Die Fahrzeuge gehören der Bank damit aber trotzdem nicht und der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs hat gegen die Bank auch einen Herausgabeanspruch.
Das ist nicht unbedingt richtig.
Wenn es sich um ein KFZ-Inkasso handelt ist der Händler nicht Eigentümer des Fahrzeuges. (Eigentumsvorbehalt)
Eigentümer ist in diesem Fall der Hersteller.
Da die Zahlung nicht an den Eigentümer erfolgt ist besteht auch kein Herausgabeanspruch. (Deshalb kaufe ich z.B. direkt bei BMW und nicht bei einem Vertragshändler.)
Es besteht ein Erfüllungsanspruch gegen den Händler aus dem Kaufvertrag, nicht mehr und nicht weniger.
In dem von Quixote geschilderten Fall ist eine Rechtsberatung notwendig, weil erst mal geklärt werden muss was eigentlich Sache ist.
Zur Erklärung des KFZ-Inkasso:
Damit der Händler nicht alle Fahrzeuge in seinem Showroom bezahlen muss, sendet der Hersteller die Fahrzeugpapiere an die Inkassobank mit der Maßgabe, diese erst bei Überweisung des Händlers an den Hersteller, dem Händler auszuhändigen.