Bergler
In der CH; ich bin der Besitzer und Eigentümer, Du bist der Fahrer, kannst Du überhaupt mit meinerNein!
Der Besitzer ist der, mit der tatsächlichen Gewalt über die Sache und der Eigentümer ist der mit dem Recht an der Sache.
Der Fahrer ist immer der Besitzer, der Eigentümer kann auch Besitzer und Fahrer sein. Der Besitz ist unabhängig vom Eigentum.
Eigentum kann durch Besitz ersessen werden, aber erst nach 30 Jahren. (In D)
Guckst Du mal in euer Zivilgesetzbuch.![]()
Schneefräse fahren ?



) hat insofern recht, als daß er mir Schludrigkeit bei der Übersetzung vorwerfen kann (naja, nicht wirklich
) und ich hocke drauf, bin ich Besitzer, nicht aber Eigentümer (ich fahre das Ding, bin der Besitzer. Gehören tut's der Bank, die ist "Eigentümer", wenigstens teilws.e, entsprechend des bereits abgezahlten Anteiles, wiewohl sie sich als 100%er Eigentümer sieht, solange nicht alle vereinbarten Zahlungen entrichtet worden sind).
habe ich das eigentliche Anliegen nicht aus den Augen verloren und flugs die Petition unterschrieben!
Dann sind eben wieder die anderen Schuld.
. Ist immer wieder lustig).
Behüte uns der allmächtige davor.
. Ja, ich werde meinen Fahrstil überdenken müssen