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Christian S
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- BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,
immer wieder ist es Thema, ob und falls ja welche unzulässigen Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges führen, was an verschiedenen Stellen weitreichende Folgen haben kann.
In einem Zivilrechtsstreit hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof mit so einem Sachverhalt zu befassen:
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 11.12.2019 - VIII ZR 361/18 -
Leitsatz der Entscheidung:
Vielleicht kann man das Argument einmal nutzen, wenn ein übermütiger Polizist ein Fahrzeug wegen "Kleinkram" gleich stilllegen oder abschleppen will.
immer wieder ist es Thema, ob und falls ja welche unzulässigen Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges führen, was an verschiedenen Stellen weitreichende Folgen haben kann.
In einem Zivilrechtsstreit hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof mit so einem Sachverhalt zu befassen:
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 11.12.2019 - VIII ZR 361/18 -
Leitsatz der Entscheidung:
Sachverhalt im Kurzen:Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen (hier: Montage nicht zugelassener Felgen) nur dann, wenn diese mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Dabei haben Behörden und Gerichte für jeden konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur für möglich erscheinen, sondern erwarten lässt.
Im weiteren Verlauf ist die Entscheidung ziemlich kompliziert. Als Kernaussage kann man aber der Entscheidung entnehmen, dass unzulässige Veränderungen immer zumindest eine gewisse Sicherheitsrelevanz bzw. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern aufweisen müssen und jedenfalls nicht automatisch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.Das Fahrzeug wurde dem Kläger nach Zahlung des Kaufpreises noch am selben Tag mit achtfacher Bereifung übergeben, wobei die Winterräder montiert waren. Die Felgen der Winterreifen stammten nicht vom Hersteller des Fahrzeugs; vielmehr waren sie lediglich mit einem BMW-Emblem versehen und für das verkaufte Pkw-Modell nicht zugelassen.
Vielleicht kann man das Argument einmal nutzen, wenn ein übermütiger Polizist ein Fahrzeug wegen "Kleinkram" gleich stilllegen oder abschleppen will.