Immo-Haie, Makler und Vermietfüchse anwesend?

Diskutiere Immo-Haie, Makler und Vermietfüchse anwesend? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Tag. In meiner Funktion als Gewerbetreibender miete ich mir eine kleine Lagerhalle. Das Objekt habe ich besichtigt, für gut befunden, Handschlag...
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Gast34655

Gast
Tag.

In meiner Funktion als Gewerbetreibender miete ich mir eine kleine Lagerhalle. Das Objekt habe ich besichtigt, für gut befunden, Handschlag, zum 1.8. ist das meine Halle, fertig.

Der Vermieter/Besitzer ist ein Autohändler mit nicht ganz so tollen Sprachkenntnissen und sagte zu mir: "Machst Du Vertrag und kommst vorbei." Ich dachte, das wäre kein Problem, aber jetzt sitze ich hier vor 20 gespeicherten Muster-PDFs und weiss nicht wirklich weiter.
Ich hätte es gerne genau so einfach wie der Vermieter, am allerbesten mündlich. Ist aber wohl fahrlässig. Also frage ich mich, ob hier vielleicht irgendjemand einen ganz einfachen geeigneten Vertrag vorliegen hat oder mir verraten kann, was da unbedingt drin zu stehen hat. Das muss doch auch auf eine DIN A4-Seite gehen - und die mir vorliegenden Muster haben alle mind. 15 Seiten.

Falls hier jemand vom Fach anwesend ist, könnte mir da bitte mal jemand unkompliziert helfen? Das muss man doch abkürzen können, oder?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Vertrag kommt von Vertragen ..............

Im Mietvertrag muss das Objekt beschrieben werden, was alles dazugehört (Vorräume, WC-Anlagen, Parkplätze, ....), dann der Zustand zur Zeit der Übernahme, es muss geregelt werden, wie es beim Mietende wieder zu übergeben ist, ob man untervermieten darf, wie die Betriebskosten abgerechnet werden, Kündigungsfristen, wie der Mietpreis sich zusammensetzt und ggf. erhöht werden kann, Anzeige- und Wartungspflichten, Zutrittsrechte des Vermieters, usw. ............ und dann immer der Bezug/Verweis zu rechtlichen Paragraphen ....

Wenn man sich da am Ende nicht streiten will, wenn z. B. das abgemeldete Auto 3 Monate vor der Türe steht, der Sohn 2 Wochen dort mal wohnt, oder die Benutzung der Halle als Lagerraum zur Werkstatt mit Kundenverkehr sich ändert, dann sind 15 Seiten normal :cool: und sollten auch genutzt werden!

Gruß Kardanfan
 
Supo

Supo

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@Zeckenbock:

In der Regel gilt: Jede schlechte Erfahrung = ein neuer Passus im nächsten Mietvertrag. Jetzt kannst Du Dir denken, warum solche Verträge immer länger und komplizierter werden.

Das gilt insbesondere auch, weil: Die Rechtsgrundlage für Gewerbemietverträge unterscheidet sich wesentlich von derjenigen, welche für Wohnraummietverträge gilt.

Vermutlich weißt Du das ja auch:

Gewerbemietverträge sind weitreichend (nicht ausschließlich) frei verhandelbar.
Wohnraummietverträge unterliegen im Vergleich hierzu einer deutlich höheren Anzahl gesetzlicher Regelungen (z. B. allgemeiner Mieterschutz, Kündigungs- und Renovierungsfristen...), an die - auch trotz ggf. anderweitiger Vereinbarung - die Parteien gebunden sind.

Daher:

- Was Du nicht vereinbart hast, gilt beim Gewerbemietvertrag zunächst auch als nicht vereinbart.
- Was Du nur mündlich vereinbart hast, dürfte Dir im Streitfall später schwer fallen, nach zu weisen.

Ich habe schon einmal einen Mietvertrag auf dem Bierdeckel gemacht. Ich kannte den Vermieter und hatte viel Vertrauen. - Bei uns hat es damals funktioniert...


PS: Ich sehe mich weder als Immo-Hai, Makler oder Vermietfuchs, habe dennoch einmal geantwortet.
 
SLK

SLK

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Moin,

ich habe einige Wohnobjekte vermietet und bin deswegen Mitglied bei Haus-und-Grund. Da gibt's online für wenig Geld die aktuellen Mietverträge, die erstmal den gesetzlichen Anforderungen genügen. Spezielle Vereinbarungen können gerade bei Gewerbeobjekten dort mit aufgeführt werden.
 
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