fralind
Themenstarter
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- R 1200 S, Hp2 S, Hp2 MM, R 1200 GS Rallye, HD 48, Kawa Z 1000 SX
[FONT="]Auszug:
Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitskontrollen auf Straßen nicht in die Hände privater Firmen legen.[/FONT]
[FONT="]Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.[/FONT]
[FONT="]Laut der Grundsatzentscheidung ist Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig.[/FONT]
[FONT="]Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden, erklärten die Richter. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)[/FONT]
[FONT="]Autofahrer in Freigericht hatte geklagt[/FONT]
[FONT="]Dabei entschied das Oberlandesgericht in einem Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis.[/FONT]
[FONT="]Die Gemeinde Freigericht hatte per Leiharbeit den Mitarbeiter einer privaten GmbH eingesetzt.[/FONT]
[FONT="]Ein Autofahrer war geblitzt worden und klagte dagegen.[/FONT]
[FONT="]Daraufhin sprach das Amtsgericht Gelnhausen den Betroffenen frei.[/FONT]
[FONT="]Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe.[/FONT]
[FONT="]Bußgeldbescheide seit März 2017 unzulässig[/FONT]
[FONT="]Das Oberlandesgericht bestätigte dies nun. Auch für andere Autofahrer hat die Entscheidung Folgen:[/FONT]
[FONT="]Sämtliche Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinden Freigericht[/FONT]
[FONT="]und Hasselroth seien mindestens seit dem 23. März 2017 unzulässig.[/FONT]
[FONT="]Da der Mitarbeiter des privaten Dienstleister auch in den Gemeinden Brachttal und Nidderau (ebenfalls Main-Kinzig-Kreis)[/FONT]
[FONT="]tätig war, dürfte nach Ansicht der Richter diese Entscheidung auch dort gelten[/FONT]
Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitskontrollen auf Straßen nicht in die Hände privater Firmen legen.[/FONT]
[FONT="]Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.[/FONT]
[FONT="]Laut der Grundsatzentscheidung ist Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig.[/FONT]
[FONT="]Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden, erklärten die Richter. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)[/FONT]
[FONT="]Autofahrer in Freigericht hatte geklagt[/FONT]
[FONT="]Dabei entschied das Oberlandesgericht in einem Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis.[/FONT]
[FONT="]Die Gemeinde Freigericht hatte per Leiharbeit den Mitarbeiter einer privaten GmbH eingesetzt.[/FONT]
[FONT="]Ein Autofahrer war geblitzt worden und klagte dagegen.[/FONT]
[FONT="]Daraufhin sprach das Amtsgericht Gelnhausen den Betroffenen frei.[/FONT]
[FONT="]Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe.[/FONT]
[FONT="]Bußgeldbescheide seit März 2017 unzulässig[/FONT]
[FONT="]Das Oberlandesgericht bestätigte dies nun. Auch für andere Autofahrer hat die Entscheidung Folgen:[/FONT]
[FONT="]Sämtliche Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinden Freigericht[/FONT]
[FONT="]und Hasselroth seien mindestens seit dem 23. März 2017 unzulässig.[/FONT]
[FONT="]Da der Mitarbeiter des privaten Dienstleister auch in den Gemeinden Brachttal und Nidderau (ebenfalls Main-Kinzig-Kreis)[/FONT]
[FONT="]tätig war, dürfte nach Ansicht der Richter diese Entscheidung auch dort gelten[/FONT]