Hakuuunamatata
Themenstarter
- Dabei seit
- 30.03.2008
- Beiträge
- 9
Moin Moin,
auch wenn die Auspuffanlage eine eingetrtagene e-Nummer besitzt und somit das Mitführen einer ABE grundsätzlich entfällt, ist es wohl so, dass die Länder in Europa durchaus unterschiedlich damit verfahren - so wird die auf der Auspuffanlage befindliche e-Nummer in der Schweiz nicht akzeptiert und soll zu hohen Geldbußen führen ...
Insofern die Bitte, soweit jemand über die ABE als PDF verfügt, mir diese bitte zukommen zu lassen, da ich wenig Verständnis vom Hersteller habe, dass er hierfür eine Gebühr i.H.v. 15,- Euro für seine eigenen Anlagen als PDF-Versand via E-Mail verlangt.
Würde mich über eine posivite Rückmeldung (kimbakimba@web.de) freuen!
VG SB
auch wenn die Auspuffanlage eine eingetrtagene e-Nummer besitzt und somit das Mitführen einer ABE grundsätzlich entfällt, ist es wohl so, dass die Länder in Europa durchaus unterschiedlich damit verfahren - so wird die auf der Auspuffanlage befindliche e-Nummer in der Schweiz nicht akzeptiert und soll zu hohen Geldbußen führen ...
Insofern die Bitte, soweit jemand über die ABE als PDF verfügt, mir diese bitte zukommen zu lassen, da ich wenig Verständnis vom Hersteller habe, dass er hierfür eine Gebühr i.H.v. 15,- Euro für seine eigenen Anlagen als PDF-Versand via E-Mail verlangt.
Würde mich über eine posivite Rückmeldung (kimbakimba@web.de) freuen!
VG SB

