Biker filmt sich selbst - Bußgeld verhängt

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A

arwis65

Gast
Gerade mal gelesen.

Auspuff klang "so geil"
Biker filmt sich selbst - Bußgeld verhängt

24.11.2014, 12:27 Uhr | dpa

Da guckte ein Motorradfahrer aber doof aus der Wäsche: Ein unerlaubter Videodreh im Lohbergtunnel im Odenwald wird für einen 18-jährigen Motorradfahrer jetzt teuer.

Der junge Mann war am Sonntagabend mitten im Tunnel von seiner Maschine gestiegen. Dann legte er sein Handy in eine Haltebucht, kletterte wieder auf sein Motorrad und raste ein paar Mal durch den Tunnel.

Den verdutzten Polizisten, die in den Tunnel eilten, erklärte der gut gelaunte Biker, er wolle sich doch nur selbst bei der Durchfahrt filmen. Außerdem klinge der Auspuff im Tunnel "so geil".
Mehrere hundert Euro Kosten

Die Polizei zeigte weniger gute Laune und kündigte ein saftiges Bußgeld wegen "unnötigen Hin- und Herfahrens" an. Der Mann muss mit mehreren hundert Euro Kosten rechnen, da die Straßenmeisterei zur Überprüfung des Tunnel- und Fahrbahnzustands verständigt werden musste.

"Unnützes Hin- und Herfahren" wird aus Umweltschutzgründen laut Bußgeldkatalog mit 20 Euro geahndet.
Quelle: Biker filmt sich selbst in Tunnel- Bußgeld verhängt
 
PapaSchlumpf

PapaSchlumpf

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"Unnützes Hin- und Herfahren" geht doch gar nicht, da fehlen mindestens zwei Räder?
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
...... und wenn die Polizei zum Metzger fährt, um Fleischkäsebrötchen einzukaufen ..... , dann ist das eine Dienstfahrt.

Opfer gesucht und gefunden ........ da freuen sich wieder alle, die das Motorradfahren ( + -Fahrer) doof finden :mad:

Aber in Italien darf man ja auch nicht auf dem Motorrad stehend fahren, die Füße von den Rastern tun, oder den Lenker nur mit einer Hand festhalten ....... nur über hier verhängte Strafen, wie das Thema Heidenau K60, habe ich das Jahr über so überhaupt keine Schauermärchen gehört .....

Jetzt geht es mit voller Staatsgewalt gegen das unverschämte Filmen von Tunnelwänden ........:p

Tja, wenn man sonst keine vernünftigen Aufgaben hat :).

Gruß Kardanfan
 
Zörnie

Zörnie

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das gilt nur innerhalb geschlossener Ortschaften. War der Tunnel in einer solchen?
Erstens das und wo ist hier die nachgewiesene Belästigung?

Bei manchen Meldungen denke ich schon, dass die sich ein Azubi einfach mal so aus den Fingern saugt, damit ein paar Lücken gefüllt, Klicks erreicht und Emotionen geschürt werden.
 
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Bollo

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Der Mann muss mit mehreren hundert Euro Kosten rechnen, da die Straßenmeisterei zur Überprüfung des Tunnel- und Fahrbahnzustands verständigt werden musste.
Dann aber bitte konsequent auch nach jedem LKW. :yellowcarded:
 
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der niederrheiner

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Naja, das Problem war das Anhalten in der Haltebucht. Da hat er wohl das Sicherungssystem des Tunnels in Gang gesetzt. Er hätte das Telephon in die Haltebucht werfen sollen. . .
 
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ta-rider

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Wenn Filmen kein guter Grund ist sind es die Patroliefahrten der Scheinheiligen erst recht nicht!
 
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ta-rider

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Wenn Dienstfahrten nun als unnoetig gelten (manche verdienen mit videos bei youtube ihren Lebensunterhalt) darf man dann ueberhaupt noch zur arbeit fahren? Und zum Stammtisch oder einkaufen???
 
AmperTiger

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Die Meldung im ersten Beitrag is a schaaaß , wie der Österreicher zu sagen pflegt.

denn erstens ist der Lohbergtunnerl außerhalb geschlossener Ortschaften.
"Der Lohbergtunnel ist ein Straßentunnel im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Er dient der Bundesstraße 426 als Ortsumgehung von Nieder-Ramstadt."

und zweitens sagt §30 /I Satz3 "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

ergo ist die angebl. verletzte Vorschrift falsch, zweitens die Rechtsfolge (mehrere hundert €) es kostet laut Bußgeldkatalog 20 ganze €

und wenn die Straßenverkehrsbehörde nach dem Vorfall meint Kosten von mehreren hundert Euro geltend zu machen, weil sie den Tunnel- und Fahrbahnzustand überprüfen muß, dann bekommen die Post von meinem Anwalt
 
C-Treiber

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Die Meldung im ersten Beitrag is a schaaaß , wie der Österreicher zu sagen pflegt.

denn erstens ist der Lohbergtunnerl außerhalb geschlossener Ortschaften.
"Der Lohbergtunnel ist ein Straßentunnel im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Er dient der Bundesstraße 426 als Ortsumgehung von Nieder-Ramstadt."

und zweitens sagt §30 /I Satz3 "Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

ergo ist die angebl. verletzte Vorschrift falsch, zweitens die Rechtsfolge (mehrere hundert €) es kostet laut Bußgeldkatalog 20 ganze €

und wenn die Straßenverkehrsbehörde nach dem Vorfall meint Kosten von mehreren hundert Euro geltend zu machen, weil sie den Tunnel- und Fahrbahnzustand überprüfen muß, dann bekommen die Post von meinem Anwalt
Wikipedia läßt grüßen.

Der Lohbergtunnel liegt meines Wissen im Stadtgebiet, er unterquert es nämlich.

Da er nur ein Fahrstreifen je Richtung in einer Röhre hat, hat der Vollidiot wahrscheinlich den Alarm ausgelöst und darf nun den Einsatz bezahlen.
 
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