
sigmali
Die VerkehrsSICHERHEIT wird bei uns unter anderem in StVO, StVZO, StVG, StGB und das Wiener Übereinkommen geregelt.Das was du schreibst betrifft die Verkehrssicherheit, die Verkehrsordnung.
davon reden wir nicht, wir reden von angebl. nicht zugelassenen Blinkern, das wollen die Kroaten ahnden. Betrifft Zulassungsordnung, sofern keine Gefährdung, die es schlicht nicht gibt, solange die Dinger blinken.
Für mich rechtlich nicht darstellbar.
Der Kroate ist schlicht rechtlich nicht zuständig
In vielen Vorschriften werden Fahrer und/oder Halter angesprochen.
Die StVZO kann nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge angewandt werden.
Damit hätte man für verkehrsunsichere ausländische Fahrzeuge keine Handhabe.
Umgekehr geht es ausländischen Behörden mit deutschen Fahrzeugen. Die dortigen nationalen Vorschriften können nicht für deutsche Fzge angewandt werden. Die dortigen Verhaltensvorschriften gelten aber auch für den deutschen Fahrer.
Für diese Problematik wurde das Wiener Abkommen beschlossen.
Das wendet man in jedem der Vertragsstaaten an. Kroatien iist dabei.
Jetzt kannst Du natürlich weiter am Begriff "Verkehrssicherheit" herumdividieren. Da haben aber andere das Sagen.
Ein ausländisches Fahrzeug, bei dem die "Verkehrssicherheit" (nicht unbedingt die Übereinstimmung mit HIESIGEN) Vorschriften überprüft werden soll, wird bei uns auch dem TÜV vorgeführt. Häufig bei LKWs.
Dann hat der Beamte nicht nur seine "Eigeneinschätzung" für den Vorgang, sondern ein "amtliches Papier" eines Sachverständigen.
Netter Nebeneffekt: der Betroffene darf das Gutachten auch noch bezahlen, neben Bußgeld und/oder anderen Kosten.
Learning by paying.