Speed-Index V F750/850GS

Diskutiere Speed-Index V F750/850GS im F 750 GS und F 850 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ahoi, ich habe gerade in meinen Papieren gesehen, dass BMW für die F750GS einen Geschwindigkeitsindex V (240 km/h) laut Papieren vorschreibt...
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bwm

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Ahoi,

ich habe gerade in meinen Papieren gesehen, dass BMW für die F750GS einen Geschwindigkeitsindex V (240 km/h) laut Papieren vorschreibt, obwohl die Maschine laut Papieren nur 190 km/h fährt. Mein TÜVer meinte mal zu mir, dass bei aktuellen Fahrzeugen immer die niedrigste zulässige Geschwindigkeitsklasse bei den Reifen stehen muss aber scheinbar interessiert das BMW nicht sonderlich.
Dazu meine Fragen:
1. hat irgendjemand bei seiner F750/F850 GS etwas anderes in den Papieren stehen?
2. hat sich schon mal jemand schlau gemacht, ob man z.B. H-Reifen aufziehen darf? Die würden ja für die Höchstgeschwindigkeit immernoch locker passen und gerade bei der F850GS dürfte die Auswahl an Off-Road Profilen für H deutlich größer sein als für V.
Mein TÜVer meinte mal, dass man bei Fahrzeugen mit CoC dabei nur die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit beachten muss, nicht den Speedindex. Bei alten Fahrzeugen mit ABE-Typgenehmigung gibt es noch eine Formel, die man anwenden muss (+1% +6,5 km/h) aber bei modernen Fahrzeugen nur die Geschwindigkeit, die tatsächlich drin steht. Ich hab das aber noch nie von anderer offizieller Stelle (Amt, Polizei, Gutachter) bestätigt bekommen.

Weiß da einer was?
Alex
 
JPOdenwald

JPOdenwald

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Upps, ich sehe gerade falsches Moped!

Ich habe mal eben bei BMW Reifenfreigabe geschaut, da ist auch ein H Reifen freigegeben:
F 700 GS, K70 12 Model code: 0B06
Tyre type, front Size, front Tyre type, rear Size, rear Comment
Metzeler
Tourance Next B 110/80 R 19 M/C 59V TL Tourance Next 140/80 R 17 M/C 69V TL
Michelin
Anakee 3 110/80 R19 M/C 59H TL/TT Anakee 3 140/80 R17 M/C 69H TL/TT
 
phuLphiL

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F850GS, 690 Enduro/R
In den CoC-Papieren ist die EU-Zulassung, dort stehen auch andere Reifen drin (bzw. auch, dass du M&S drauf machen darfst, was ja relevant für Grobstoller ist)

Da gabs viel hin und her, auch hier im Forum. Ist so aber richtig.
BMW lässt seit Jahren EU zu. Entsprechend kannst du auch einen niedrigeren Speedindex fahren als deine reale Höhstgeschwindigkeit (zumindest M&S gem CoC). Und das sind ja in der Regel alle Grobstoller.

Fahre einen "T" also bis 180 km/h gem. CoC legal. Steht nur nicht im Fahrzeugschein.
Sicherlich kann da ein halbwissender Blauer etwas stress machen, am Ende behälst du aber recht. Zur Sicherheit einfach mal den Ausdruck mitnehmen:





Was dein TÜVler gesagt hat, ist mir auch neu.
Klingt aber plausibel und ließe sich ja dann bei Speedindex FhrzSchein > ReifenIndex neuer Reifen < Höhstgeschwindigkeit anwenden.
 

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bwm

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CoC haben wir nicht bekommen. Ich nehme an, da das Mopped teilfinanziert ist. Ich dachte immer die Bank behält nur den Brief aber scheinbar auch die CoC
 
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VB90

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F750 GS
Wenn ich mich recht entsinne, habe ich dieser Tage erst gelesen, das man durchaus einen niedrigeren V-Index fahren darf. Dann muss im Sichtfeld des Fahrers ein entsprechender Sticker auf die "reduzierte" Höchstgeschwindigkeit hinweisen. Wie man es beim Auto schon länger kennt...

vb
 
Peti

Peti

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Das ist am Brief "dran" ;)
Nein, das stimmt nicht. Das ist ein einzelnes Papier.
Wenn das bei Dir "dran" war, hat das Dein Verkäufer daran getackert.
Beides gehört bei der Neufahrzeugübergabe zusammen. Das ist richtig.
Ich reagiere auch immer ziemlich allergisch, wenn jemand mein COC faltet oder knickt. Sehr beliebt bei Verkauf oder Dispo.
Das muss nicht sein. Das Papier kommt bei mir zu Hause schön glatt in eine Mappe. Ohne sinnlose Knicke.
 
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Wenn ich mich recht entsinne, habe ich dieser Tage erst gelesen, das man durchaus einen niedrigeren V-Index fahren darf. Dann muss im Sichtfeld des Fahrers ein entsprechender Sticker auf die "reduzierte" Höchstgeschwindigkeit hinweisen. Wie man es beim Auto schon länger kennt...
Das ist leider falsch. Niedrigere VMax ging schon immer nur über die Winterreifenregelung. Winterreifen dürfen auf jedem Fahrzeug mit Speedindex < VMax des Fahrzeugs gefahren werden, wenn ein Aufkleber im Tacho darauf hinweist. Bis einschließlich 2017 war ein Winterreifen definiert als ein Reifen, der das M+S Symbol trägt. Jeder halbwegs Offroad fähige Reifen hatte das. Damit galt diese Regelung auch für Motorräder. Seit 2018 ist aber ein Winterreifen (für den die Ausnahme Regelung gilt) nur noch ein Reifen, der die Berg-Schneeflocke trägt. M+S sind keine zulässigen Winterreifen mehr. Die Berg-Schneeflocke kann es aber nach der aktuellen Definition nicht für einen Motorradreifen geben. Das heißt es kann keine zulässigen Winterreifen mehr für Motorräder geben. Das heißt die Ausnahmeregelung für Winterreifen kann bei Motorrädern seit 2018 (Reifenherstellungsdatum) nicht mehr angewandt werden.

Aber mir ging es ja sowieso um etwas anderes. Wenn der Speedindex Reifen kleiner ist als der in den Papieren aber größer als die Höchstgeschwindigkeit des Motorrads. Also am Beispiel F750GS
VMax (190) < Index Reifen (H=210) < Index Papiere (V=240)
 
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bwm

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ich habe mal bei fragdenstaat.de gefragt und nach etwa einem Monat tatsächlich eine Antwort bekommen. Leider beantwortet die meine Frage nicht so richtig klar. Bzw sie widersprechen sich.
nötige Geschwindigkeitskennzahl Kraftfahrzeug- und Kraftrad-Reifen

Also ich habe gefragt, ob man einen Reifen fahren darf, dessen Geschwindigkeitsindex höher als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, aber niedriger als der Speedindex bei den zulässigen Reifen ist.
Am Beispiel meiner alten F650GS:
Höchstgeschwindigkeit: 165 km/h
Speedindex laut Reifendimension in Papieren: H = 210 km/h
Speedindex montierter Reifen: R=170 km/h

Oder auch am Beispiel der F750GS aus 2020:
Höchstgeschwindigkeit: 190 km/h
Speedindex laut Reifendimension in Papieren: V = 240 km/h
Speedindex montierter Reifen: H=210 km/h

Und die Antwort:
Für EU-typgenehmigte Fahrzeuge gilt, dass [...] das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar sein muss.
Das heißt für mich: Ich darf auf der F750GS einen Reifen mit Speedindex H fahren, obwohl V laut Papieren gefordert wäre.
2 Absätze später schreiben sie aber:
Wird an einem Fahrzeug ein Reifen verwendet, dessen Geschwindigkeitskategorie niedriger als die im Rahmen der Typgenehmigung festgelegte Geschwindigkeitskategorie ist, so entspricht das Fahrzeug grundsätzlich nicht dem genehmigten Typ.
Das würde heißen ein Motorrad, das in den Papieren V fordert, ich aber H aufziehe entspricht nicht mehr dem Typgeprüften Motorrad, damit müsste eine Einzelabnahme her.

Und der Absatz dazwischen ist auch noch interessant:

Die im Beschreibungsbogen des Fahrzeugs angegebene Geschwindigkeitskategorie der Bereifung muss der niedrigsten Stufe entsprechen, die mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar ist.
Das heißt: BMW hat bei der Typgenehmigung der F750GS etwas falsch gemacht. Die hätten dort eigentlich den Speedindex T=190 km/h eintragen müssen, weil die F750GS nunmal nur 190 km/h schafft. Sie haben dort aber fälschlicherweise V=240 km/h eingetragen, sodass ich einen H Reifen nicht aufziehen darf. Oder doch. Je nachdem, welchen Absatz der Antwort man jetzt liest.

Ich hab aber nochmal alle Papiere hier zu Hause durchgesehen (5 Motorräder und 1 Auto) und in 5 von 6 steht bei den Reifendimensionen ein höherer als der niedrigste mit der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbare Geschwindigkeitsindex.
BMW F650GS (2007) 165 km/h, gefordert H=210 km/h (ausreichend wäre R=170 km/h)
BMW F750GS (2020) 190 km/h, gefordert V=240 km/h (ausreichend wäre T=190 km/h)
Honda CRF1000L (2017) 196 km/h, gefordert H=210 km/h (ausreichend wäre U=200 km/h)
Honda CRF250L (2013) 125 km/h, gefordert P=150 km/h (ausreichend wäre M=130 km/h)
Skoda Octavia RS (2017) 242 km/h, gefordert Y=300 km/h (ausreichend wäre W=270 km/h)

Daher vertraue ich da eher meinem TÜV Prüfer, der meinte, dass in den Papieren immer der Geschwindigkeitsindex eingetragen wird, den der Reifen hatte, mit dem das Motorrad geprüft wurde (üblicherweise die Erstbereitung). Der tatsächlich aufgezogene Reifen muss aber einfach nur der Höchstgeschwindigkeit entsprechen.
 
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