Notarkosten

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Gregor1250

Gregor1250

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Klar hab ich mich beraten lassen.
Wenn ich nen Satz in die Kiste mache ist meine Tochter Alleinerbin und hat einen Freibetrag von 400tds€.
Da noch andere Immobilien vorhanden sind muss ich jetzt tätig werden sonst hat sie mal ein Problem mit der Erbschaftssteuer.

Kraichgauer
Ich gehe ja davon aus, dass du aber soviel behältst, dass du im Falle von Krankheit/Alter das Seniorenheim, in das du eventuell ziehen mußt, über einen längeren Zeitraum auch bezahlen kannst - aber ich gehe davon aus, dass dich der Notar auch dahingehend beraten hat.
 
kraichgauq

kraichgauq

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Ich gehe ja davon aus, dass du aber soviel behältst, dass du im Falle von Krankheit/Alter das Seniorenheim, in das du eventuell ziehen mußt, über einen längeren Zeitraum auch bezahlen kannst - aber ich gehe davon aus, dass dich der Notar auch dahingehend beraten hat.
Bevor ich in ein Seniorenheim gehe würde ich....aber das gehört nicht hier her.
Aber Danke,denke ich hab alle Eventualitäten bedacht.

Kraichgauer
 
H

hydrantenfritz

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Du fragst, wir Antworten.....!
Siehe....

Sollten grössere Werte (Liegenschaften usw.) vorhanden sein, empfiehlt es sich ein Notariel beglaubigtes Testament zu erstellen und dieses amtlich beim Bezirk hinterlegen. Das ist dann praktisch unanfechtbar.

Das erstellen beim Notar mit 2 Zeugen hat mich etwa 1000.-CHF gekostet. Die Amtliche Hinterlegung ca. 400.-CHF. Der Verkehrswert der Liegenschaft ca. 1.05 Mil. mit Hypotheken. von ca. 1/3.

Der Begünstigte wird sich zu keiner Zeit mit Einsprachen befassen müssen.
Ein Übergabe- Vertrag erspart auch die Schenkungssteuer ! :opa:
Ja, aber ich glaube (bin nicht ganz sicher)..das müsste zu Lebenszeit erfolgen.
Alls alleinstehender (mit Partnerin zusammenwohnend) könnte das folgen für die Belehnbarkeit der Liegenschaft, bei der Bank bewirken. (Hypotheken).

Bzw. was kann ein solcher Übergabevertrag an eine Mitbewohnerin, für einen Einfluss für den Eigentümer der Liegenschaft haben. Während seiner Lebenszeit? Er wäre nicht mehr der Eigentümer. Oder eben bei einem tiefen Betrag, wäre die Belehnbarkeit auf den Übergabe Betrag reduziert bei der Bank,

Denke nicht das man einen solchen Vertrag in ein Testament integrieren kann ( wo dieselbe Person begünstigt ist). Sonst könnte man ja problemlos die Erbschaftssteuer aushebeln.
Ein Übergabe- Vertrag geht natürlich nur zu Lebzeiten, und könnte/ sollte das Wohnrecht auf Lebzeiten beinhalten. 🤷‍♂️
 
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