Eintragung ESD von Zach in Kfz Schein für die Schweiz ???

Diskutiere Eintragung ESD von Zach in Kfz Schein für die Schweiz ??? im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo LC`ler , ein Kollege von mir war beim TÜV, sie kamen ins Gespräch und der TÜV-Beamte sagte zu ihm, die Schweizer würden jetzt komplett...
Gustl-BMW

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vorher R 1150 GS Bj. 2003; R 1200 GS LC Bj.2013 Unfall ( 25500km ), jetzt BMW R 1200 GS LC Bj. 2014
Hallo LC`ler ,

ein Kollege von mir war beim TÜV, sie kamen ins Gespräch und der TÜV-Beamte sagte zu ihm, die Schweizer würden jetzt komplett spinnen. Die Polizei würde jetzt verlangen, dass nicht originale ESD trotz E - Nummer und ABE in den Kfz-Schein eingetragen sein müssten. Es würden vermehrt Biker ihre ESD eintragen lassen. Weiß jemand mehr über dieses Thema ????
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen !!!
 
alloy07

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Also bei Fahrzeugen mit CH-Kennschild ist es wirklich so. Die ABE oder auch TÜV-Zertifikate gelten nicht. Es muss in den Fahrzeugausweis eingetragen sein durch Vorführen auf dem Strassenverkehrsamt mit einem CH-Zertifikat bzw. DTC-Gutachten.
Ich denke, da in der Schweiz die ABE und das TÜV-Zertifikat keine Gültigkeit hat eine Eintragung sinnvoll wäre um grösseren Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
 
lederkombi

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Das stimmt so nicht ganz.

Wenn der ESD eine ABE/TÜV hat, dann wird dieser ESD so auch problemlos eingetragen. Aber er muss zwingend eingetragen werden, denn eine mobile Patrouille der Polizei hat keine Möglichkeit zu prüfen ob da nun ein erlaubter ESD montiert ist.
ABEs gelten seit einigen Jahren auch in der Schweiz bzw. was in der EU rechtens ist, ist es neuerdings (leider) auch in der Schweiz. Beim ASTRA bekommt man hierzu ein offizielles Dokument, darin ist exakt gelistet was wie wann wo eingetragen werden muss und was nicht erlaubt ist.
 
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Gast 16234

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und inwieweit betrifft das jetzt auch Nicht-CH-Bürger?
 
Peti

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Da können ja nur die Bestimmungen aus deren Heimatland gelten.
Wie sollte das sonst funktionieren, wenn man eine Europareise macht und jedes Land seine eigene Suppe kocht.
 
Capricorn

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und inwieweit betrifft das jetzt auch Nicht-CH-Bürger?
Gar nicht. Solange du nicht zu schnell fährst und dein Motorrad funktionierende Bremsen, Blinker und Lichter hat, kann dir die CH-Pozilei herzlich egal sein.

Edit: Und ganz wichtig, deine Reifen dürfen nicht unter dem Mindestprofilamass sein.
 
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lederkombi

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und inwieweit betrifft das jetzt auch Nicht-CH-Bürger?
Im Prinzip nicht, aber...

Konstruieren wir den Fall, dass Deine Endtüte laut ist. Du bist in der CH unterwegs und kommst in eine Kontrolle. Die Polizei findet Deine Tüte komisch und kann dann eine Meldung nach DE machen und wenn die Tüte wirklich sehr laut ist, dann kann sie durchaus auch ein Fahrverbot für die CH mit dieser Tüte erlassen und dann kannst Du Dir ein Bahnticket kaufen und einen Hänger organisieren um Dein Bike abzuholen. Hat die Tüte ABE, dann wird sie nicht zu laut sein (allenfalls für CH Verhältnisse, aber das juckt Dich als DE-Bürger kaum).
 
G

Gast 16234

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Sonderfall, ich bin nicht DE, sondern AUT....

jetzt bekommen die Bürokraten grad Schluckauf, Sodbrennen und Durchfall :)
 
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GrHoZH

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Also ich bin als Deutscher Staatsbürger vor drei Monaten in die Schweiz gezogen. Hatte am 2.6. meine GS in Zürich umgemeldet. Bei der "TÜV Abnahme" sagte man mir das ich verpflichtet bin die ABE des Acra ständig bei mir zu führen. Der wurde nicht in den Fahrzeugausweis mit eingetragen.
 
gerd_

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Hi
Fährt man im Ausland mit irgendetwas "Eingetragenem" oder "Papierbehaftetem" so kann dort erst mal niemand meckern.
Stellt ein ausländischer Poli fest, dass gebastelt wurde (z.B. der dB-Eater "verloren", E-Nummer fehlt, Teil passt absolut nicht zum Mopped) so geht er von nicht zulässig aus und legt seine Landesvorschriften zu Grunde. Im Zweifelsfall gibt's Telefon und er fragt mal seinen Kontaktbeamten im Zulassungsland des Moppeds. Das kann sich natürlich hinziehen oder auch blöd ausgehen. Sagt der deutsche Poli/TÜVie "kann nicht sein", so ist das ausländische Mopped ohne Zulassung und dann möchte ich nicht in der Schweiz sein.
Kleiner Trost: Finnland hat höhere Gebühren
gerd
 
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Also ich bin als Deutscher Staatsbürger vor drei Monaten in die Schweiz gezogen. Hatte am 2.6. meine GS in Zürich umgemeldet. Bei der "TÜV Abnahme" sagte man mir das ich verpflichtet bin die ABE des Acra ständig bei mir zu führen. Der wurde nicht in den Fahrzeugausweis mit eingetragen.
Du kannst sie eintragen lassen, sofern Du eine ABE hast bzw. vom Händeler das entsprechende CH-Papier. Kostet so ca. 60.- CHF (meine Wave-Bremsscheiben von TRW wurden auch problemlos eingetragen). Je nach Kanton musst Du die Eintragung aber explizit verlangen. Wenn die Anlage nicht im Fahrzeugpapier steht, dann musst Du zwingend diese ABE mitführen und das kann dann etwas lästig sein, wenn an der Kontrollstelle nach E-Nummern gesucht wird....:cool:

Daher lasse ich solche grössere Sachen immer eintragen. Ist ja einfach.

Mit anderem wie Reifen, Lenkererhöhungen etc. gibt es dafür ganz selten Probleme und auch nur wenn da offensichtlich etwas nicht passt.
 
Peti

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Hi
Fährt man im Ausland mit irgendetwas "Eingetragenem" oder "Papierbehaftetem" so kann dort erst mal niemand meckern.
Stellt ein ausländischer Poli fest, dass gebastelt wurde (z.B. der dB-Eater "verloren", E-Nummer fehlt, Teil passt absolut nicht zum Mopped) so geht er von nicht zulässig aus und legt seine Landesvorschriften zu Grunde. Im Zweifelsfall gibt's Telefon und er fragt mal seinen Kontaktbeamten im Zulassungsland des Moppeds. Das kann sich natürlich hinziehen oder auch blöd ausgehen. Sagt der deutsche Poli/TÜVie "kann nicht sein", so ist das ausländische Mopped ohne Zulassung und dann möchte ich nicht in der Schweiz sein.
Kleiner Trost: Finnland hat höhere Gebühren
gerd
Na da wäre ich ja gespannt, wo der Schweizer Polizist anruft, wenn ein Ami mit seiner selbstgebastelten Harley, bestehend aus selbstgelötetem Tank, 4m-Gabel und 135bB ein Europareise unternimmt und eben auch durch die Schweiz fährt.
 
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