Auspuff Moto GP von Speedproducts – legal durch e-Nummer?

Diskutiere Auspuff Moto GP von Speedproducts – legal durch e-Nummer? im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Moin liebe GSler, hat von Euch jemand Erfahrung mit dem abgebildeten Zubehörauspuff von Speed Products (Typ Moto GP). Ich habe ihn gebraucht (war...
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Matten-1100

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Moin liebe GSler,
hat von Euch jemand Erfahrung mit dem abgebildeten Zubehörauspuff von Speed Products (Typ Moto GP). Ich habe ihn gebraucht (war dem Vorbesitzer zu laut und nur kurz montiert gewesen) erworben und natürlich sofort montiert. Der Klang ist echt kernig und Dumpf im Standgas und bei verhaltener Fahrweise, wenn ich aber am Hahn drehe, ertönen die Trompeten von Jericho. Der Auspuff hat ja eine E-Nr. (allerdings keine ABE in Papierform, welche angeblich nicht benötigt wird) und ich habe auch den abgebildeten DB Killer hinten im Endtopf montiert. Es passt alles perfekt und die GS läuft super. Aber der Auspuff ist schon recht laut. Hat jemand den gleichen Endtopf montiert und evtl schon mal Probleme gehabt (TÜV, Polizei)? Er ist doch tatsächlich durch die E-Nummer legitimiert, oder? Ist es vielleicht nur mein Empfinden, da der Originalauspuff ja nun wirklich flüstert, dass mir dieser jetzt zu laut vorkommt?

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RunNRG

RunNRG

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Finde es heraus! :)

Pack dir das Ding hinten auf die GS und wenn mal die Ordnungsmacht kontrolliert, schraub ihn an Ort und Stelle dran und bitte um eine Messung. Die Freunde und Helfer werden Dir sicher den Gefallen tun und das Brüllrohr messen.

Ist er noch in der Toleranz, kann er draufbleiben, sonst rüstest du einfach vor Ort wieder auf OEM zurück! :)
 
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Equalizer

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Ich kann dir auch eine E Nummer stanzen, auf einen Turbo eventuell
 
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Matten-1100

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Nun ja, dann ist es ja Urkundenfälschung im rechtlichen Sinne. Wenn der Hersteller eine E-Nr. stanzt, ist dies, denke ich, auch gesetzeskonform.
Laut Hersteller/Vertrieb gilt folgendes:
Die EG/BE Betriebserlaubnis ist in Form einer eingravierten „eXX Nr.
XXXXX“ auf den Endtöpfen, welches der EU-Gesetzgebung unterliegt und besagt, daß die Ersatzdämpfer gekennzeichnet sein müssen. Daher benötigen Sie auch keine weiteren Papiere welche Sie mit sich führen bzw. wir Ihnen noch zusätzlich aushändigen müssen.
Grundsätzlich gilt deshalb: Alle Anlagen mit EG Betriebserlaubnis kommen ohne Papiere. Die Erlaubnis zum Betrieb ist auf dem Schalldämpfer gekennzeichnet mit einer E Nummer im Quadrat und der Genehmigungsnummer.
Diese ist in allen Staaten der EU gültig und gesetzlich geregelt.
Laut §19 StVZO muß dieser nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebensowenig sind Sie verpflichtet, eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis mit sich zu führen.

So schreiben Sie es selbst auf Ihrer Homepage. aber kann ich ich mich darauf verlassen?
 
GS Q

GS Q

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"e" Nummer hin oder her, wenn zu laut dann ist der Topf zu laut!
Den Tüv wird es kaum interessieren, die Rennleitung schon.

Fahr mal zur Dekra oder Tüv und frag nach einer Geräuschmessung, ich war damals mit meinem Leo an der 11er etwas geschockt:eekek:
 
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Equalizer

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Nun ja, dann ist es ja Urkundenfälschung im rechtlichen Sinne. Wenn der Hersteller eine E-Nr. stanzt, ist dies, denke ich, auch gesetzeskonform.
Laut Hersteller/Vertrieb gilt folgendes:
Die EG/BE Betriebserlaubnis ist in Form einer eingravierten „eXX Nr.
XXXXX“ auf den Endtöpfen, welches der EU-Gesetzgebung unterliegt und besagt, daß die Ersatzdämpfer gekennzeichnet sein müssen. Daher benötigen Sie auch keine weiteren Papiere welche Sie mit sich führen bzw. wir Ihnen noch zusätzlich aushändigen müssen.
Grundsätzlich gilt deshalb: Alle Anlagen mit EG Betriebserlaubnis kommen ohne Papiere. Die Erlaubnis zum Betrieb ist auf dem Schalldämpfer gekennzeichnet mit einer E Nummer im Quadrat und der Genehmigungsnummer.
Diese ist in allen Staaten der EU gültig und gesetzlich geregelt.
Laut §19 StVZO muß dieser nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebensowenig sind Sie verpflichtet, eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis mit sich zu führen.

So schreiben Sie es selbst auf Ihrer Homepage. aber kann ich ich mich darauf verlassen?
Du aber schon wissen, das viele Teile aus China auch eine fake E Nummer besitzen, wie zum Beispiel diese LED Scheinwerfer wo momentan hier im Forum kursieren, könnte ich mir zumindest vorstellen
 
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Matten-1100

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BMW R 1100 GS
Die Firma Speed Products hat ihren Sitz in Münster und wirbt mit Auspuffanlagen Made in Germany. Also gehe ich davon aus, das das keine gefakte E-Nr. ist. Ich habe die dort mal angeschrieben, ob es eine ABE in Papieform gibt. Mal sehen. Allerding habe ich nicht viel Hoffnung, wer weiß, wo sie sich Ihre Freigabe geholt haben.
 
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FP91

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Wozu muss man denn bewusst seiner Umgebung mit so einem lauten Schrott auf den S,,,ck gehen?
"Ich will Sound!"
Dann lege dir den Topfausgang in den Helm.
 
lomax

lomax

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AndreasXT600

AndreasXT600

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Also:
ohne ABE bringt dir ne e-Nummer bei einer Kontrolle viele Diskussionen ein. Sonst könntest du z.B. auch einen Zubehör-Schalldämpfer einer ZX10R montieren. Der hat auch ne e-Nummer drauf, aber ist eben in der ABE für dein Motorrad nicht zulässig.

Ich fahr selbst auch einen Schalldämpfer von Speed-Products. Lautstärke und klang geil (ob zu laut: keine Ahnung). Leistungsverlust zum Quadrat - darauf bezogen ist er der schlechteste, den ich je gefahren hab.
 
Zuletzt bearbeitet:
gerd_

gerd_

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Hi
Anhand der E-Nummer kann der Kontrolleur abfragen ob das Teil zulässig ist und für welche Maschine. So weit kein Problem bei organisierten Kontrollen. Wird man von einer Streife angehalten so kann diese u.U. diese Nummer nicht abfragen sondern sagt einfach "zu laut!". Die Gesetzgebung ist so, dass der Betreiber die Legalität nachweisen muss. das geht mit "einem Zettel" am einfachsten wobei auch der gefaked sein könnte (diese Urkundenfälschung ist dann teuerer als der Brülltopf!).
Folglich: Mit der Nummer zur Verkehrspolizei (die "ziehen" nicht) und um "Nachschau" bitten oder zum TÜV. Der TÜV darf für's nachschauen Gebühren erheben doch erfahrungsgemäss wirkt ein "Bitte" Wunder.
Danach weiss Du ob das Teil prinzipiell zulässig ist.

Die zweite Frage ist, ob es noch dem Zustand des Belegmusters entspricht, "die Fertigungstoleranzen etwas entgleist sind", sich "ein paar Bleche gelöst haben" oder Innenteile bereits "korrodiert" sind.
Wie schon erwähnt WÄRE die Anlage dann zwar zulässig, IST aber zu laut und deshalb unzulässig.

Die ABE besagt nichts Anderes als dass das zur Prüfung vorgestellte Teil OK war, der Hersteller nach ISO9000 fertigt und man ihm somit zutraut "Teile immer gleicher Qualität" zu produzieren.
Nachgewiesen wurde bereits, dass man in Malta Teile "vorstellen" kann (konnte?) indem man Fotos hinschickt und die Prüfgebühr überweist. Die Prüfanstalten der Staaten sind souverän :-(.
gerd
 
ARWIS65

ARWIS65

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Ich kenne es nur so: Wenn der Auspuff eine zulässige E-Nr. hat, muß man keine Papiere mitführen (§19 und 21 der STVZO). Berichtigt mich, wenn ich da falsch liege. Aber es ist sicherlich sehr hilfreich im Falle einer Kontrolle und erspart lästige Diskusionen. Aber wenn der Auspuff zu laut ist, dann ist er halt zu laut. Da hilft einem weder die E-Nummer noch irgendwelche anderen Papiere.
 
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Matten-1100

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Vielen Dank für Eure Antworten und (geteilten) Ansichten zum Thema Zubehörauspuff.
Ich habe den Hersteller angeschrieben bezüglich einer ABE in Papierform (ist ja ein deutscher Hersteller) und es wird mir nun gegen Gebühr eine zugesandt.
Meine Recherchen haben ergeben, dass die e13 sich auf EU-Ausland bezieht (rechteckiges Feld statt rund) und die 13 Liechtenstein kennzeichnet und auch durch EU-Recht gesetzteskonform ist (sihe dazu Wikipedia).

Die ABE wird nun vom Hersteller ausgestellt und wird besagen, das der Auspuff passend und geprüft für die BMW R 1100 GS ist. Damit wäre ich erstmal bei einer Verkehrskontolle (ohne Geräuschmessung) auf der sicheren Seite. Sollte er dennoch zu laut sein, werde ich das spätestens bei der nächsten TÜV-Prüfung zu hören bekommen ;-)

Aber da stellt sich die Frage: Was ist zu laut? Subjektives Empfinden und eigenes ermessen? Wenn geprüft wird: Wie wird gemessen – nur Standgeräusch oder auch Drehzahlabhängig? Und wo liegen da die Oberwerte?
 
ARWIS65

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Aber da stellt sich die Frage: Was ist zu laut? Subjektives Empfinden und eigenes ermessen? Wenn geprüft wird: Wie wird gemessen – nur Standgeräusch oder auch Drehzahlabhängig? Und wo liegen da die Oberwerte?
Ganz einfach. Auf dem Typenschild und auch in den Fzg. Papieren steht, wie laut das Bike bei einer gewissen Drehzahl sein darf. Dann hat man noch eine Toleranz. Ist man darüber, dann ist es zu laut!

Ich hoffe ich darf diesen Link hier posten:

https://www.powerboxer.de/tuev-fragen/22-gerchemmissionoder-lmessung
 
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