
prikkelpitt
Habt ihr es jetzt aber dann bald?
Genau. Dann steht da nämlich z.B. das abgebildete Fahrzeug enthält Sonderausstattung, die nicht Teil des Angebotes sind. So habe ich das bei Werbeanzeigen schon des Öfteren gelesen.Ja klar, das machst Du sicher auch bei jeder Bestellung, wenn verschiedene Teile zum abgebildeten Lieferumfang gehören...
Na, offensichtlich ja nicht - also verlässt man sich auf die Abbildung ("allgemeine Lebenserfahrung").
Ist was, was abgebildet ist, NICHT dabei, dann muss das explizit aufgeführt sein - sieht die einschlägige Rechtssprechung übrigens genauso...
Was soll jetzt der blödsinnige Kommentar?LOL.
Ja, die Welt ist voller unerfüllter Hoffnungen und Träume.
Aber mit der Zeit lernt man damit umzugehen.
Die Chance für dich mal zu reflektieren in was Du dich hier verrannt hast.Was soll jetzt der blödsinnige Kommentar?
ne, ja ... ist irgendwie dumm gelaufen,
schau mal HIER, vielleicht hilft dir das weiter
Eine Katalogbeschreibung ist rechtlich kein bindendes Angebot, sondern gilt grundsätzlich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots („invitatio ad offerendum“). Das bedeutet, dass Händler die Angaben in Katalogen nachträglich korrigieren dürfen und ein Vertrag erst mit Annahme durch den Händler (z. B. durch Auftragsbestätigung) geschlossen wird.So manche verstehe ich hier nicht.
Wenn ein Artikel falsch beschrieben ist muss der Händler nachbessern. Das ist gesetzlich geregelt. Hat Q...rious doch hier schon verlinkt.
Lest das mal in Ruhe ganz durch und dann werdet ihr die Angebote im Netz bestimmt anders betrachten!
Du scheinst nicht nur mangelndes Wissen über Rechtsgeschäfte zu haben, sondern auch lernresistent zu sein.Ist ja lustig.
Dann können die ja nach Lust und Laune alles mögliche abbilden und dann irgendwas davon verschicken. Wenn dem so wäre, hätte z.B. in meinem Fall, BMW nie im Leben 300.- raus gerückt.
Aber wenn dir das schnurz ist was du bekommst, ist das deine Sache.
mich dünkt, Majestät verfügen über deutlich zu viel TagesfreizeitUnd ja, als Käufer bin ich selbstverständlich König.
Beispielsweise der Erdbeerjoghurt, der nie eine Erdbeere gesehen hat, aber trotzdem mit tollen Erdbeeren wirbt.Ist ja lustig.
Dann können die ja nach Lust und Laune alles mögliche abbilden und dann irgendwas davon verschicken. Wenn dem so wäre, hätte z.B. in meinem Fall, BMW nie im Leben 300.- raus gerückt.
Aber wenn dir das schnurz ist was du bekommst, ist das deine Sache.
ist er ja nicht, ein "ABC (Bild zeigt ABC mit XYZ)" beschreibt implizit, dass da nur ABC und nicht das optionale XYZ geliefert wird... der jetzt vom Händler in diesem Sinne hinzugefügte explizite Hinweis hilft aber sicher, diesbezüglichen Missverständnissen vorzubeugen.Wenn ein Artikel falsch beschrieben ist muss der Händler nachbessern. Das ist gesetzlich geregelt.