Stand- und Fahrgeräusch an Motorrädern

Diskutiere Stand- und Fahrgeräusch an Motorrädern im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; In verschiedenen Beiträgen taucht immer wieder die Fragen auf, wie und unter welchen Bedingungen die im Fahrzeugschein oder der...
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sigmali

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In verschiedenen Beiträgen taucht immer wieder die Fragen auf, wie und unter welchen Bedingungen die im Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte in U1 und U3 zustande kamen. Antworten auf diese Fragen gehen dann in der Fülle der Beiträge des eigentlich anders bezeichneten Themas unter. Ich beginne deshalb gezielt, dieses Thema:
Für alle deshalb zum Nachlesen.

Seit 1978 galt für alle neu in den Verkehr gebrachten Motorräder die
78/1015

Dort sind u.a. auch die Bedingungen für die FAHR- und die STAND-Geräuschmessung beschrieben. In Ziff. 2.2. (Standgeräusch). Dort ist unter 2.2.4.3. beschrieben, dass der Standgeräuschwert bei 1/2 S (S = Nennleistungsdrehzahl, also die Drehzahl, bei der lt. Fahrzeugscheineintrag die maximale Motorleistung erbracht wird) zu messen ist, sofern S über 5000 m/-1 ist. Das dürfte bei den meisten Motorrädern so sein. Ein paar Harleys oder ähnliches dürften die maximale Motorleistung bei 5000 oder weniger erbringen. Für die galt die Messdrehzahl 3/4 S.

Dann kam die nächste EG-Richtlinie 1997
RL 97/24

Hier galten im wesentlichen die gleichen Bedingungen (siehe Ziff. 2.3.1). Unter 2.3.4.3. wird hier ebenfalls noch unterschieden in a) 1/2 Nennleistungsdrehzahl, sofern die Motorleistung über 5000 min/-1 erbracht wird, die mit der Nennleistungsdrehzahl bis 5000 werden bei 3/4 S gemessen.

Nun gilt seit 2016 die aktuelle
UNICE R 41.04

In Anhang 3 finden sich die Aspekte zur Geräuschmessung. Unter 1. das Fahrgeräusch. Unter 2. das Standgeräusch. Für mich neu (da ich schon einige Zeit nicht mehr unter den Berufstätigen weile) ist hierbei, dass nun anscheinend immer bei 75 % (also 3/4 Nenndleistungsdrehzahl) gemessen wird. Das würde aber bedeuten, dass ein Fahrzeug, das "EIGENTLICH" die strengeren Fahrgeräuschbedingungen zuvor erfüllt hatte, nun aber mit 3/4 Nenndrehzahl wohl kaum auf einen niedrigeren einzutragenden Standgeräuschwert kommen kann.

Ob das bei Kontrollen in Österreich berücksichtigt wird?? Ich weiß es nicht.

Und wer Zeit hat, kann sich ergänzend in nachfolgender Broschüre der Bundesanstalt für STraßenwesen aus dem Jahr 2004 schlau machen. Das Verkehrsministerium hatte damals eine Arbeitsgruppe von Leuten aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen beauftragt. Es ging um Änderungen bei der HU und der AU, aber auch um Verbesserung der Geräuschüberwachung für TÜV und Polizei. Da ich einer der Beteiligten war, weiß ich um den zeitlichen und handwerklichen Aufwand, der damals getätigt wurde. Und auch den zu geringen Erfolg was die Geräuschüberwachung anlangt und nun schlussendlich zu den aktuellen Diskussionen geführt hat.

Standgeräuschmessung an Motorrädern im Verkehr
 
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sigmali

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Falls jemand Interesse und die Möglichkeit hat, versucht doch, die Fahrgeräuschmessung "light".
Die ist sehr viel aussagekräftiger, als die ungeeignete Standgeräuschmessung.
Sie ist in dieser Broschüre ab Seite 32 unter Ziff. 6.2. gut beschrieben und erprobt.

Stand und Fahrgeräusch Erprobung BASt

Die Polizei in Baden-Württemberg hat mehrere Jahre bei auffälligen Fahrzeugen diese erprobt und festgestellt, dass eigentlich alle im Fahrbetrieb auffälligen Motorräder die Grenzwerte überschreiten, obwohl die meisten beim Standgeräusch innerhalb der Toleranz von 5 dB(A) bleiben. Der Gesetzgeber sieht für das Fahrgeräusch lediglich eine Toleranz von 1 dB(A) an, da wegen der anderen Bedingungen und der größeren Messdistanz mehr Toleranz nicht erforderlich ist. In dieser Broschüre sind auch einige Ergebnisse aufgeführt.

Eigentlich ist das Verfahren "recht einfach". Es werden zwar einige Bedingungen der jeweiligen EG-Richtlinien nicht erfüllt (z.B. Oberflächenbeschaffenheit mit zertifiziertem Belag, Geschwindigkeitsmessung mit geeichtem Messgerät). Da aber Serientachometer i.d.R. VOR-eilen, liegt das Messszenario tendentiell UNTER den Vorgaben der EG-Richtlinie. Bei der Bast wurde deshalb festgestellt, dass die Ergebnisse mit Fahrgeräuschmessung light i.d.R. niedriger ausfallen, als die Vergleichsmessungen unter Beachtung der strengen Vorgaben.

Auf einer ebenen, einsamen asphaltierten Straße ohne Bäume/Büsche eine 20 m Strecke markieren (Kreide, Hütchen oder ähnlichem). Bei der Messserie der BASt war sogar eine Böschung daneben. Die wirkte eher "schallschluckend" wegen dem Gras, aber nicht reflektierend.

Fahrt mit 50 km/h auf den markierten Messstreckenbeginn zu. Erst mal im 2. Gang, danach im 3. Gang . Das ganze auch noch in Gegenrichtung, da wegen der Auspuffposition unterschiedliche Werte links und rechts entstehen. WH
enn Dein VORDER-RAD die erste Markierung erreicht: schlagartig VOLLGAS.
Wenn Dein Hinter-Rad die zweite Markierung erreicht: schlagartig Gas weg - ABER nicht die Kupplung ziehen. Das Motorrad soll nicht mit Kupplung und Leerlaufdrehzahl ausrollen, sondern ohne Schub weiterrollen.

Ein Kumpel stellt sich mit Messgerät oder Handy mit Geräuschmess-App 7,5 m neben die Fahrbahn und hält das Messgerät in Bauchnabelhöhe (falls Du nicht die 1,2 m messen möchtest, da es ohnehin keine amtliche Messung ist) und notiert sich die Werte.

Pro Fahrzeugseite errechnet ihr jeweils aus einem Einzelmesswert von 2. und einem Einzelmesswert im 3. Gang einen Mittelwert. Das ist der Endwert für die linke oder rechte Seite. Der höhere Endwert (links oder rechts) ist das Endergebnis.
Liegt dieses mehr als 1 dB(A) über dem eingetragenen Fahrgeräusch, ist das Fahrzeug zu laut.
 
maxquer

maxquer

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Kann ich die Messung als Gegenbeweis in Tirol anführen?
Was bringt mir das?

Gruß,
maxquer
 
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sigmali

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Kann ich die Messung als Gegenbeweis in Tirol anführen?
Was bringt mir das?

Gruß,
maxquer

Eher nicht. Aber vielleicht will jemand "für sich" wissen, wie laut sein Fahrzeug "auf andere" wirkt oder ob es "tatsächlich legal" (Dank EG-BE) ist, oder nur papiermäßig legal.

Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Für mich war interessant, dass meine 2014er RnineT (Euro 3) -die ich noch vor Markterscheinung wegen der Optik blind bestellt hatte - im Standgeräusch leiser als eingetragen, im Fahrgeräusch deutlich lauter als eingetragen war.
 
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moppede

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Die Tiroler brauchen nicht messen, die schauen in den Fahrzeugschein und du musst dann 200 € blechen!!
Alle ab 95 db!!

MfG.
 
maxquer

maxquer

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Dann muss ich ja eh keine Angst haben. Bei mir steht unter U1 92dB.

Gruß,
maxquer
 
Pendeline

Pendeline

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Die Tiroler brauchen nicht messen, die schauen in den Fahrzeugschein und du musst dann 200 € blechen!!
Alle ab 95 db!!

MfG.
Ich glaube eher, dass das Verbot ab 96 db greift wegen des ">" Zeichens. Hier der kopierte Text:

2) Maßnahmen:
Aufgrund der erheblichen Lärmbelastung für die im Bezirk Reutte lebende Bevölkerung werden vom 10. Juni bis 31. Oktober 2020, Fahrverbote für besonders laute Motorräder Standgeräusch (Nahfeldpegel) > 95 dB (A) erlassen:

Gruß - Pendeline
 
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sigmali

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Mal so nebenbei
Die Tiroler brauchen nicht messen, die schauen in den Fahrzeugschein und du musst dann 200 € blechen!!
Alle ab 95 db!!

MfG.
Das hat maxquer auch schon zu Recht festgestellt und auch eine Antwort erhalten. :cool:

Aber dann nochmals für Dich: der Vorschlag ist für diejenigen, die es interessiert und noch nicht wussten, wie es außerhalb einer Nachbegutachtung durch Polizei oder Sachverständige geht. :bye:
 
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sigmali

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ERgänzung zur hin und wieder gestellten Frage nach der Standgeräuschmessung und eventuell einzuhaltender Toleranzen:

In Deutschland gelten für TÜV UND Polizei die "Richtlinien für Messung des Standgeräuschs von Kfz im Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 StVZO und der Anlage VIII StVZO. Dort ist unter Ziff. 6 die Berücksichtigung von 5 dB(A) Messtoleranz verbindlich vorgeschrieben.

Ergänzend gibt es in Deutschland den sogenannten Toleranzenkatalog in der Anmerkung zu § 30 StVZO. Auch dort sind 5 dB(A) vorgeschrieben. Im Netz fand ich die Vorschriften als Gesetzestext nicht. In der beiliegenden Ausarbeitung der BAST Bergisch Gladbach ist aber ebenfalls auf die o.g. RL verwiesen (Siehe Seite 9, Ziff. 2.3.).

Stand- und Fahrgeräusch BASt Berg Gladbach

In den je nach Herstellungsjahr für das Fahrzeug geltende EU-Richtlinie (s. Eingangsbeitrag) sind die Toleranzen für die spätere Kontrolle von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen nicht vorgegeben.
Da es sich dort um die Eu-weit einheitlichen Regeln der Zulassung (erstmalige Inverkehrbringung) handelt, gelten dort auch klar beschriebene und -ganz besonders beim Fahrgeräusch- strenge Vorgaben. Die so ermittelten Werte (Stand-/Fahrgeräusch) dienen schließlich für das "restliche Fahrzeugleben" als Referenzwert.
Dass Fahrzeuge im Laufe der Zeit auch "ETWAS" lauter werden können/dürfen, wird durch die o.g. nationale Richtlinie für Deutschland geregelt.
 
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sigmali

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Ergänzung zu den 5 dB(A). Bei den Untersuchungen der Arbeitsgruppe der BASt, die 2004 zu o.g. Bericht führte, war ein kleinerer Teilauftrag auch folgender: Prüfen, ob diese 5 dB(A) auch auf einen niedrigeren Wert abgeändert werden kann, um künftig ggf. früher Fahrzeuge als "zu laut" zu identifizieren und auszusondern.

Es wurde festgestellt, dass bereits geringfügige Abweichungen von den Vorgaben in den EG-Richtlinien (z.B. Messwinkel 45 ° +/- 10 °, Messentfernung 50 cm) recht gravierende Messwertveränderungen nach sich zogen.

Man kam zum Ergebnis, dass solche Fehler in der Praxis nie ganz ausgeschlossen werden können und deshalb die 5 dB(A) Toleranz beibehalten bleiben sollen.
 
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sigmali

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In aktuellen Beiträgen (z.B. die 95 dB(A)-Regelung in Österreich) tauchen immer wieder Fragen auf, die den Themenbereich Stand- und Fahrgeräusch betreffen.
Ich bringe deshalb diesen Beitrag hier wieder "nach vorne". Er kann dem Einen oder Anderen u.U. eine Hilfestellung sein.
 
bswoolf

bswoolf

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Und vor 78 war alles noch ganz anders.
 
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Halbe Nenndrehzahl (voll: 7.750 bei der GS) - entspricht in etwa einer durchschnittlichen Drehzahl beim Fahren. Nur wird dann das sogenannte Fahrgeräusch anders gemessen.
 
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sigmali

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Und vor 78 war alles noch ganz anders.
Stimmt. Aber die damals geltende Nationale Bestimmung hatte dasselbe Prozedere der Fahrgeräuschmessung. Die Standgeräuschmessung war "ähnlich", aber das dürfte die Masse hier weniger interessieren bzw. noch mehr verwirren. Dann kämen Begriffe wie DIN-Phon oder Standgeräuschwertzusätze wie "N" ins Spiel. Das lasse ich lieber. :wink:

Und natürlich galten andere Grenzwerte, die einzuhalten waren.
Deshalb waren die gefakten H-D-"Oldtimer" mit Schwedenrahmen einige Jahre sehr gefragt, um "alte" Erstzulassungsdaten zu bekommen.
 
Thema:

Stand- und Fahrgeräusch an Motorrädern

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