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Erste Raser in Österreich müssen ihre Autos abgeben
In Österreich gilt nun eine neue Regelung, die ein hartes Vorgehen gegen Extrem-Raser ermöglicht. Wer viel zu schnell unterwegs ist, verliert möglicherweise sein Fahrzeug. Es gibt bereits die ersten Beschlagnahmungen.
Seit 1. März gilt in der Alpenrepublik: Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets können zum Verlust des Fahrzeugs führen. Dies gelte, wenn Fahrer sich als völlig unbelehrbar erwiesen, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums.
Wird die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren auch schon beim ersten Mal einleiten. Als "Verfall" wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichnet - wird das Fahrzeug von der Behörde als verfallen erklärt, wird es endgültig abgenommen und verwertet.
Quelle: ntv
In Österreich gilt nun eine neue Regelung, die ein hartes Vorgehen gegen Extrem-Raser ermöglicht. Wer viel zu schnell unterwegs ist, verliert möglicherweise sein Fahrzeug. Es gibt bereits die ersten Beschlagnahmungen.
Seit 1. März gilt in der Alpenrepublik: Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets können zum Verlust des Fahrzeugs führen. Dies gelte, wenn Fahrer sich als völlig unbelehrbar erwiesen, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums.
Wird die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren auch schon beim ersten Mal einleiten. Als "Verfall" wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichnet - wird das Fahrzeug von der Behörde als verfallen erklärt, wird es endgültig abgenommen und verwertet.
Quelle: ntv
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