Ja, aber ich glaube (bin nicht ganz sicher)..das müsste zu Lebenszeit erfolgen.
Alls alleinstehender (mit Partnerin zusammenwohnend) könnte das folgen für die Belehnbarkeit der Liegenschaft, bei der Bank bewirken. (Hypotheken).
Bzw. was kann ein solcher Übergabevertrag an eine Mitbewohnerin, für einen Einfluss für den Eigentümer der Liegenschaft haben. Während seiner Lebenszeit? Er wäre nicht mehr der Eigentümer. Oder eben bei einem tiefen Betrag, wäre die Belehnbarkeit auf den Übergabe Betrag reduziert bei der Bank,
Denke nicht das man einen solchen Vertrag in ein Testament integrieren kann ( wo dieselbe Person begünstigt ist). Sonst könnte man ja problemlos die Erbschaftssteuer aushebeln.