Reifenfreigabe

Diskutiere Reifenfreigabe im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; hallo zusammen wir ziehen nun ENTGÜLTIG 2015 nach deutschland ! haben noch fragen wegen den reifenfreigabe ( soll es in deutschland geben ? )...
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kutscher66

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hallo zusammen

wir ziehen nun ENTGÜLTIG 2015 nach deutschland !
haben noch fragen wegen den reifenfreigabe ( soll es in deutschland geben ? )
hier kann ich montieren was ich will, wie ist es in deutschland ?
was darf man oder wie geht man vor ?
frage weil ich vorne neue reifen brauche (hinten ist fast neu ) und es würde mich ärgern hier neu zu kaufen und dann beim TÜV ( muss das motorrad vorführen beim umzug) hören zu bekommen die sind nicht zulässig oder sowas.
habe den Anakee 3 drauf!

vielen dank schon mal

kutscher
 
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ta-rider

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Kommt drauf an was in den Papieren steht. Bei (meist älteren) Motorrädern steht oft nur die Reifengrösse und der Last bzw Geschwindigkeitsindex und die Bauart drinne beispielsweise 130/80-17 65S und 90/90-21 54S. Diese Motorräder dürfen dann alle Reifen dieser Bauart fahren, auch wenn sie verschiedene Profile haben oder von unterschiedlichen Herstellern kommen.

Was nicht geht ist Mischbereifung aus Diagonal und Radialreifen beispielsweise 90/90-21 mit 130/80R17 (Tourance). Dafür braucht es eine Freigabe der Hersteller und diese erteilen die Freigaben natürlich immer nur für Reifenkombinationen ihrer eigenen Marke:

http://adventure-travel-experience.de/?report=reifen

...wenn jedoch in den Papieren eine Einschränkung wie "Reifenpaarung nur von einem Hersteller" oder gar ein Herstellername (=Reifenbindung bzw Markenbindung) selber steht, braucht man für alle anderen Reifen in Deutschland eine Reifenfreigabe. In allen anderen Ländern darfst fahren was du willst :)

Fazit: Um sicher zu gehen kauf dir den Anakee 3 Vorderreifen wenn du den hinten behalten willst und dieser den passenden Geschwindigkeitsindex hat (auch wenn du nie so schnell fährst).
 
Heidekutscher

Heidekutscher

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oder: sufu benutzen:)
 
Hansemann

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Ich kanns bald nicht mehr hören und wills auch bald nicht mehr schreiben, für die grundsätzliche Regelung benutze bitte die Suchfunktion. Mit Auzsnahme der Ausage zu Diagonal und Radialreifen hat TA-Rider schon zutreffendes gesagt.

In Deinem Fall, wenn GS 30 Jahre stimmt, steht in der dann kommenden Zulassungsbescheinigung Teil 1 "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten" und das bedeutet eine Reifenbindung bei Deinem Modell. Welche genau das sind, weiß ich nicht auswendig, könnte sein, dass der Anakee3 dabei ist, es gibt aber auf jeden Fall eine Freigabe für den Reifen, den Link dazu haste ja oben schon bekommen.

Bei den neuen LC/A gibt es nur noch die Einschränkung "Reifen von einem Hersteller" also keine Reifenbindung mehr. Wenn Größe, Geschwindigkeitsklasse und Traglast stimmen, darfst Du fahren was Du wills, also z.B. vorne TKC80 und hinten CTA2, was keinen Sinn macht, aber erlaubt wäre.
 
voyager

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Is wohl nix mit der Gnade der späten Geburt....Aber mach dir nix draus nur noch ein paar Monde dann hat sich das mit dem Hören und schreiben von allein erledigt..
 
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ta-rider

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Mit Auzsnahme der Ausage zu Diagonal und Radialreifen
Wie kommst du zu der Annahme, man dürfe in Deutschland ohne seperate Herstellerfreigabe auch Radiale Reifen R17 fahren, wenn in den Fahrzeugpapieren mit 130/80-17 nur diagonale Reifen -17 (erkennbar am Querstrich) freigegeben sind?

Dass das in Österreich, der Schweiz und sonst wo auf der Welt problemlos geht und legal ist weiss ich aber in Deutschland?
 
Hansemann

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Na wir liegen ja nicht soo weit auseinander. Entscheidend ist, was im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht. Steht da ein Bindestrich, ist das eher ein Hinweis auf Diagonal. Steht da nur die Größe, kann man hinten diagonal und vorne radial fahren.
Im Satz 3 des § 36 Abs. 2 a der StVZO werden Krafträder von der Verpflichtung entweder oder ausgenommen.
 
Larsi

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Ein Bindestrich ist kein Hinweis auf diagonal sondern die feste Angabe, dass ein Diagonalreifen montiert gehört.

In der Größe ist immer enthalten, welche Bauart montiert werden muss.
“Nur die Größe“ gibt es nicht.
 
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G-B

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Ein Bindestrich ist kein Hinweis auf diagonal sondern die feste Angabe, dass ein Diagonalreifen montiert gehört.

In der Größe ist immer enthalten, welche Bauart montiert werden muss.
“Nur die Größe“ gibt es nicht.
Genauso ist das.
Ach Hansemann, dachte nicht, das dir das passiert.
Meine mich auch erinnern zu können, dass BMW in den frühen 2000ern aufgehört hat Reifen vorzuschreiben.
Außer ghinten vorne ein Hersteller.
Die überlassen dies den Reifenherstellern mit der Begründung, den riesigen Markt nicht überprüfen zu können.
Dies hab ich, nur noch so im Hinterkopf. Betrifft mich ja nicht. Muss also nicht stimmen.

Also nochmal: Bindestrich=Diagonal; R anstatt Bindestrich=Radial; B an der Stelle ist was dazwischen.
In Der Größenangabe ist alles codiert. (Breite, Höhenverhältnis, Felgendurchmesser, Bauart, Geschwindigkeitsindex, Traglast)
Und egal ob Diagonal oder Radial in den Papieren steht, genau das darf dann ohne extra Freigabe gefahren werden und nix anderes!
 
Hansemann

Hansemann

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Wir sind im Hintergrund per PN fleißig am diskutieren und recherchieren. Dass keiner der unterschiedlichen Meiningsinhaber hier postet, ist alleine schon Beleg dafür, dass es nicht so einfach ist. Für Reifen gibt es den §36 StVZO und die EU-Richtlinie 75 sowie die 97/24.


Zu BMW: Bei meiner 2006er GSA stand nix im Fahrzeugschein, außer Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis und in der für den Normalbürger schwer zugänglichen EU-Betriebserlaubnis standen dann eben doch 3 Reifen drin.

Das Problem an der ganzen Sache ist hier der Unterschied zwischen Theorie und Praxis und dass bei den EU-Richtlinien der Teufel im Detail steckt.
 
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Felix1003

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130/70-17 62V Diagonalreifen, max Tragfähigkeit bei 210KM/H = 62, über 210 km/h Lastindex interpolieren

130/70VB17 (62V) Gegürtelter Diagonalreifen, max Tragfähigkeit bei 240/km/h =62

130/70R17 62V Radialreifen , max Tragfähigkeit wie 1

130/70ZR17 (62V) Radialreifen, max Tragfähigkeit bei 270 km/h = 62 über 270 km/h Lastindex interpolieren

Wenn - eingetragen, dann R nur mit Freigabe Fahrzeug / Reifenhersteller Grundsätzlich sollen - und R nicht gemischt werden, weil das Dämpfungsverhalten deutlich unterschiedlich ist, aber Ausnahmen KTM Adv R bestätigen die Regel....nun ja zumindest traut sich ausser Conti nienamd hier einen Diagonalreifen mit über 240 km/h abzubieten.
 
Larsi

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...
130/70ZR17 (62V) Radialreifen, max Tragfähigkeit bei 270 km/h = 62 über 270 km/h Lastindex interpolieren
...
gibt es diese bezeichnung??
ZR in verbindung mit V habe ich noch nicht bewusst wahrgenommen.
entweder kenne ich R mit V oder ZR mit W ... und letzteres passt auch zu den 270km/h.
 
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Felix1003

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korrekt hab die Grösse nur erfunden, muss selbstredend 130/70ZR17 (62W) heissen, sorry
 
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ta-rider

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Ich korregiere meine Aussage. Hansemann hat recht: bei (älteren) nach deutschem Recht zugelassenen Fahrzeugen wird durch das Weglassen einer Einschränkung "-" beides erlaubt, radial und diagonale Reifen auf unterschiedlichen Achsen nach §36 StVZO.

Für neue, nach EU Recht zugelassene Fahrzeuge gillt die Richtlinie R75, die bei "keine Angabe" automatisch Diagonalreifen vorschreibt. Für die Verwendung von Radialreifen braucht man bei solchen Fahrzeugen dann eine extra Freigabe.

...und dass soll ein armer Bürger wissen???
 
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