ChiemgauQtreiber
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und da gab s noch einen Bericht,
diesmal - glaub ich - nur die Schweiz betreffen, daß ein Händler seine E-Moppeds nicht mehr verkaufen darf, weil für seine Fahrzeugkategorie Hinterreifen mit mindestens 50 cm Durchmesser vorgeschrieben sind,
in der Klasse darüber und darunter gilt das nicht
Hier wiehert der Schweizer Amtsschimmel
diesmal - glaub ich - nur die Schweiz betreffen, daß ein Händler seine E-Moppeds nicht mehr verkaufen darf, weil für seine Fahrzeugkategorie Hinterreifen mit mindestens 50 cm Durchmesser vorgeschrieben sind,
in der Klasse darüber und darunter gilt das nicht
Hier wiehert der Schweizer Amtsschimmel
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