
Huck
Themenstarter
- Dabei seit
- 18.03.2013
- Beiträge
- 4.566
- Modell
- R1100GS, R1150GS, R1200GS (alle weg), R 1200 GS LC racingred
Hallo Forum,
ich benötige mal das Fachwissen eines Experten in Versicherungsfragen.
Ich habe meine neuen Motorräder bislang immer Vollkasko versichert. Meistens mit VK 500 Euro, TK 150 Euro SB.
In den Versicherungsbedingungen meines langjährigen Versicherers steht folgendes zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Vollkasko:
"Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
-Ereignisse der Teilkasko
- Unfall
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
-Mut- oder böswillige Handlungen"
Wenn ich mein Motorrad also beim Rangieren in der engen Garage auf die Seite lege, bin ich da überhaupt versichert? Greift da die Vollkasko, bzw. wird das als Unfall subsummiert...?
Wir haben heute diskutiert sind aber zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen. Meine Meinung ist, dass es im Versicherungsdeutsch als Unfall zu werten sein müsste. Bin aber kein Jurist...
Klärt mich mal auf.
Danke und schönen Sonntag noch.
ich benötige mal das Fachwissen eines Experten in Versicherungsfragen.
Ich habe meine neuen Motorräder bislang immer Vollkasko versichert. Meistens mit VK 500 Euro, TK 150 Euro SB.
In den Versicherungsbedingungen meines langjährigen Versicherers steht folgendes zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Vollkasko:
"Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
-Ereignisse der Teilkasko
- Unfall
Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
-Mut- oder böswillige Handlungen"
Wenn ich mein Motorrad also beim Rangieren in der engen Garage auf die Seite lege, bin ich da überhaupt versichert? Greift da die Vollkasko, bzw. wird das als Unfall subsummiert...?
Wir haben heute diskutiert sind aber zu keinem einheitlichen Ergebnis gekommen. Meine Meinung ist, dass es im Versicherungsdeutsch als Unfall zu werten sein müsste. Bin aber kein Jurist...
Klärt mich mal auf.
Danke und schönen Sonntag noch.