Bauliche Veränderungen - Erlöschen der Betriebserlaubnis

Diskutiere Bauliche Veränderungen - Erlöschen der Betriebserlaubnis im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Allerseits, immer wieder ist es Thema, ob und falls ja welche unzulässigen Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines...
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,

immer wieder ist es Thema, ob und falls ja welche unzulässigen Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges führen, was an verschiedenen Stellen weitreichende Folgen haben kann.

In einem Zivilrechtsstreit hatte sich kürzlich der Bundesgerichtshof mit so einem Sachverhalt zu befassen:

Urteil des VIII. Zivilsenats vom 11.12.2019 - VIII ZR 361/18 -

Leitsatz der Entscheidung:
Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen (hier: Montage nicht zugelassener Felgen) nur dann, wenn diese mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursachen. Dabei haben Behörden und Gerichte für jeden konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur für möglich erscheinen, sondern erwarten lässt.
Sachverhalt im Kurzen:

Das Fahrzeug wurde dem Kläger nach Zahlung des Kaufpreises noch am selben Tag mit achtfacher Bereifung übergeben, wobei die Winterräder montiert waren. Die Felgen der Winterreifen stammten nicht vom Hersteller des Fahrzeugs; vielmehr waren sie lediglich mit einem BMW-Emblem versehen und für das verkaufte Pkw-Modell nicht zugelassen.
Im weiteren Verlauf ist die Entscheidung ziemlich kompliziert. Als Kernaussage kann man aber der Entscheidung entnehmen, dass unzulässige Veränderungen immer zumindest eine gewisse Sicherheitsrelevanz bzw. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern aufweisen müssen und jedenfalls nicht automatisch zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Vielleicht kann man das Argument einmal nutzen, wenn ein übermütiger Polizist ein Fahrzeug wegen "Kleinkram" gleich stilllegen oder abschleppen will.
 
Bergchris

Bergchris

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Vielleicht kann man das Argument einmal nutzen, wenn ein übermütiger Polizist ein Fahrzeug wegen "Kleinkram" gleich stilllegen oder abschleppen will.
Die Polizei hat bei "Kleinkram" einen Ermessensspielraum.
Oft liegt es an einem selbst, die Entscheidung der Executive in die eine oder andere Richtung zu lenken.
 
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Christian S

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Die Polizei hat bei "Kleinkram" einen Ermessensspielraum.
Oft liegt es an einem selbst, die Entscheidung der Executive in die eine oder andere Richtung zu lenken.
Freundlichkeit hat schon immer geholfen, und man muss ja nicht mit "gemäß Urteil vom BGH blablabla" daherkommen sondern kann ganz freundlich nachfragen, dass man eine Berechtigung für zB ein angedrohtes Abschleppen oder Stilllegen nicht gegeben sein kann, da nicht ersichtlich ist, wodurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten, nur weil...
 
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Bodo2009

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Nach Durchsicht komme ich zur Erkenntnis, es handelt sich um die Beurteilung eines Kaufvertrages unter Mängelbezug mögliches Erlöschen der BA.
Das Urteil hat mit einer Beurteilung bei einer Kontrolle nichts zu tun.
Der Beamte hat den Verdacht des Erlöschens der BA, legt still und beauftragt Sachverständigen den Sachverhalt zu ermitteln.
Ergo ...alles beim Alten
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Ja, leider zeigt der Eingangspost, dass der Sinn des Urteils nicht wirklich angekommen ist. Außerdem sollte man bei der Verallgemeinerung von Urteilen immer sehr zurückhaltend agieren, da sie immer nur eine Einzelfallentscheidung darstellen!
 
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Christian S

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@ Bodo und Theo:

Wenn ihr meint...
Natürlich kann man Zivilrecht und Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeiten nicht pauschal gleichsetzen.
Aber als höfliches Argument taugt das Urteil allemal.

Bei mir ist der Sinn des Urteils jedenfalls angekommen.
 
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Bodo2009

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Ich will nicht klugsch..
aber es wäre hilfreich nicht etwas zu posten, was mit der Wirklichkeit nicht zu tun hat.

Kein Polizeibeamter, man bemerke meine Höflichkeit, muss vor Ort irgendetwas beweisen.
Wenn er den Verdacht hat, etaws ist nicht korrekt und der Fahrer kann nicht nachweisen, alle so iO, dann können die Kollegen das Fahrzeug zeitweise stilllegen und einen Sachverständigen beauftragen, die Umbauen zu prüfen.

Wenn Richter in einem Zivilverfahren über einen Kaufvertrag, dessen Inhalte und zugesicherte Eigenschaften usw. wir nicht kennen, urteilen...das Fehlen einer ABE und somit Erlöschen der BE kann nicht grundsätzlich als Mangel angesehen werden...usw...urteilen, hat dies nichts mit dem Rumfahren mit Anbauteilen ohne ABE resp. ohne BE zu tun.

Eine Urteilsentscheidung über einen Kaufvertrag hat nichts mit dem Nutzen einer Sache im öffentlichen Strassenverkehr ( ohne BE) zu tun.
LG
Bodo
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn Richter in einem Zivilverfahren über einen Kaufvertrag, dessen Inhalte und zugesicherte Eigenschaften usw. wir nicht kennen, urteilen...das Fehlen einer ABE und somit Erlöschen der BE kann nicht grundsätzlich als Mangel angesehen werden...usw...urteilen, hat dies nichts mit dem Rumfahren mit Anbauteilen ohne ABE resp. ohne BE zu tun.
Wenn ich ein optisch praktisch unverändertes Fahrzeug kaufe muss es keine BE haben?
Wenn natürlich selbst ein Blinder sieht, dass an ihm heftig gebastelt wurde bin ich selbst Schuld wenn ich nicht "zulässig" in den Vertrag schreibe.
gerd
 
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vilkas

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Nochmals zusammengefasst:
November 2016: Käufer kauft um ca 32tsd Euro einen BMW (incl 8fach Bereifung). Im Kaufvertrag wird zugesichert das die ABE für die Winterreifen nachgereicht wird.
Frühjahr 2017: Turbolader defekt - Verkäufer repariert
Juni 2017: Hintere Federung defekt - Käufer läst auf eigenen Rechnung reparieren
September 2017: Käufer hat die ABE zu den Winterreifen nicht bekommen und macht dies als Mangel geltend und will den Kaufvertrag rückabwickeln

Das Gericht entschied lediglich ob das fehlen der ABE für die Winterreifen ein wesentlicher Mangel ist der zum Rücktritt berechtigt.

Abgesehn davon - interessant zu lesendes Urteil ;)


v.
 
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Christian S

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Hallo,

einen Versuch mache ich noch.

Ausgangspunkt war natürlich eine zivilrechtliche Bewertung, ob ein Mangel vorlag.

Der Begriff, den es zu beurteilen galt, ist aber gleichermaßen für die zivil- als auch straf- bzw. bußgeldrechtliche Bewertung von Relevanz:
Wann erlischt bei Veränderungen die Betriebserlaubnis?

Denn selbstverständlich kann ein Polizeibeamter vor Ort nicht tun und lassen was er will, und in einem freundlichen Gespräch kann man auch mit einem zunächst hartnäckigen Polizeibeamten durchaus Erfolge erzielen.
Sofern nix wirklich gefährlich ist erlöscht die Betriebserlaubnis nicht, und ohne ein Erlöschen wird sich die Polizei schwer tun, ein verhältnismäßiges Abschleppen oder Stilllegen rechtlich korrekt durchzusetzen.

Für Interessierte:
§ 19 StVZO - Einzelnorm

§ 19 II StVZO
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Absatz 6 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung1.
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.
Erlöschen der Betriebserlaubnis §19 Abs. 2 StVZO vs. §19 Abs. 3 StVZO

Erlöschen der Betriebserlaubnis - Bußgeldkatalog 2020

Zusatzbeleuchtung: Stilllegen unverhältnismäßig
 
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znark

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Denn selbstverständlich kann ein Polizeibeamter vor Ort nicht tun und lassen was er will, und in einem freundlichen Gespräch kann man auch mit einem zunächst hartnäckigen Polizeibeamten durchaus Erfolge erzielen.
Sofern nix wirklich gefährlich ist erlöscht die Betriebserlaubnis nicht, und ohne ein Erlöschen wird sich die Polizei schwer tun, ein verhältnismäßiges Abschleppen oder Stilllegen rechtlich korrekt durchzusetzen.
In dem Fall hier - falls der Käufer mit den Felgen ohne ABE unterwegs ist - wäre aber auf jeden Fall "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten" und damit ein Verbot der Weiterfahrt jederzeit gerechtfertigt bzw. fast schon zwingend.

Ich glaube da braucht es schon Engelszungen um einen Polizeibeamten, der das erkannt hat, vom Gegenteil zu überzeugen ...

Aber bei dem Fall ging es ja "nur" darum, ob "das Fehlen der ABE für die Winterreifen ein wesentlicher Mangel ist der zum Rücktritt berechtigt" - und das wurde vom Gericht verneint.
 
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vilkas

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IANAL - ausserdem bin ich in Ö aufgewachsen und leben in CH. Also sollte ich überhaupt nix zur Rechtslage in D sagen - ich kann’s aber nicht lassen - sorry


(2) [...] Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Das ist mMn eindeutig.
Stützräder angebaut -> Pk1 - Motorräder sind einspurig
Abgefahrene Reifen; Anbauteile die wackeln und abfallen können; Spitze Anbauteile; undichte Benzinleitung ... -> Pkt2 - Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu erwarten
Endschalldämpfer ausgebaut; günstiger und cooler Auspuff frisch von AliExpress (incl Betriebsanleitung in Mandarin) -> Pkt3 Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert

Wenn das zutrifft ist die Betriebserlaubnis bereits mit dem Umbau (oder dem Eintreten des Umstandes) erloschen.

Bei allen anderen kann eine Vorführung angeordnet werden.
Etwa - ist der Blinker zu hell; sind die Zusatzscheinwerfer richtig montiert, Rückspiegel gross genug ... Dinge die nicht unmittelbar Verkehrsteilnehmer gefährden.
Hier stellt ein Sachverständiger fest ob die Verordnung erfüllt ist.

...
Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung
1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2. die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen;
Im zitierten Fall hat das Gericht wohl geurteilt, das Felgen ohne ABE nicht unbedingt Verkehrsteilnehmer gefährdet und als solches die ABE des KFZ nicht schon beim Umbau (Felgenmontage) erloschen ist.
Ich würde mich aber nicht darauf verlassen das das einfache Exekutivorgan das auch so sieht wenn er mich auf meinen Holzfelgen aufhält.

Aber wie gesagt - alles nur die unbedeutende Einschätzung eines Laien
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Ich tendiere dazu Christian zu glauben. Allerdings weiss ich, dass Polis gelegentlich Motorräder sicherstellen um vom TÜV den Zustand prüfen zu lassen. Würden sie es nicht tun wäre am nächsten Tag vermutlich ein TÜV-gerechter Zustand hergestellt. Wochentags kann man den Delinquenten zum TÜV begleiten, sonntags eben nicht.
Allerdings machen sie das (bei uns; Mittel-/ Oberfranken) nur dann, wenn sie sich absolut sicher sind und das Problem erheblich ist weil alles Andere teuer und peinlich wird.
gerd
 
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Christian S

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Ich tendiere dazu Christian zu glauben. Allerdings weiss ich, dass Polis gelegentlich Motorräder sicherstellen um vom TÜV den Zustand prüfen zu lassen. Würden sie es nicht tun wäre am nächsten Tag vermutlich ein TÜV-gerechter Zustand hergestellt. Wochentags kann man den Delinquenten zum TÜV begleiten, sonntags eben nicht.
Allerdings machen sie das (bei uns; Mittel-/ Oberfranken) nur dann, wenn sie sich absolut sicher sind und das Problem erheblich ist weil alles Andere teuer und peinlich wird.
gerd
Hallo Gerd,

ums mir glauben geht es ja nicht. Das hilft dir vor Ort bei einem wildgewordenen Polizisten auch nichts... aber den freundlichen Hinweis darauf, dass eine Gefährdung anderer nicht gegeben sei würde ich immer loswerden.
 
gerd_

gerd_

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Naja, die Methode "wie man in den Wald reinruft so schallt's auch raus" gilt auch in Franken :-).
Freundlichkeit schadet bei Polizisten kaum.
Ich weiss, dasss Du nett formulieren kannst und (D)eine Frage eben eine Frage ist/bleibt.
Doch wenn ich manche Diskussion höre so wundere ich mich wie freundlich die Polis bleiben wenn sie -nicht wörtlich- gesagt bekommen "Du Dussel kannst mich mal" und einen Klugscheisser vor sich haben.
gerd
 
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