
Zörnie
Themenstarter
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- 01.01.2009
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- Modell
- R 1250 GS Exclusive
Hallo,
laut Netz soll es unter Umständen möglich sein, einen Kfz-Leasingvertrag wegen fehlender Widerrufsinformationen zu widerrufen. Hintergrund ist, dass es wohl Urteile gibt und zudem weitergehende Einschätzungen der EU-Kommission, dass es sich um Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen handelt, für die spezielle Widerrufsklauseln enthalten sein müssen.
Gibt es dazu bereits User mit Erfahrungen oder weitergehenden Informationen?
laut Netz soll es unter Umständen möglich sein, einen Kfz-Leasingvertrag wegen fehlender Widerrufsinformationen zu widerrufen. Hintergrund ist, dass es wohl Urteile gibt und zudem weitergehende Einschätzungen der EU-Kommission, dass es sich um Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen handelt, für die spezielle Widerrufsklauseln enthalten sein müssen.
Gibt es dazu bereits User mit Erfahrungen oder weitergehenden Informationen?