Abstandsmessung - Abzocke, verdammte Schei....

Diskutiere Abstandsmessung - Abzocke, verdammte Schei.... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; und irgendwie müssen ja auch Einnahmen geschaffen werden.;):p Bin mit Dir völlig d'accord
G

Gast 7673

Gast
und

Gegen 'Kopf-aus-der-Schlinge-ziehen' spricht gar nichts, gehört zum natürlichen Überlebensinstinkt. Dass ein anderer oder man selber bestraft wird, nützt viel weniger, als sich viele vorstellen. Die einzig wirkungsvolle Drohung sind meiner Meinung nach die Unfallfolgen, alles andere wird stark überschätzt und hat mehr mit Volksberuhigung und -Befriedigung (Sühne), als mit Prävention zu tun.
Rolf.
irgendwie müssen ja auch Einnahmen geschaffen werden.;):p

Bin mit Dir völlig d'accord
 
L

LGW

Gast
Ich halte es da aber wie Wolfgang... die Formulierung ist doch hier alles... "Abzocke"? Nö. "Gerechte Strafe", im Volksmund.

Das die nun sinnlos, evtl. ungerecht, usf. sein kann, wäre Schritt zwei... aber hier wird's mindestens mal übel verstolpert.

Es steht sogar wörtlich da, sorry:

Habe ich so gelesen, 22m abgeschätzt und gedacht das kann ja nicht viel kosten bzw. war ich mir fast keiner Schuld bewußt - wer fährt bei der Verkehrsdichte heutzutage schon halber Tachoabstand.
"Wer fährt denn schon halber Tachoabstand".

Na, jeder der sich mal überlegt hat, was passiert wenn nicht. Und zugegeben hat das auch bei mir viele JAHRE gebraucht, und Strafen hätten mein Verhalten nicht geändert, nur die Einsicht, das ich eben NICHT Herr der Lage bin, und im Zweifel ein Unfall gerade bei solchen Tempi verheerende Folgen haben kann.

Ich habe das mal erlebt, auf der Bundesstraße... ich fuhr gemütlich hinter einem Kastenwagen her, und plötzlich flogen völlig aus dem nichts (!!) ein Auto links, ein Auto rechts von der Straße. Ich hatte die vorher noch nicht mal sehen können - einer kam aus einer verdeckten Einfahrt, einer kam von vorne und war durch den (kleinen) Kastenwagen verdeckt.

Durch Zufall war mein Abstand sehr groß, weil ich bummelte, durch Zufall gab es hier keine Vollbremsung, weil auch der Kastenwagenfahrer so konsterniert war das er mehr oder weniger "durchgefahren" ist - und gebremst hat ihn ja nix, weil sich die beiden Unfallgegner nach dem Prinzip des unelastischen Stoßes selber aus dem Weg geräumt haben.

Personenschaden keiner, aber so kann's eben gehen. Eins der krasseren Erlebnisse in meinem "Verkehrsleben", nur getoppt von der Situation, als ich in so einem Auto saß und mit 75km/h an der Hinterachse herumgedreht wurde - ganz ähnliche Situation, nur eben andere Perspektive. Passiert gar nicht so selten. Abstand ist Eigen- und Fremdsicherung.

Beim Mopedfahren... wenn einer dicht auffährt bremse ich runter, z.B. bei Regen. Auch wenn das Nötigung ist weil er partout nicht überholen will. Bis er überholt hat. Drängelei gibt's nicht, ist mir zu krass... wenn man doch stürzt und der kann nicht mehr ausweichen... den Gedanken macht sich doch keiner. Ich konnte mit dem Moped mal bei einem plötzlich auftauchenden Hindernis nur noch ausweichen, und das hat gerade so geklappt, das ich heil geblieben bin, das Moped nur Teilweise. Da konnte man keinen Abstand halten, der kam aus ner Einfahrt. Schon wieder - Querverkehr!

Und deshalb, wer fährt halber Tacho? Ich *versuche* es. Selbst auf vollen Autobahnen. Und ja selbst wenn ich es eilig habe und alle anderen auch, im Zweifel verziehe ich mich auf die rechte Spur und entscheide mich für ankommen. Und ja ich hab' Termine die ich "on the road" wahrnehmen muss. Ich fahre früh los.

Leute, redet hier doch nichts schön, das Ausgangsposting spricht Bände - der Thread ist dann drumrumlaberei! :mad:
 
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GSATraveler

Gast
der Thread ist dann drumrumlaberei! :mad:
Nein, überhaupt nicht. Du nimmst das Dir passende Ergebnis etwas vorschnell vorweg.
Eine Strafe ist im Einzelfall möglicherweise ungerecht und stossend. Der Threadsteller sprach zwar dem Wortlaut nach von Abzocke, meinte aber nichts anderes als: Verdammte Scheisse, das ist ungerecht, wie komme ich da bloss raus?! Und die Antwort vieler hier war: Sei still, halte Dich gefälligst an die sinnvollen Regeln und akzeptiere die Strafe. Gegen diese 'Ratschläge' spricht einiges, u.a.:

Vorab - auch ich bin stets bemüht den (vorgeschriebenen )Sicherheitsabstand einzuhalten, allerdings ist dies in der Praxis und speziell auf dicht befahrenen BAB so gut wie unmöglich, wenn man nicht ständig abbremsen und somit letztlich für einen Stau sorgen will. Denn was geschieht denn in der Realität???

Man fährt mit 130 und 65 Metern Abstand hinter einem Fahrzeug hinterher. Ziemlich schnell drängelt sich jemand mit Tempo 120 in diesen Sicherheitsabstand. Wenn man dies rechtzeigit erkennt verlangsamt man seine Fahrt rechtzeigit vorher, doch meist zwängen sich diese "Hirnis" so kurz vorher in die (nicht vorhandene) Lücke, dass man dann ohnehin riguros runterbremsen muss.
Nun fährt dieser "Reindrängler jedoch nicht (wie ich vorher) hinter dem 130 fahrenden Fahrzeug mit 65 Metern Abstand sondern er behält stur seine 120 Kmh bei und ich fahre mit 60 Metern Abstand und 120 hinter ihm. Danach geht das selbe Spiel mit einem der nur noch 110 fährt von vorne los....
Die Reiferen/Erfahreneren sind sich der Gefahren bewusster, halten sich wenn irgend möglich im eigenen und anderen Interesse an die vorgegebene Abstandsregel, doch häufig ist diese Regel schlicht unrealistisch. Nicht weil sie falsch wäre, sondern weil sie vernünftigerweise nicht einzuhalten ist. Das interessiert den Gesetzgeber und die einheitlich gekleideten Kollegen aber nicht die Bohne, Regel ist Regel, Amen (erinnert mich immer an meine Militärzeit). Bei uns hat das höchste Gericht schon vor Jahren entschieden, dass man auch bei Nacht jederzeit mit einem Gegenstand (konkret ging es um ein Sofa...) auf der Autobahn rechnen und deshalb eben auch bei Nacht stets auf Sichtweite anhalten können muss. Sehr realistisch, bei all den Kurven hier auch auf der Bahn. Sehr gerecht ein entsprechendes Resultat. Im Übrigen wird natürlich auch derjenige bestraft, der sein Sofa oder seine Schwiegermutter oder was auch immer verloren hat, der Staat nimmt also gerne beide 'in die Pflicht'. Bravo, sehr vernünftig.

Regeln sind allgemeine Verhaltensgrundsätze, die im Einzelfall zu ungerechten und stossenden Ergebnissen führen können. Ich vestehe jeden, der sich mit allen (rechtsstaatlichen) Mitteln dagegen zur Wehr setzt. Einerseits aus den vorgenannten Gründen, andererseits aber auch, weil nicht die Strafe als solche zur Einsicht führt, sondern erst das eigene Erlebnis der realisierten Gefahr (vgl. inhaltlich auch den Post von LGW/Lars, nicht so aber seine Wertung - jedenfalls wie ich sie verstanden habe).

Strafen sind eine nette Beruhigungspille für volkes Befindlichkeit, der tatsächliche Effekt aber ist armselig. Es spricht also gar nichts dagegen, Strafen wenn immer irgend möglich versuchen abzuwehren. Gutes Gelingen und ebensolche Nerven dabei wünsche ich Euch, Gruss Rolf.
 
G

Gast 7673

Gast
SIC

Nein, überhaupt nicht. Du nimmst das Dir passende Ergebnis etwas vorschnell vorweg.
Eine Strafe ist im Einzelfall möglicherweise ungerecht und stossend. Der Threadsteller sprach zwar dem Wortlaut nach von Abzocke, meinte aber nichts anderes als: Verdammte Scheisse, das ist ungerecht, wie komme ich da bloss raus?! Und die Antwort vieler hier war: Sei still, halte Dich gefälligst an die sinnvollen Regeln und akzeptiere die Strafe. Gegen diese 'Ratschläge' spricht einiges, u.a.:

!!! Gut gebrüllt Löwe:)

Die Reiferen/Erfahreneren sind sich der Gefahren bewusster, halten sich wenn irgend möglich im eigenen und anderen Interesse an die vorgegebene Abstandsregel, doch häufig ist diese Regel schlicht unrealistisch. Nicht weil sie falsch wäre, sondern weil sie vernünftigerweise nicht einzuhalten ist. Das interessiert den Gesetzgeber und die einheitlich gekleideten Kollegen aber nicht die Bohne, Regel ist Regel, Amen (erinnert mich immer an meine Militärzeit). Bei uns hat das höchste Gericht schon vor Jahren entschieden, dass man auch bei Nacht jederzeit mit einem Gegenstand (konkret ging es um ein Sofa...) auf der Autobahn rechnen und deshalb eben auch bei Nacht stets auf Sichtweite anhalten können muss. Sehr realistisch, bei all den Kurven hier auch auf der Bahn. Sehr gerecht ein entsprechendes Resultat. Im Übrigen wird natürlich auch derjenige bestraft, der sein Sofa oder seine Schwiegermutter oder was auch immer verloren hat, der Staat nimmt also gerne beide 'in die Pflicht'. Bravo, sehr vernünftig.

Regeln sind allgemeine Verhaltensgrundsätze, die im Einzelfall zu ungerechten und stossenden Ergebnissen führen können. Ich vestehe jeden, der sich mit allen (rechtsstaatlichen) Mitteln dagegen zur Wehr setzt. Einerseits aus den vorgenannten Gründen, andererseits aber auch, weil nicht die Strafe als solche zur Einsicht führt, sondern erst das eigene Erlebnis der realisierten Gefahr (vgl. inhaltlich auch den Post von LGW/Lars, nicht so aber seine Wertung - jedenfalls wie ich sie verstanden habe).

Strafen sind eine nette Beruhigungspille für volkes Befindlichkeit, der tatsächliche Effekt aber ist armselig. Es spricht also gar nichts dagegen, Strafen wenn immer irgend möglich versuchen abzuwehren. Gutes Gelingen und ebensolche Nerven dabei wünsche ich Euch, Gruss Rolf.

und noch besseres Resume' !! CHAPEAU Rolf:):)
 
L

LGW

Gast
Ich kann im Eingangspost Null Einsicht auch nur im Ansatz erkennen, so isses halt für mich. Die Aussage "wer macht das schon" ist kaum lrägnanter zu treffen.

Habe aber auch gar kein tieferes Bedürfnis die Befindlichkeiten zu analysieren und finde irgendwie das mir das sowieso nicht zusteht. Würde gerne meine Beteiligung am Thread ausradieren, zu spät, Shit Happens, meine Meinung bleibt bestehen... aber ich glaub ich lass das mal hier, das Führt ja zu nüscht.

Sorry an die, die Popcorn bereit gestellt hatten oder Bier.
 
ratzfatz

ratzfatz

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die Straßenverkehrsordnung richtet sich auch nach den "Schwächsten" im Straßenverkehr, wer den halben Tachowert für den Abstand benötigt soll in doch ruhig fahren, solange Er/Sie rechts bleibt und nur die LKW s nervt :rolleyes:
 
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Baumbart

Gast
die Straßenverkehrsordnung richtet sich auch nach den "Schwächsten" im Straßenverkehr, wer den halben Tachowert für den Abstand benötigt soll in doch ruhig fahren, solange Er/Sie rechts bleibt und nur die LKW s nervt :rolleyes:
Physik schon nach der Grundschule abgewähl, gell

Abstand hilft nicht nur gegen Unfälle, auch gegen Stau. Aber das kapieren die Herrschaften nicht.
 
L

LGW

Gast
die Straßenverkehrsordnung richtet sich auch nach den "Schwächsten" im Straßenverkehr, wer den halben Tachowert für den Abstand benötigt soll in doch ruhig fahren, solange Er/Sie rechts bleibt und nur die LKW s nervt :rolleyes:
Ich weiß nicht wie viel davon gesmiliet sein soll... die StVO richtet sich nicht nach den sog. Schwächsten, sondern verlangt von allen Teilnehmern im Straßenverkehr dies zu tun, was ich auch clever finde, sonst hätten nämlich LKWs grundsätzlich Vorfahrt vor Kindern, auch vor denen von GS-Fahrern.

Aber wie gesagt, keine Ahnung wie weit der Smilie ging :eek: ;)
 
Peterpeter

Peterpeter

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Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten nur, wenn die Erfolgsaussichten günstig sind. Sollte man vorher klären, sonst bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen. Ist mir vor langer Zeit passiert und ich habe deshalb die Rechtschutz(damals DAS) gekündigt. Von den seither eingesparten Beiträgen habe ich inzwischen mehrere Anwalts-/ Verfahrenskosten bestritten und noch massig Geld übrig. Gruß Peter
 
gerry-h

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...Von den seither eingesparten Beiträgen habe ich inzwischen mehrere Anwalts-/ Verfahrenskosten bestritten und noch massig Geld übrig...
Lieber Peter

Es freut micht, dass du noch nie einen Anwalt konsultieren musstest und dessen Rechnungen begleichen. So alt kann man garnicht werden, um Anwaltskosten (schon bei einem einigermassen niedrigen Streitwert) durch die Rechtsschutzgebühren einsparen zu wollen.

Gruss
gerry
 
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LGW

Gast
Nachdem den Beiträgen von anderen jetzt schon so tumb der Wahrheitsgehalt abgesprochen wird... ich bin raus, das macht ja alles weniger als keinen Sinn. Tschö mit Ö...
 
gerry-h

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Nachdem den Beiträgen von anderen jetzt schon so tumb der Wahrheitsgehalt abgesprochen wird... ich bin raus, das macht ja alles weniger als keinen Sinn. Tschö mit Ö...
Falls du meinen Beitrag meinen solltest: Ich weiss was eine Verkehrsrechtschutzversicherung kostet und ich habe mehrfach leidvoll erfahren müssen, was ein Anwalt kostet. Somit ist das für mich eine relativ simple Rechnung.

Gruss
gerry
 
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GSATraveler

Gast
Was da Krähen??, stets die rettenden, wohl-und mildtätigen Adler.

Strafen sollten nach offizieller Doktrin den fehlbaren Sünder vor weiteren Übertritten abhalten und gleichzeitig alle Anderen derart erschrecken, dass sie's zum Vornerein bleiben lassen. Funzt im Strassenverkehr einen feuchten Kehricht. In anderen Bereichen meinetwegen etwas besser, wird aber auch dort tendenziell überbewertet.
Gruss Rolf.
 
ackibu

ackibu

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Warum so emotional?
Wenn ich Mist baue, muss ich dafür gerade stehen.
Wenn ich mich zu Unrecht verurteilt fühle, schalte ich einen Anwalt ein und versuche aus der Nummer irgendwie heraus zu kommen.
Wenn mich jemand durch sein Verhalten gefährdet oder mir Schaden zufügt, dann muss er damit rechnen, angezeigt zu werden.

Es kann immer passieren, dass ich durch Nachlässigkeit einen Fehler mache. Dann ist das ärgerlich und unter Umständen teuer. Mache ich den Fehler vorsätzlich (Abstand, zu schnell, Überholverbot...), darf ich mich nicht beklagen, wenn ich ertappt werde.
 
GS Bär

GS Bär

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Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten nur, wenn die Erfolgsaussichten günstig sind. Sollte man vorher klären, sonst bleibt man unter Umständen auf den Kosten sitzen. Ist mir vor langer Zeit passiert und ich habe deshalb die Rechtschutz(damals DAS) gekündigt. Von den seither eingesparten Beiträgen habe ich inzwischen mehrere Anwalts-/ Verfahrenskosten bestritten und noch massig Geld übrig. Gruß Peter
Sorry, aber dieser Beitrag ist schlicht falsch. Wenn der Anwalt dem Rechtsschutzversicherer hinreichende Erfolgsaussichten darlegt, muß dieser Kostendeckung erteilen. In Bußgeldsachen oder fahrlässig begangenen Verkehrsstrafsachen besteht diese Erfolgsaussicht immer. Habe es daher noch nie erlebt, dass ein Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme in einem solchen Verfahren mangels Erfolgsaussicht verweigert hat. Und das mit der vermeintlichen Ersparnis glaube ich auch nicht, es sei denn, der werte Autor hat sich stets nur um immens hohe Werte bis 300.- EUR gestritten, denn dann erzielt der Rechtsanwalt immerhin einen stolzen Umsatz von EUR 32,50 netto. Abzüglich Kosten legt der Anwalt also noch drauf. Besser erst richtig informieren, bevor hier solch ein Unsinn verbreitet wird.
 
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