ca. 3-4 Wochen bei mir abholt. Er hat ca. 450 km Anfahrt. Die Anzahlung kam per Sofort-Überweisung. Die Restsumme möchte der Käufer vor Abholung auch per Sofort-Überweisung zahlen.
So weit, so gut. Bisher wirklich ein sehr vertrauensvoller Kontakt.
Nun hat mich der Käufer gerade kontaktiert, dass er die GS eventuell bereits am Samstag abholen könnte. Er würde dann am Freitag noch das Geld überweisen. Passt auch alles soweit.
Aber nun meine Frage: Er wird die GS von einem Bekannten abholen lassen, der hier in der Nähe ist.
Ich sehe an der Stelle ein Risiko für mich. Wenn der Bursche die GS abholt und der Käufer im Nachhinein behauptet, er hätte die GS nie bekommen und ich hätte sie an eine nicht autorisierte Person abgegeben, dann könnte er sein Geld zurückfordern.
Wie bekomme ich das abgesichert?
Ich habe an eine entsprechende Vollmacht gedacht. Inklusive Kopien der Ausweise und natürlich an die entsprechende Aufnahme des Übergabeverfahrens in den Kaufvertrag. Der Käufer ist damit einverstanden.
Welche Risiken könnte ich noch übersehen? Wie könnte ich sie ausschließen?
Danke für eure Hinweise.
Viele Grüße,
Christian
ich habe eine Frage an die Experten unter uns...
Ich habe meine GS verkauft. Bisher läuft alles sehr, sehr vertrauenserweckend. Der Käufer hat jede Menge Detailwissen zur GS. Wir haben miteinander telefoniert, stehen in gutem Kontakt per WhatsApp miteinander. Der Plan war, dass der Käufer eine Anzahlung leistet und die GS in ca. 3-4 Wochen bei mir abholt. Er hat ca. 450 km Anfahrt. Die Anzahlung kam per Sofort-Überweisung. Die Restsumme möchte der Käufer vor Abholung auch per Sofort-Überweisung zahlen.
So weit, so gut. Bisher wirklich ein sehr vertrauensvoller Kontakt.
Nun hat mich der Käufer gerade kontaktiert, dass er die GS eventuell bereits am Samstag abholen könnte. Er würde dann am Freitag noch das Geld überweisen. Passt auch alles soweit.
Aber nun meine Frage: Er wird die GS von einem Bekannten abholen lassen, der hier in der Nähe ist.
Ich sehe an der Stelle ein Risiko für mich. Wenn der Bursche die GS abholt und der Käufer im Nachhinein behauptet, er hätte die GS nie bekommen und ich hätte sie an eine nicht autorisierte Person abgegeben, dann könnte er sein Geld zurückfordern.
Wie bekomme ich das abgesichert?
Ich habe an eine entsprechende Vollmacht gedacht. Inklusive Kopien der Ausweise und natürlich an die entsprechende Aufnahme des Übergabeverfahrens in den Kaufvertrag. Der Käufer ist damit einverstanden.
Welche Risiken könnte ich noch übersehen? Wie könnte ich sie ausschließen?
Danke für eure Hinweise.
Viele Grüße,
Christian