Ich nicht. Denn dass man sein Kennzeichen in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen kann, ist ja seit 2015 zulässig.(ich weiß aber, was gemeint ist...)
Schon, aber dann wird es normalerweise nicht neu gesiegelt. Es müsste schon ein interessanter Fall sein, dass es im neuen Zulassungsbezirk neu gesiegelt würde...Ich nicht. Denn dass man sein Kennzeichen in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen kann, ist ja seit 2015 zulässig.
Der Gips Hybrid von Toyota.
Das ist ein gaaanz ernstes Thema -NEIN ... nicht schon wieder das Thema Ladungssicherung...