
bezetausoer
Nein, wirst Du nicht !....
....werde dann bestimmt für ein, zwei Woche die Schnauze vom Moped fahren voll haben. ....


Gruß, Bernd
Nein, wirst Du nicht !....
....werde dann bestimmt für ein, zwei Woche die Schnauze vom Moped fahren voll haben. ....
Wie geht denn das mit dem Einsrpuch und der anschl. Rücknahme, GsD hatte ich das noch nciht, würde mich aber trotzdem interessierren, um das Fahrverbot in den November zu hiefen.Hallo,
2 Tipps habe ich für dich.
1.) Wenn es dein erstes Fahrverbot ist wird dir Gelegenheit gegeben, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten anzutreten. Falls dir das im November besser gefällt legst du Einspruch ein und nimmst ihn m Juli zurück, dann hast Zeit bis November.
2.) Ich würde auch ohne Anwalt Einspruch einlegen und alleine beim Richter antreten (falls du keine Voreintragungen hast). Erläutere, dass du die 70 km/h Beschränkung nicht mitbekommen hast, dann hast du eine Chance, aus dem Vorsatzvorwurf rauszubekommen, dann reduziert sich das Bußgeld deutlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren fallen dagegen nicht ins Gewicht.
Noch etwas zu Rechtsanwalt und Kosten:
Die Kosten für einen Anwalt in einem Bußgeldverfahren liegen bei 400.- € aufwärts, ohne Rechtsschutz lohnt sich das fast nie.
ABER: Wirst du wegen Vorsatz verurteilt, muß der Rechtsschutz nicht bezahlen und kann auch etwaig bereits bezahlte Vorschüße zurückfordern - nicht vom Anwalt sondern vom Versicherten.
Ds ist übrigens ein ganz gemeiner Trick der Richter. Wg. z.B. 42 km/h fahrlässig zu schnell laut Bußgeldbescheid kämpfst mit Rechtsschutz und Rechtsanwalt wie ein Löwe mit allen Tricks incl. Gutachten, um 2 km/h runter zu kommen, da es dann kein Fahrverbot gibt. Dann sagt der Richter:
OK, der Einwand ist denkbar, ich brauche da ein Gutachten, kostet ca. 600.- €, ich weise aber darauf hin, dass bei 42 km/h zuschnell, falls beim Gutachten nichts raus kommt auch eine Verurteilung wg. Vorsatz in Frage kommt, dies bedeutet im schlimmsten Fall:
Doppelte Geldbuße
Ev. sogar längeres Fahrverbot
Du zahlst alle Kosten selbst
Und dein Anwalt erklärt dir dann im Gerichtsflur, dass du ein Problem hast
Ich will das nicht anzweifeln. Ich habe aber auch schon die Erfahrung am Rursee gemacht, dass wir zu dritt leicht versetzt zusammen fuhren und dann rausgezogen wurden. Außer einer Ermahnung war aber nix drin, weil der Polizist uns erklärte, dass die Messung "wegen Pulkfahrt" vor Gericht keinen Bestand hätte. Ging eh nur um gut 20 km/h Überschreitung, aber ich würde mir schon die Frage stellen, wie weiß ich, dass ICH auch gemessen wurde und nicht der Nebenmann?Ich empfehle Zweiflern mal einen Tag der offenen Tür bei der Rennleitung zu besuchen und durch son Lasergerät zu schauen - erschreckend wie groß sehr weit entfernte Objekte werden und wie genau man den Laserstrahl fokussieren kann, schon ohne große Übung.
Vorsatz wird bei stark verkehrswidrigem Verhalten zugrunde gelegt, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, die auf der Landstrasse deutlich über zulässigen Maximum liegen, auch wenn keine weitere Einschränkung (hier 70km/h) vorliegt.Nachdem was du oben beschrieben hast bzgl. Vorsatz. Lohnt sich denn dann überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?? Bei jedem "Vergehen" zu schnell, bei rot über die Ampel, beim Überholen über die durchgezogene Linie kann mir doch überall Vorsatz vorgeworfen werden, da ich aktiv am Straßenverkehr teilnehme, oder??!!
Ich will das nicht anzweifeln. Ich habe aber auch schon die Erfahrung am Rursee gemacht, dass wir zu dritt leicht versetzt zusammen fuhren und dann rausgezogen wurden. Außer einer Ermahnung war aber nix drin, weil der Polizist uns erklärte, dass die Messung "wegen Pulkfahrt" vor Gericht keinen Bestand hätte. Ging eh nur um gut 20 km/h Überschreitung, aber ich würde mir schon die Frage stellen, wie weiß ich, dass ICH auch gemessen wurde und nicht der Nebenmann?
Was ist denn deutlich über zulässigem Maximum???? Ist das Wohlwollen des Richters oder gibt es da eine feste Grenze??Vorsatz wird bei stark verkehrswidrigem Verhalten zugrunde gelegt, z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, die auf der Landstrasse deutlich über zulässigen Maximum liegen, auch wenn keine weitere Einschränkung (hier 70km/h) vorliegt.
Was ist denn deutlich über zulässigem Maximum???? Ist das Wohlwollen des Richters oder gibt es da eine feste Grenze??
niemals werde ich verstehen, was nun besonders männlich daran ist, Strafen, Anordnungen oder Auflagen widerspruchslos hinzunehmen - andererseits, da Frau sowieso IMMER widersprechen stimmt's wohl, wir sind halt die demütige Hälfte der Bevölkerung.nimm's wie ein Mann
das ist doch ganz einfach: Wenn er wirklich 124 km/h gefahren ist, kann er nur versuchen mit irgendeinem Dreh aus der Sache rauszukommen. Bislang bleibt ja offen, ob er so schnell war oder nicht. Nach dem Verlauf des Fred tippe ich einfach mal, er war so schnell. D.h. letztlich beschwert sich bernyman darüber, dass er Mist gemacht hat und dabei erwischt worden ist. Das macht meine 8-jährige Tochter auch... und wirkt dabei wenig männlich (erwachsen, souverän, verantwortungsbewußt oder was Du willst)niemals werde ich verstehen, was nun besonders männlich daran ist, Strafen, Anordnungen oder Auflagen widerspruchslos hinzunehmen - andererseits, da Frau sowieso IMMER widersprechen stimmt's wohl, wir sind halt die demütige Hälfte der Bevölkerung.
Nach dem Verlauf des Fred tippe ich einfach mal, er war so schnell. D.h. letztlich beschwert sich bernyman darüber, dass er Mist gemacht hat und dabei erwischt worden ist. Das macht meine 8-jährige Tochter auch... und wirkt dabei wenig männlich (erwachsen, souverän, verantwortungsbewußt oder was Du willst)
Kurz gesagt: Fahren wie ein Großer aber jammern wie ein Kleiner... oder so ähnlich.
Viele Grüße
Frank
Was heißt männlich... aber es galt durchaus mal als Tugend, die Suppe, die man sich einbrockt, auch selbst auzulöffeln. Ich nehme an, darauf wollte man hinaus.niemals werde ich verstehen, was nun besonders männlich daran ist, Strafen, Anordnungen oder Auflagen widerspruchslos hinzunehmen