APE auf Autobahn - schwerer Unfall

Diskutiere APE auf Autobahn - schwerer Unfall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; http://wo.play.videovalis.de/wovideo/play/beitrag/schwerer-unfall-auf-der-a8-mercedes-rast-in-ape-dreirad.html Mein Gott! Ich stell mir nur grad...
gerd_

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APE auf der BAB

Hi
Nachdem ich grad' die Meldung las, eine Benz-Fahrerin habe nachts auf der A8 eine APE mit 160 gebügelt, fällt mir ein:
Ich mag die Dinger (genauso wie mit Scheibenwischermotoren bestückte Schuhschachteln und ähnliches Kleinzeug) aber
a) sind sie bauartbedingt schnell genug um auf die BAB zu dürfen? Ich dachte da wäre bei 55Km/h Schluss?
b) Ist eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von mehr als 60Km/h alleiniges Kriterium ein Fahrzeug auf der BAB bewegen zu dürfen?
c) Kann man derartige Hutschachteln per Zulassungskriterien nicht von der Benutzung von BAB und Schnellstrassen ausschliessen? Im Nah- und Stadtverkehr gerne, aber eben nicht auf Schnellstrassen.
Ein Fahrzeug das bauartbedingt "gerade so" die 100 Jahre alten Kriterien für die BAB erfüllt gehört da eben nur im Ausnahmefall hin (z.B. Mobilkran, nicht mehr jedoch Goggo, Isetta etc.)

Ähnliches gilt auch für Motorräder mit Anhängern (meist aus GB oder NL) die bei uns auch dann auf der BAB nur 60 fahren dürf(t)en wenn sie 200 können (wäre der gleiche Irrsinn)! Diese Gespanne sollten 140 können (Reserve am Berg) und dann nur 100 dürfen.

Allerdings frage ich mich auch wie geistesarm jemand sein muss wenn er nachts mit einer APE auf der BAB herumgurkt und zwar egal ob er das darf oder nicht. Ich würde mich das mit diesem "Teil" nicht mal am Tag trauen.
gerd
 
bernyman

bernyman

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...was bedeutet APE???????????????????
 
AmperTiger

AmperTiger

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das ist eine Ape




und die gibt es ja nicht nur mit 50ccm, sondern auch mit 200 und 420ccm Diesel, das dürfte auch die meisten Fragen von Gerd beantworten
 
AmperTiger

AmperTiger

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hier ein Bild von der 200er
 
N

Nordlicht

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Würde die Frage in einem anderen Zusammenhang stehen, könnte man darüber diskutieren. Das tut sie aber nicht. Sie wird eingeleitet mit der Tatsache, dass offenbar (habs noch nicht sebst gelesen) ein Autofahrer nachts eine Ape abgeschossen hat. In DIESEM Zusammenhang sage ich ganz klar: Die APE hatte das Recht, dort zu fahren, während der Autofahrer nicht das Recht hat, IRGENDEIN Fahrzeug abzuschiessen!
Ich leiste doch nicht freiwillig irgendeinem potentiellen Unfallverursacher Schützenhilfe, wenn ich nicht detaillierte Kenntnis des Unfallhergangs habe!

Zu b) Ja, das ist die alleinige Voraussetzung. Mindestgeschwindigkeit muss prinzipiell erreicht werden können.
Diese sollte dann aber auch wirklich nicht dauerhaft unterschritten werden. Da gibts aber keine wirklich greifbaren Aussagen zu diesem "dauerhaft". Ich hab diese Aussage noch nirgends gefunden. Ausser ausgesprochen von dem Ordnungshüter, der mich bat, mit meinem uralten VW LT mal rechts ranzufahren, um die LKW-Kolonne hintermir durchzulassen. Was ich natürlich tat. Das Navi bescheinigte mir dann übrigens eine Geschwindigkeit von 90 km/h seit mehr als 70 Minuten bzw knapp 100 km...

Generell finde ich aber auch, dass man die Mindestgeschwindigkeit um 10 km/h raufsetzen sollte. Allerdings auch dieses lächerliche 60 für Anhänger am Töff abschaffen sollte. Und noch ganz viele andere Dinge, die ich ebenfalls finde.... ;)
 
sampleman

sampleman

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Feiner Unterschied

Um auf die BAB zu dürfen, muss ein Kfz eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von *mehr als* 60 km/h erreichen. So kommen dann die ominösen 62 km/h zustande, das sind eben mehr als 60 km/h. Eine Schwalbe oder ein Motorrad mit Anhänger, die vom Gesetzgeber her maximal 60 km/h fahren dürfen sind demzufolge zu langsam für die BAB.

Diese 62 km/h verfolgen keinen anderen Zweck als eben den, dass auch große Schwerlastfahrzeuge wie zum Beispiel Autokräne oder Schwertransporter die AB oder entsprechende Kraftfahrstraßen befahren dürfen - wenn sie statt dessen irgendwelche kleinen Sträßchen fahren müssten, würden sie noch mehr den Verkehr behindern.
 
M

Motoduo

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TECHNISCHE DATEN Piaggio APE TM 703 Kipper (Diesel)

MOTOR:
4-Takt mit indirekter Einspritzung (Diesel)
HUBRAUM: 422 ccm LEISTUNG:8,5 KW bei 4300 U/minZÜNDUNG:Elektronisch 12V mit Generator mit Magnetschwungrad 12V 330 W GETRIEBE:4 Gänge plus Rückwärtsgang
5 Gänge plus Rückwärtsgang (Modell mit Steuerrad)RADAUFHÄNGUNG:Hydraulische Stossdämpfer vorn & hinten BREMSEN:Trommelbremsen HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT:63 km/h
 
C

Christian S

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Um auf die BAB zu dürfen, muss ein Kfz eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von *mehr als* 60 km/h erreichen. So kommen dann die ominösen 62 km/h zustande, das sind eben mehr als 60 km/h. Eine Schwalbe oder ein Motorrad mit Anhänger, die vom Gesetzgeber her maximal 60 km/h fahren dürfen sind demzufolge zu langsam für die BAB.

Diese 62 km/h verfolgen keinen anderen Zweck als eben den, dass auch große Schwerlastfahrzeuge wie zum Beispiel Autokräne oder Schwertransporter die AB oder entsprechende Kraftfahrstraßen befahren dürfen - wenn sie statt dessen irgendwelche kleinen Sträßchen fahren müssten, würden sie noch mehr den Verkehr behindern.
Hallo,
ich denke, dass du bzgl. Motorrad mit Anhänger nicht recht hast. Man muss zwischen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit Hänger unterscheiden. Nirgends steht, dass man auf Autobahnen nicht auch langsamer als 60 km/h fahren darf.
 
sampleman

sampleman

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Hallo,
ich denke, dass du bzgl. Motorrad mit Anhänger nicht recht hast. Man muss zwischen der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit Hänger unterscheiden. Nirgends steht, dass man auf Autobahnen nicht auch langsamer als 60 km/h fahren darf.
Das denke ich nicht. Sind Rechtsverdreher oder Mitglieder der Rennleitung zugegen, die kompetent Auskunft geben können?
 
Uli G.

Uli G.

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'91 H-D Fatboy (~160Tsd km), '08 Fatbob, NSU Konsul II +Steib S350, Victoria V35 "Bergmeister"
Das Kriterium ist allein die minimal erzielbare Höchstgeschwindigkeit, es gibt keine Forderung, die genannten 60km/h dann auch ständig zu fahren o. zu überschreiten (wie ärgerlich das auch für die Leute hinter dem Hindernis srein mag).
Unabhängig davon: Bei Abblendlichtreichweiten von 60-70m ist eine Geschwindigkeit von 170km/h weit jenseits des Akzeptablen. Der Einschlag in's "stehende" Hindernis ist erfolgt, bevor die einzelne, einsame Hirnzelle des "Rosselenkers" überhaupt wahrgenommen hat, daß da ein Hindernis ist:eek:.
Gefordert aber ist, sein Fzg innerhalb des Sichtbereiches vor einem Hindernis abbremsen zu können (notfalls bis zum Stillstand)!
Ähnliche Situationen, mit praktisch gleicher Geschwindigkeitsdifferenz erlebe ich häufig genug auf Landstraßen, wo's den meisten KFZ-Führern nur mit Müh u. Not gelingt, hinter langsamen (selbst auch schnellen) Radfahrern abzubremsen u. dabei auch noch nur annähernd ausreichenden Sicherheitsabstand zu wahren (Wisse: Oma u. Opa aus dem nächstgelegenen Heidedorf dürfen!!! mit ihrem alten Hollandrad die Landstraße mit 10km/h befahren! :eek: Und sie müssen jederzeit darauf vertrauen dürfen, daß das von schnelleren Verkehrsteilnehmern berücksichtigt wird!!! Die Diskussion hatten wir doch schon an anderer Stelle, oder irre ich da?).
Der Mehrzahl der Führer von motorisierten KFZ (aber auch von unmotorisierten Fzgn) gehörte die Fahrerlaubnis angesichts ihres Unvermögens, Geschwindigkeitsdifferenzen selbst im moderaten Bereich einschätzen zu können (o. zu wollen:mad:) bereits vorbeugend verweigert o. mindestens nachträglich entzogen. Das Unvermögen scheint sich leider auszubreiten:eek:.

Grüße
Uli
 
G

Geronimo

Gast
Mich würde eher interessieren wieso die Mercedesfahrerin die Ape nicht gesehen hat, Licht wird er wohl angehabt haben. Aber ich gehe mal davon aus das die Frau ihres Lebens auch nicht mehr froh wird.

Das Hauptproblem wird bei solchen Unfällen immer die hohen Tempounterschiede bleiben.

grüße,
Jürgen
 
B

Beste Bohne

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Ein Blaues mit Boot, ein Orangenes, noch ein blaues mit Boot, ein Gelbes mit Boot und ein Graues :-)
Um auf die BAB zu dürfen, muss ein Kfz eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von *mehr als* 60 km/h erreichen. So kommen dann die ominösen 62 km/h zustande, das sind eben mehr als 60 km/h. Eine Schwalbe oder ein Motorrad mit Anhänger, die vom Gesetzgeber her maximal 60 km/h fahren dürfen sind demzufolge zu langsam für die BAB.

Nur, weil es immer wieder behauptet wird, wird es nicht richtiger.

Wie Du selbst schreibst, geht es um die "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit.

Und das hat aber auch rein garnichts mit dem Anhängerbetrieb zu tun. Mein Gespann hat eine "bauartbedingte" Höchstgeschwindigkeit von deutlich über 140.

Ob da jetzt ein Hänger hinter ist oder nicht, spielt für das Zugfahrzeug erstmal keine Rolle.

Daß ich beim gemütlichen dahintuckern mit 90 auf der BAB eigentlich schneller als erlaubt bin, steht auf einem gaaaaanz anderem Blatt. "Bauartbedingt" könnte ich noch viel schneller.
 
N

Nordlicht

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MINDEST!
Nicht HÖCHST!

Es geht bei der Erlaubnis, eine BAB zu benutzen, um die MINDESTGESCHWINDIGKEIT.
Wikipädia stimmt mit meinem Wissen überein, indem es nicht nur über bauartbedingte Dinge, sondern auch über ZUGELASSENE Geschwindigkeiten spricht. Meine Schwalbe war bauartbedingt zu weit höheren Geschwindigkeiten als erforderlich fähig. Aber nicht dafür zugelassen.
Autobahn ist also tabu für alle, die nicht schneller als 60 können oder dürfen. Unsere Gespanne mit Anhänger dürfen nicht...

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorgeschriebene_Mindestgeschwindigkeit

Da steht auch noch etwas zu Strecken, wo TATSÄCHLICH eine Mindestgeschwindigkeit erreicht werden muss, und auch das Thema der massiven Unterschreitung von Höchstgeschwindigkeiten wird angesprochen. Inteessanter Artikel. Wenn er zutrifft...
 
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bastl-wastl

bastl-wastl

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Keine Entschuldigung für die Autofahrerin.

Es hätte ja auch ein anderes Fahrzeug als die Ape sein können,z. B. ein Motorrad das wegen eines defektes nur langsam unterwegs sein konnte.
Ändert das was an der Schul des Autos? NEIN!!!

Ich glaube auch daß es in dem Fall auch keinen Unterschied gemacht hätte wenn die Ape 70 oder 80 kmh gefahren währe.Die Frau hat das Ding einfach übersehen.
 
Q

q-ala

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Rechtsverdreher

@ Sampleman,

bezüglich deiner Anfrage:
Sind Rechtsverdreher ....
- die Antwort WAR von einem dir so titulierten!
:cool:
lg
Harald
 
Thema:

APE auf Autobahn - schwerer Unfall

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