Kurzarbeitergeld und der Progressionsvorbehalt

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fralind

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Wie gestern Abend ja bestätigt bleibt der Status Quo also noch 3 Wochen, also mindestens bis zum 20.April erhalten.


Und wer von Kurzarbeit betroffen ist, bitte an den Progressionsvorbehalt am Jahresende denken. Also das sehr wahrscheinlich eine Einkommenssteuer Nachzahlung für die meisten anfallen wird mit der man jetzt nicht rechnet.

finanzamt.bayern.de/Informatio…echnen&f=LfSt&c=n&d=x&t=x
 
GS`ler

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So sieht`s aus. Bin Personalleiter und darf mich leider zum wiederholten Male mir der Thematik Kurzarbeit beschäftigen. MA-Info hier auch wieder über Progressionsvorbehalt. Empfehlung etwas auf Seite zu legen (sofern noch möglich). Hat im Rahmen der Weltwirtschaftskrise schon für einigen Unmut bei der Einkommenssteuererklärung unserer Mitarbeiter geführt. Obwohl das gleiche Prinzip wie bei Kranken- oder Arbeitslosengeld.
 
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