S
sugus
Gast
Wenn es Dich wirklich interessiert:Angenommen ich treibe mich mit dem Moped in der Schweiz ganz regelkonform herum, werde aber....angenommen....von einem unvorsichtigen schweizer Dosentreiber von hinten beinhart von der Maschine runter gefahren und breche mir dabei das Schlüsselbein, dazu ein paar Rippen. 1 Woche Krankenhausaufenthalt, Maschine und Klamotten Kernschrott. Mit was darf ich und kann der Büchsenjonny rechnen? Nur mal so, rein fiktiv?!
Kontaktformular Kantonspolizei Zürich
Dann kannst Du es uns erzählen. Bin gespannt!
************
So, hast Du nun angerufen, dich informiert oder war das auch nur geschwafel umd die Stimmung anzuheizen. Na?

Dein Autofahrer ist längst ausserhalb des Bussgeldkatalogs, aber das weisst Du sicher. Niemand kann Dir eine genaue Antwort geben, weil diese stark vom Einzelfall abhängig ist. Hat der Autofahrer durchwegs Fahrlässigkeitsdelikte begangen (d.h. u.a. keine massiven Geschwindigkeitsübertretungen), wird er je nach seinem automobilistischen Leumund relativ glimpflich davonkommen (bedingte Geldstrafe, happige Busse, 3 Monate Ausweisentzug, und Du kriegst von der Versicherungen Deinen Schaden ersetzt und erhälts eine Genugtuung/Schmerzensgeld oder wie Ihr dem auch immer sagt).

Wie gesagt, übt dann mal schön - im Akzeptieren von Mehrheitsentscheiden, wenn man zur unterliegenden Minderheit gehört
