Motorschutzbügel: Zylinderkopfhaube trotzdem angekratzt

Diskutiere Motorschutzbügel: Zylinderkopfhaube trotzdem angekratzt im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo ich verstehe nicht warum du deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmst, soll doch die Versicherung vom Unfallverursacher zahlen. Bin...
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gstommy68

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Hallo

ich verstehe nicht warum du deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmst, soll doch die Versicherung vom Unfallverursacher zahlen. Bin mal gespannt was der Gutachter zu deiner Maschine sagt.

gruß
gstommy68
 
SimonADV

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Es scheint eine, außerhalb dieses Forums, durch aus übliche und empfehlenswerte Herangehensweisen zu sein. Beim nächsten Unfall werde ich das genau so machen.

Weiter oben ist schon einigen User gesagt worden, die wohl auch persönlich viel Erfahrung haben, dass es nicht immer glasklar ist. Und das nicht immer die gegnerische Versicherung bereitwillig den Schaden reguliert.
Wie schon gesagt, die Zeiten, bei denen man zu mindesten finanziell einigermaßen gut aus der Sache kommt, sind lange vorbei.

Daher wünsche ich dir viel Kraft und Nerven lieber Flowrider.
 
FlowRider

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Welche versicherung hast Du gewählt, daß Du nur bis 1000km den Neuwert erhälst?
Das hat nichts mit meiner Versicherung zu tun, da es ein Fremdschaden ist. Das muss die Gegenseite bezahlen und da ist die Regelung Neufahrzeug bis 1.000km.
Was anderes wäre gewesen, wenn ich die GS selbst vor die Wand gesetzt hätte. Dann hätte ich bei meiner 24 Monate, würde aber natürlich im SF zurückgestuft.
 
FlowRider

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Hallo

ich verstehe nicht warum du deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmst, soll doch die Versicherung vom Unfallverursacher zahlen. Bin mal gespannt was der Gutachter zu deiner Maschine sagt.

gruß
gstommy68
Im Prinzip hast du Recht - der ADAC holt sich das aber alles von der Gegenseite zurück und ich habe so schon quasi die Zusage für die Klage, falls sie zu zögerlich sind.
 
Zörnie

Zörnie

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Im Prinzip hast du Recht - der ADAC holt sich das aber alles von der Gegenseite zurück und ich habe so schon quasi die Zusage für die Klage, falls sie zu zögerlich sind.
Und dein Anwalt wird dir erzählen, dass eine Klage wirklich das allerletzte Mittel ist - dauert ewig und ein Ergebnis kann kaum vorhergesagt werden. Vor Gericht und auf hoher See...
 
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Gast39385

Gast
Das hat nichts mit meiner Versicherung zu tun, da es ein Fremdschaden ist. Das muss die Gegenseite bezahlen und da ist die Regelung Neufahrzeug bis 1.000km.
Was anderes wäre gewesen, wenn ich die GS selbst vor die Wand gesetzt hätte. Dann hätte ich bei meiner 24 Monate, würde aber natürlich im SF zurückgestuft.

Hallo,

Du könntest auch im vorliegenden Fall Deine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, um bspw. den Neupreis zu erhalten (sofern die Vorausetzungen gegeben sind). Bei der Kasko kommt es nicht darauf an, wer den Schaden verursacht hat.

Gruss
Klaus
 
QVIENNA

QVIENNA

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Die Voraussetzungen sind eben nicht gegeben - Haftpflichtschaden der gegnerischen Versicherung (was anderes wäre Fahrerflucht eines unbekannten Teilnehmers). Jedoch wäre es eine Idee und falls Rechtschutz und Vollkasko beim selben Versicherer sind, dass hier eine ggf Differenz zwischen Leistung der gegnerischen Versicherung und Neuwert ausgeglichen wird (u.a. weil perspektivisch die Rechtskosten höher sind als die Differenz).
 
emmez

emmez

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Also, ich bin etwas spät in der Diskussion, aber erst mal, glcklicherweise bist relativ heil aus dem Unfall rausgekommen.
Zum Thema Motorschutzbügel, hässlich, aber verhindert bei einem Rutscher, dass Du nicht mehr weiterfahren kannst.
Ohne ist die Fahrt dann zu Ende:
IMG-20161001-WA0002 (Groß).jpeg
 
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Gast39385

Gast
Die Voraussetzungen sind eben nicht gegeben - Haftpflichtschaden der gegnerischen Versicherung (was anderes wäre Fahrerflucht eines unbekannten Teilnehmers). Jedoch wäre es eine Idee und falls Rechtschutz und Vollkasko beim selben Versicherer sind, dass hier eine ggf Differenz zwischen Leistung der gegnerischen Versicherung und Neuwert ausgeglichen wird (u.a. weil perspektivisch die Rechtskosten höher sind als die Differenz).

Hallo,

das mag vielleicht in Österreich so sein, bei uns in D kann man hier problemlos die VK beanspruchen (= Vetragsrecht!).

Gruss
Klaus
 
QVIENNA

QVIENNA

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Hallo,

das mag vielleicht in Österreich so sein, bei uns in D kann man hier problemlos die VK beanspruchen (= Vetragsrecht!).

Gruss
Klaus
also keine Subsidiärhaftung sondern Wahlrecht? Das wäre ungewöhnlich.
 
Zörnie

Zörnie

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Hallo,

das mag vielleicht in Österreich so sein, bei uns in D kann man hier problemlos die VK beanspruchen (= Vetragsrecht!).

Gruss
Klaus
Und riskiere damit der Herabstufung in der SF-Klasse.
 
wiko

wiko

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Also, ich bin etwas spät in der Diskussion, aber erst mal, glcklicherweise bist relativ heil aus dem Unfall rausgekommen.
Zum Thema Motorschutzbügel, hässlich, aber verhindert bei einem Rutscher, dass Du nicht mehr weiterfahren kannst.
Ohne ist die Fahrt dann zu Ende:
Anhang anzeigen 283140
:eekek:

Wie weit bist du da auf welchem Untergrund gerutscht, damit der Deckel so durchgeschliffen ist.
Würde mich interessieren, da ich mich noch immer gegen die Bügel wehre.

Meine Gedanken hierzu. (vielleicht auch falsche Gedanken):o
Beim "Umfallen" oder langsamen Wegrutschen ist der Deckel verkratzt, ..dann gibts einen neuen.
Hierbei bricht auch noch lange nichts.
Zumindest war es bei der 1200er noch so.
Den Bügel oder sonstige Schalen würde ich verkratzt auch wieder neu kaufen.
Wenns bei der Fahrt passiert, ist sowieso mehr betroffen.
Ob man da noch weiter fahren kann?
Im Gelände könnte ich es mir schon vorstellen.
Aber da fahre ich mit anderen Motorrädern und wenn ein Stein zwischen dem Bügel ins Gehäuse drückt? (zusätzlich noch die Schalen anbringen)?

Irgendwie ist der BMW Bügel der 1250er auch "ungünstiger konstruiert" als der der 1200er.
Hab vor ein paar Tagen eine 1250er mit leicht verkratztem Bügel sowie angekratztem Deckel am Parkplatz gesehen.
Der Besitzer meinte, sie ist nur (ohne Fahrer) umgefallen und ein paar Millimeter auf ebener Fläche gerutscht.
Er meinte, wenn der Bügel nur leicht gedrückt wird (also Feder) seteht der Deckel schon über.
Bei seiner 1200er wären nach Jahren zuletzt beide Seiten des Bügels verkratzt gewesen.

Die Deckel blieben aber unversehrt.
 
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Gast39385

Gast
also keine Subsidiärhaftung sondern Wahlrecht? Das wäre ungewöhnlich.
Hat damit nichts zu tun! Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug und kann daher vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Leistung gehen dessen Ansprüche auf den Versicherer über.

Gruss
Klaus
 
R1-Rider

R1-Rider

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Zum Thema Motorschutzbügel, hässlich, aber verhindert bei einem Rutscher, dass Du nicht mehr weiterfahren kannst.
Ohne ist die Fahrt dann zu Ende:
Anhang anzeigen 283140
So schlimm ist es zum Glück nicht. Hab mich ja letztens beim Kurventraining mit ca. 70km/h abgelegt. Der Deckel war zwar ordentlich angeschliffen, aber dicht. Bin danach die restlichen Turns sogar noch mitgefahren und abends 60km nach Hause. Wenn man den Bock einfach so umschmeißt, passiert noch weniger, hab ich mit der 1250er leider auch schon getestet. Ist erstaunlich robust, das Gerät. Ich hoffe, das war es jetzt auch mit den Unglücken. In 5 Jahren mit der 1200er LC ist mir nie was passiert. :-/
 
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Totalisator

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Ich habe nicht alle Beiträge gelesen und weiß nicht, ob schon jemand das gleiche geschrieben hat.
Der Original- und auch einige andere Bügel haben nur 3 Auflagepunkte und werden somit oben in Richtung Ventildeckel gedrückt. Der von TT dagegen hat 4 und sitzt demzufolge stabiler.
 
Theoroller

Theoroller

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Im vorliegenden Fall scheint die Sachlage aber sehr klar zu sein. Nach FlowRiders Schilderung ist der Unfall durch die Polizei aufgenommen worden. Von denen wird auch die Unfallursache und Unfallverursacher vermerkt. Darüber hinaus nehme ich mal an, dass es auch ggf. Zeugen gegeben hat. Es ist hier schon mehrfach, so auch von gstommy68, erwähnt worden, dass bei einer klaren Unfallursache die gegnerische Seite die Kosten für den RA zu tragen hat. (was wichtig zu wissen ist, wenn man eben keine Rechtsschutzversicherung hat) Weiterhin geht es hier ja nicht nur um den Sachschaden an der Maschine, sondern auch um die Verletzungen von FlowRider, also Ansprüche auf Schmerzensgeld nach fahrlässiger Körperverletzung.
Mir wurde von ein paar Jahren im Zeitraum von einem halben Jahr zweimal das Motorrad umgefahren. (ich saß jeweils immer auf dem Moped.) Die Sachlage war ansich klar und so habe ich mir einen Verkehrsrechtsanwalt genommen, der hat sich um den Sachverständigen gekümmert und den ganzen Schriftkram mit der gegnerischen Versicherung gekümmert. Die gegnerische Versicherung hat zwar versucht die Kosten zu drücken (Vorschlag eines Gutachters, Vorschlag einer Werkstatt) aber damit kamen sie nicht durch.
Es mag viele Unfälle mit unklarer Sachlage geben, auch dass der Unfallgegner sich im nachhinein einer anderen Meinung besinnt und es Stress gibt.....aber hier ist die Sache doch recht eindeutig.
Beste Grüße
Theo
 
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