Reisevorschriften

Diskutiere Reisevorschriften im Reise Forum im Bereich Unterwegs; In Össi-Land muss ein Verbandskasten mitgeführt werden? In Frankreich ein Warndreieck inkl. Warnweste? Das kann doch nur eine Falschmeldung...
grautnix

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Andreas800gs

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..vll sollte die EU unbenannt werden...z.B. in ENCUBN ?










Europe (is a) not completed union by now
 
Windcbx

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Quelle: ADAC, hier steht nichts von Warndreieckspflicht.
Gruss Sturmi






Mit dem Motorrad durch Frankreich





Antworten auf die FAQs zum Thema mit dem Motorrad und Kleinkraftrad nach Frankreich haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Definitionen

Kleinkraftrad (cyclomoteur): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
Leichtmotorrad (motocyclette légère): Motorrad, dessen Hubraum 125 ccm nicht übersteigt und dessen Leistung maximal 11 kW beträgt
Motorrad (motocyclette): zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum über 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

Helmpflicht
Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht.

Fahren mit Sozius
Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.

Geschwindigkeit
Kleinkrafträder (cyclomoteurs) dürfen die technisch höchstzulässige Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.


Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h (bei Nässe 80 km/h), auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h), auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).


Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.

Autobahnnutzung
Kleinkrafträdern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Die Mindestgeschwindigkeit auf französischen Autobahnen beträgt 40 km/h. Unter normalen Umständen (kein Stau, gute Sichtweite, keine Niederschläge) darf die linke Spur nur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h befahren werden.

Beiwagen
Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern die Zulassungsbescheinigung dies vorsieht.

Warnweste
Seit 1.01.2016 müssen auch Krafträder eine Warnweste mitführen. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.

Handschuhpflicht
Seit dem 20. November 2016 besteht in Frankreich für Motorradfahrer die Pflicht Handschuhe zu tragen. Die Handschuhe müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Ansonsten droht eine Geldbuße.

P.S. : Ansonsten hab ich auf der Seite noch eine nette Eigenheit für die Schweiz gefunden: Beifahrer(innen) müssen rittlings auf dem Motorrad sitzen. Also nix mit Damensitz!:o
 
lederkombi

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Ist das auch für Motorräder so? Ich denke, dass ist auch Pflicht in Deutschland nur nicht für Motorräder.



Da wüsste ich gerne, was du genau meinst. [emoji848]

Viele Grüße

Carsten
Das man auf dem 2rad jetzt auch Verbandskasten und Warndreick mitführen muss.
 
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Christian Achberger

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fokus.de , bild.de, afd..de, ...;
warum lest Ihr solch einen Schmarrn?
Schaut halt beim ADAC bzw. auf den deutschsprachigen Seiten des Reiselandes.

Und geht es wieder gegen die EU, die nun wirklich nichts dafür kann, dass Ihr jeden
Schmarrn lest und auch noch glaubt.
Christian
 
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Seidl

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fokus.de , bild.de, afd..de, ...;
warum lest Ihr solch einen Schmarrn?
Schaut halt beim ADAC bzw. auf den deutschsprachigen Seiten des Reiselandes.

Und geht es wieder gegen die EU, die nun wirklich nichts dafür kann, dass Ihr jeden
Schmarrn lest und auch noch glaubt.
Christian
Jol
 
manfred180161

manfred180161

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Vielleicht bin ich ja auch einer, der jeden Schmarrn liest. So steht auf der ADAC Seite wohl nix davon, dass Helme in allen 4 Richtungen reflektierende Elemente haben müssen, ansonsten empfindliche Strafen.

Und jetzt?

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
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Christian Achberger

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Und heute?
Diese Info galt vor 2 Jahren und ist genauso abgelaufen wie der Alk-Tester.
Dein Reflektormythos galt übrigens nicht für den Helm, sondern für die Gesamt-
bekleidung, hier musste eine kleine Fläche reflektierden sein.
Achja, bei den Franzosen muss manches mitgeführt werden (Warndreieck, AlkTester),
aber nicht nachgewiesen werden.
D.h. das Warndreieck ist Pflicht, wird aber bei Motorradfahrern im Gegensatz
zur Warnweste nicht kontrolliert.

https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/verkehrsbestimmungen-frankreich

Am besten bleibst Du zuhause, liest brav alle News.
Christian
 
C

Christian Achberger

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Oder wir gehen entspannt Motorradfahren und haben keinen Streß.
Ich habe die Flic´s immer sehr entspannt erlebt und nicht Stress;
Frankreich ist neben der Schweiz mein Haupt-Motorrad-Ziel.
Christian
 
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Gast 16234

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In Ö brauchst ein kleines Verbandspackerl, am besten beim ÖAMTC, Louis und dgl kaufen
 
Q

Qug24

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Zu Beitrag 5

"
P.S. : Ansonsten hab ich auf der Seite noch eine nette Eigenheit für die Schweiz
gefunden: Beifahrer(innen) müssen rittlings auf dem Motorrad sitzen. Also nix mit Damensitz!"
Nix da Schweiz. :furious:

Guckst Du.
:springen:Bella Italia :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
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der_brauni

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In Ö brauchst ein kleines Verbandspackerl, am besten beim ÖAMTC, Louis und dgl kaufen
Oder sich selber zusammenbasteln, evtl. aus abgelaufenen KFZ-Verbandskasten,
die Anforderungen sind ja nicht so besonders hoch, wenn man dem ADAC glauben schenken darf.
Zitat:
"Es ist ein Verbandsbeutel mitzuführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält, das staubdicht verpackt ist. Das Verbandzeug muss jedoch nicht den weitergehenden diesbezüglichen Vorschriften der Önorm V 5101 entsprechen."

Gruß Thomas
 
manfred180161

manfred180161

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Und heute?
Diese Info galt vor 2 Jahren und ist genauso abgelaufen wie der Alk-Tester.
Dein Reflektormythos galt übrigens nicht für den Helm, sondern für die Gesamt-
bekleidung, hier musste eine kleine Fläche reflektierden sein.
Achja, bei den Franzosen muss manches mitgeführt werden (Warndreieck, AlkTester),
aber nicht nachgewiesen werden.
D.h. das Warndreieck ist Pflicht, wird aber bei Motorradfahrern im Gegensatz
zur Warnweste nicht kontrolliert.

https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/verkehrsbestimmungen-frankreich

Am besten bleibst Du zuhause, liest brav alle News.
Christian
Vielen Dank Christian für den Link. Ich versteh nur nicht, wo dein Problem liegt. Ich will einfach nur erreichen, für den unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle alles parat zu haben und ohne Diskussionen und Strafzettel weiterfahren zu können.
Oder ist das etwa unanständig oder ich bin vielleicht sogar eine Memme und darf deshalb garnicht mehr GS fahren? :-o

Also mach dir keine Sorgen, ich fahre dieses Jahr in die Seealpen mit 5 Kumpels und freu mich riesig drauf. Wegen der 51 anstehenden Pässe und weil ich gut vorbereitet bin.

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
Wise_Guy

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Meine gelbe reflektierende Regenjacke Scott) wurde letztes Jahr bei einer Kontrolle als Warnweste von der Polizei akzeptiert

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Gast 16234

Gast
Oder sich selber zusammenbasteln, evtl. aus abgelaufenen KFZ-Verbandskasten,
die Anforderungen sind ja nicht so besonders hoch, wenn man dem ADAC glauben schenken darf.
Zitat:
"Es ist ein Verbandsbeutel mitzuführen, der geeignetes Material zur Wundversorgung enthält, das staubdicht verpackt ist. Das Verbandzeug muss jedoch nicht den weitergehenden diesbezüglichen Vorschriften der Önorm V 5101 entsprechen."

Gruß Thomas
Wegen 5 Euro tu ich mir das nicht an.
 
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Gast 16234

Gast
Ausserdem soll es Uniformierte geben, die auf das Ablaufdatum schauen.....
Beim Pickerl ( bei euch der TÜV) würde eine Zeitlang recht genau darauf geachtet
 
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