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Gewurz
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- 16.07.2025
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Mal gewinnt man, mal verliert man.
Zuletzt bearbeitet:
Schweres Gerücht, bei den genannten Ausrüstungsverstößen. Sie haben es gemacht, ob es rechtens ist, wird sich zeigen.Das Einbehalten der Kennzeichen sowie das Beschädigen der Siegel sind Maßnahmen, die uns Außenstehenden als überzogen vorkommen mögen. Sie sind allerdings rechtens.
...aber das mit der konkreten Gefährdung ist eben nur deine Vermutung. Und selbst wenn es so wäre, wie genau soll denn dann "konkrete Gefährdung" definiert sein? wegen eines illegalen Blinkers wird sicher niemand direkt sterben, es kann aber schon konstruiert werden, dass er schlecht(er) zu sehen ist oder blendet oder was auch immer und so eben eine Gefahr besteht. Irgendeinen Grund wird es schon geben, der dem Ding die Zulassung im Heimatland verweigert hat. Und genau darauf wird sich die Polizei im Ausland berufen.m E nicht zulässig, solange von den Fahrzeugen keine konkrete Gefährdung ausgeht
Damit könnte ich leben, einen Strich drunter machen und als Lehrgeld verbuchen.Strafen bis knapp über 200€ wurden jeweils verhängt.
Habe dich in Post #126 falsch verstanden, sorry!Wer hat Siegel abgekratzt?
Da bleibt der Gruppe nur übrig die Sumos mit dem Anhänger abzuholen und nach Hause zu fahren.Ich versuche mal zusammen zu fassen:
12 Motorräder geprüft, 8 beanstandet bzw. einbehalten, beim Motorrad "des Sohnes" keine Eintragungen (trotz Veränderungen), kein Kennzeichen entsiegelt....
Das kann man alles wieder gerade biegen.Ich versuche mal zusammen zu fassen:
12 Motorräder geprüft, 8 beanstandet bzw. einbehalten, beim Motorrad "des Sohnes" keine Eintragungen (trotz Veränderungen), kein Kennzeichen entsiegelt....
Fast richtig, nur anders.Ich versuche mal zusammen zu fassen:
12 Motorräder geprüft, 8 beanstandet bzw. einbehalten, beim Motorrad "des Sohnes" keine Eintragungen (trotz Veränderungen), kein Kennzeichen entsiegelt....
8 mal falscher Blinker oder was sind die Gründe für die Einbehaltung der Kennzeichen bei den 8?Fast richtig, nur anders.
12 geprüft, 8 beanstandet und gesiegelte Kennzeichen einbehalten (auch das "des Sohnes").
Alle dürfen ihre Mopeds "mitnehmen".
Erneuter Kontakt mit der Botschaft mit dem Hinweis auf möglichen Missbrauch mit gesiegelten Kennzeichen, man kann ja nie wissen...
Es ist hier wie mit Bedienungsanleitungen, die Männer lesen nie alles...![]()
Wie war das mit Recht haben und kriegen - der mit der Pistole hat erstmal immer rechtEin funktionierender, aber nicht zugelassener Blinker kann das nicht erfüllen. Das ist konstruiert.
In Deutschland stünde hier auch der Grundsatz der Verhältnismäßsigkeit
Evtl. sollten dann alle, deren Kennzeichen nun futsch ist, ihre Versicherung kontaktieren.12 geprüft, 8 beanstandet und gesiegelte Kennzeichen einbehalten (auch das "des Sohnes").
#114 lesen!!!8 mal falscher Blinker oder was sind die Gründe für die Einbehaltung der Kennzeichen bei den 8?
Kamen im Nachgang noch andere Vorwürfe?#114 lesen!!!
DIE BLINKER WAREN NUR EIN ERSTER AUFHÄNGER für die Polizei.....ist ja wie im Kindergarten hier...
Ah ok, also was bei uns die "allgemeine Verkehrskontrolle" ist und in den USA das "ihr Rücklicht war defekt".#114 lesen!!!
DIE BLINKER WAREN NUR EIN ERSTER AUFHÄNGER für die Polizei.....ist ja wie im Kindergarten hier...
Ich hab noch nie eine Supermoto-Crew gesehen, die sich unauffällig aufgeführt hat. Irgendeiner zieht immer nen Wheelie.weil es mich interessiert, hat sich die Gruppe auffällig aufgeführt bevor sie angehalten wurden?