@fralind
Was nützt die beste Kompetenz in wirtschaftlichen Fragen bei der Union, wenn man dieses "geballte Wissen" nicht anwenden will oder kann bzw. darf.
Wobei es bei der Sachkompetenz gerade bei unserem Kantler sehr mau aussieht:
Obwohl er ja angeblich Jurist ist, sind seine Kenntnisse des Grundgesetzes offenbar lückenhaft und das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Meinungsfreiheit ist ihm scheinbar auch nicht bekannt, wenn man seinen jüngsten Reden so verfolgt.
Auch finanzwirtschaftlich hat er wohl nur max. laienhafte Kenntnisse; so fabulierte er doch mal davon einen Teil der Spareinlagen der Bürger für zusätzliche staatliche Investitionen mobilisieren zu können.
Gruß Thomas
Ich weiss genau was du meinst. Ich denke immer, die CDU ist in der Partnerschaft mit den Roten der stärker (BTW), Die CDU stellt den Kanzler und damit gibt die CDU und er die Richtung vor. Wie ich schon mal schrieb, einer sollte das Sagen haben (Richtlinienkompetenz) wenn die Zeiten so sind wie gerade. Leider muss man ja sagen, man hat durchaus den Eindruck das Klingbeil der Kanzler sei und Merz von ihm am Nasenring bis jetzt durch die Manege gezogen wird.
Wer denkt, soll er eine eine Minderheitsregierung machen, sollte die SPD mit Bruch drohen, wägt zu viele Hindernisse bei suchen und finden von Mehrheiten (Was mit Stimmen der AFD ja durchaus ginge aber das nie gemacht würde, bzw. man gar nicht erst etwas zu Abstimmungen bringen würde, was den Stillstand bedeutet und der Wähler dann abstraft, und dann der nächste Bundeskanzler durchaus Weidel heißen könnte).
Der verfassungsmäßige Weg zu einer Minderheitsregierung ist einfach: Nach Art. 63 Abs. 1 GG müsste Bundespräsident Steinmeier dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Die Wahl zum Bundeskanzler setzt nach Art. 63 Abs. 2 S. 1 GG eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages voraus – daher der Begriff Kanzlermehrheit. Weder der Bundeskanzler Merz noch ein anderer Exponent der CDU kann im Augenblick auf diese Mehrheit hoffen. Die Wahl würde also vermutlich scheitern. Sodann fände nach einer Frist von 14 Tagen ein weiterer Wahlgang statt; so bestimmt es Art. 63 Abs. 4 S. 1 GG. Würden auf den Bundeskanzler in diesem Wahlgang – sagen wir – die 361 Stimmen der CDU/CSU und der AFD entfallen, so könnte der Bundespräsident entweder den Bundeskanzler erneut ernennen oder den Bundestag auflösen.
Eine solche Regierung wäre wohl auf Gedeih und Verderb von der AfD abhängig. Also, unwahrscheinlich.
Also würden wir bei einem Ausstieg der SPD nach Neuwahlen mit Rot-Grün-Rot mit dem Larsi als BK bei zusammen 37,5 % aufwachen. Bei einer solche Chance, wer von den drei linken wollte darüber nachdenken dann noch mit der CDU koalieren. Also der absolute Sozialistische Horror für Deutschland. Denn auch hier, zwar hätte die Oppositon Schwarz und blau die absolute Mehrheit mit 361 Stimmen im Bundestag und könnte zusammen gegen alles stimmen, ja sogar damit eigene Anträge ein-durchbringen, nur würden sich die schwarzen bei jedem Gesetzentwurf, von wem auch immer, der zur Abstimmung gestellt würde, enthalten, um ja nicht gemeinsam mit blau stimmen zu müssen. Das wissen die Linken Parteien. Das wäre mein Horrorzenario.
Denn bei beiden Zenarien ging es nie mehr um die Sache.
Das eine AFD bei einer weiteren Neuwahl über die absolute Mehrehit verfügen könnte glaube ich allerdings auch nicht. Ausschließen, tja sollte man es, wenn das hier so weiter geht aber wohl auch nicht mehr.