
FlowRider
Moderator
Themenstarter
Unliebsame Überraschung: Ich hatte kurz vor meiner Norwegen-Tour Mitte Juni einen unverschuldeten Motorradunfall (Depp von hinten an einer roten Ampel), dabei wurde ich verletzt. Die Tour konnte ich nicht durchführen. Mein Anwalt meinte, die Kosten für die Stornos eintreiben zu können (insbesondere für die teuren Fähren).
Die gegnerische Versicherung hat sich gewehrt mit dem Argument, das seien sogenannte "frustrierte Reisekosten"*. Das Lachen verging mir, als ich das mal nachgegoogelt habe. Dazu gibt es jede Menge Urteile und tatsächlich muss das nicht ersetzt werden. Zumindest bildet es eine wunderschöne Grundlage, alles zu zerreden und zu verzögern, schlechte Karten vor Gericht (was dazu Jahre dauert). Dazu nochmal viele Grüße an die gegnerische VW-Autoversicherung! Am wahren Leben geht das meiner Meinung nach vorbei, aber so sind die Gesetze.
Die Lösung war dann meine eigene Reiserücktrittskostenversicherung, die für die Kosten eingesprungen ist. Ich habe die Nachweise per Email eingereicht. Die Abwicklung war zügig, sehr freundlich und professionell und absolut empfehlenswert: Würzburger Versicherung mit dem Produkt Reisekarte4you / https://www.travelsecure.de
Ich habe außer meinem Vertrag keine Beziehung zu dieser Versicherung. Aber nach meinem ersten Schaden (für den ich noch nicht mal selbst verantwortlich war), war ich sehr angetan, wie gut das von der Würzburger Versicherung gehandhabt wurde. Zudem war Travelsecure kostengünstig. Ich war vorher beim ADAC, aber die Würzburger hatte bessere Bedingungen für die Familie.
*)
Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung ist die Differenztheorie (BGHZ 99, 196). Danach ist nicht die Verletzung des Geschädigten ursächlich für seine Aufwendungen. Sie waren ihm vielmehr unabhängig davon schon vorher entstanden. Den Ersatz von derartigen frustrierten Aufwendungen hat daher die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Literatur grundsätzlich abgelehnt (Palandt-Grüneberg, vor § 249 BGB Rn 19; § 249 Rn 60 ff.).
Die gegnerische Versicherung hat sich gewehrt mit dem Argument, das seien sogenannte "frustrierte Reisekosten"*. Das Lachen verging mir, als ich das mal nachgegoogelt habe. Dazu gibt es jede Menge Urteile und tatsächlich muss das nicht ersetzt werden. Zumindest bildet es eine wunderschöne Grundlage, alles zu zerreden und zu verzögern, schlechte Karten vor Gericht (was dazu Jahre dauert). Dazu nochmal viele Grüße an die gegnerische VW-Autoversicherung! Am wahren Leben geht das meiner Meinung nach vorbei, aber so sind die Gesetze.
Die Lösung war dann meine eigene Reiserücktrittskostenversicherung, die für die Kosten eingesprungen ist. Ich habe die Nachweise per Email eingereicht. Die Abwicklung war zügig, sehr freundlich und professionell und absolut empfehlenswert: Würzburger Versicherung mit dem Produkt Reisekarte4you / https://www.travelsecure.de
Ich habe außer meinem Vertrag keine Beziehung zu dieser Versicherung. Aber nach meinem ersten Schaden (für den ich noch nicht mal selbst verantwortlich war), war ich sehr angetan, wie gut das von der Würzburger Versicherung gehandhabt wurde. Zudem war Travelsecure kostengünstig. Ich war vorher beim ADAC, aber die Würzburger hatte bessere Bedingungen für die Familie.
*)
Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung ist die Differenztheorie (BGHZ 99, 196). Danach ist nicht die Verletzung des Geschädigten ursächlich für seine Aufwendungen. Sie waren ihm vielmehr unabhängig davon schon vorher entstanden. Den Ersatz von derartigen frustrierten Aufwendungen hat daher die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Literatur grundsätzlich abgelehnt (Palandt-Grüneberg, vor § 249 BGB Rn 19; § 249 Rn 60 ff.).
Zuletzt bearbeitet: