Das hat mich kaum Zeit und Nerven gekostet sondern nur sachliches Dagegenhalten ...
Im Übrigen habe nicht ich Garmin etwas "abgetrotzt" (276Cx mit Lifetime & Zumo XT), sondern Garmin selbst hat es mir angeboten, wobei ich beides nicht als "Glasperlen" bezeichnen würde.
Die Zitierfunktion der Forensoftware zu benutzen, machte Deine Einwendungen eindeutig besser lesbar?
Zum Thema: Du bagatellisierst da Deinen Aufwand
etwas, denn ich erinnere mich noch gut, daß z. B. die "Lifetime" Software zum 276Cx von Garmin (sinngemäß nach Deinen eigenen Worten) nicht ganz wie aus der Pistole geschossen kam. Daß Du die edlen Gaben von Garmin nicht als Glasperlen ansiehst, ergibt sich aus Deiner Position ja quasi von selbst, denn Du würdest sie damit abwerten, dabei hast Du doch nur Dir selber als
Einzelperson zu einem gewissen Ausgleich zu den erlittenen Rechtsnachteilen verholfen. Betrachtet man es aber unter Einbeziehung der Warte von Garmin ...
Abgetrotzt hast Du die Glasperlen Garmin insofern, als Du Dich gut vorbereitet mit den gesammelten Vertragsbestimmungen und -bestandteilen, also Deinen Argumenten, an sie gewandt hast und sie vor die Alternative gestellt hast eine Lösung für Dich herbeizuführen oder mit Kosequenzen rechnen zu müssen. Daraufhin hat sich Garmin erbarmt den Rechtsbruch an
allen seinerzeit geschlossenen Lifetime-Verträgen in Deinem
einzelnen Fall großzügig abzumildern.
Nun ist es aber so, daß man bei Garmin sicher weiß, daß man unser Recht bricht, sogar in vielen Fällen die Daten der Betroffenen kennt (wurde ja von Garmin auch in Abrede gestellt, siehe unten) und daher diesen Umstand des Rechtsbruches leicht und zur Zufriedenheit vieler Nutzer
aktiv hätte vermeiden können. Ich erinnere nochmals an die Glasperlen.
Es ist jedem Betroffenen (jetzt) selbst überlassen entweder sich mit einer entsprechenden E-Mail an Garmin zu wenden oder den Klageweg zu beschreiten.
Was würde wohl weniger Zeit und Nerven kosten?
Meine Anregung eine - damals juristisch neu eingeführte Möglichkeit - zur Sammelklage wahrzunehmen, verspräche neben weniger Aufriß für eine Einzelperson, mehr und bessere Chancen auf Gerechtigkeit für eine Vielzahl von Betroffenen. Zudem würde es Garmins sehr einfach gelagerten Ansatz unser Recht zu brechen stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken und vor allem eine gewisse Erziehung für Garmins verquere Auffassung unserer Rechtsnormen herbeiführen.
Es ist jedem selbst überlassen gegen Garmin zu klagen.
Der Sozialgedanke -. also alle vor dem Einzelnen - scheint Dir fremd zu sein? Du kannst mir hoffentlich glauben, daß ich mich
postalisch schriftlich per Einschreiben mit Terminsetzung und Androhung von Rechtsfolgen an Garmin in München gewandt habe, mit der Aufforderung zu einer schriftlichen Antwort.
Erhalten habe ich am Tag des Fristablaufes eine eMail mit einer Rückrufnummer zur telefonischen Klärung. Bezeichnenderweise stand in meinem Brief aber keine eMail-Adresse (wo man doch angeblich die Daten betroffener Kunden nicht hat). Und auf telefonische Abmachungen noch dazu mit Leuten fragwürdiger Haltung zu deutschem Recht lege ich obendrein noch weniger Wert. Ein altes Sprichwort besagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...
Bei einem Termin käme es ohnehin zu einem Vergleich, bei dem Garmin spätestens dann bzw. zuvor mit diesem Angebot kommen würde.
Das hätte sich in einem Sammelklageverfahren allerdings erst noch zeigen müssen, oder bist Du Jurist und kennst all die damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten und möglichen Wege, die so ein Verfahren vor deutschen Gerichten nehmen kann? Wohl kaum?
Und, Garmin wäre auf alle Fälle nicht mit einzelnen Glasperlengaben und ohne Rufschädigung daraus hervorgegangen, vom erzieherischen Aspekt einmal ganz abgesehen!