Hinter Ihrer Suchanfrage verbirgt sich das
Verkehrsblatt 15/2019 (bekannt gegeben am 15.08.2019), welches die Regeln für die
Reifenbindung und Reifenumrüstung bei Motorrädern in Deutschland grundlegend neu definiert hat. [
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Die wichtigste Frist dazu ist verstrichen: Die im Verkehrsblatt festgelegte Übergangsfrist endete am
31.12.2024. Seit dem
01.01.2025 gelten die verschärften Regeln vollumfänglich für alle Motorräder und Reifen. [
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Das gilt aktuell für Ihr Motorrad:
1. Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (Moderne Motorräder)
Bei Motorrädern mit einer EU-Zulassung (zu erkennen an der e-Nummer im Feld K des Fahrzeugscheins) ist die Situation unkompliziert: [
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- Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller: Sie dürfen jeden Reifen fahren, dessen Abmessungen und Indizes (Tragfähigkeit/Geschwindigkeit) exakt mit den Eintragungen im Fahrzeugschein oder dem COC-Papier übereinstimmen. Eine Reifenfabrikatsbindung entfällt hier komplett; Sie benötigen keine Eintragung und müssen keine Freigabe mehr mitführen. [1, 2, 3]
Sorry das ich nicht lesen kann ,was im Verkehrsblatt 15/219 Steht !!
Eine Reifenfabrikatsbindung entfällt hier komplett; Sie benötigen
keine Eintragung und müssen keine Freigabe mehr mitführen. [
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