Fahrradweg oder Nicht-Fahrradweg

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Nordisch

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Moin!

Da hier im Forum schon zu allen Lebenslagen Ratschläge eingeholt wurden, mal eine Frage zur Ausschilderung bzw. rechtlichen Situation für Radfahrer. Dazu folgendes Bild:
2025-08-29_06h34_52.png


Auf dem Bild spricht alles dafür, dass es einen Radweg gibt:
  1. Auf der Ampel befindet sich unter dem Personensymbol eines für Fahrräder.
  2. Der Bürgersteig enthält mit einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung abgetrennt zwei Bereiche.
Die Logik sagt einem: Hier kannst Du als Radfahrer fahren. Aber muss man das auch?

Wie Ihr sehen könnt, fehlen die Verkehrsschilder für Radfahrer. Es gibt daher für mich wohl keine Vorgabe, daher könnte ich doch wohl genauso gut die Straße benutzen. Würde ich auch gerne, den etwas später, als zu dem Zeitpunkt der Aufnahme, ist der Bürgersteig voll mit Schulkindern. Und außerdem endet der abgetrennte Bereich für Fahrräder bei (3). Wenn ich dort längst und auf befestigtem Grund fahren wollte, müsste ich in den Fußgängerbereich wechseln. Keine gute Idee…

Also? Muss ich auf dem Bürgersteig fahren? Oder darf ich dort fahren, aber genauso gut auf der Straße? Oder sollte ich zu bestimmten Zeiten (Schulkinder) sogar besser auf der Straße fahren?

Und bei der Gelegenheit: Erklär das mal einem Autofahrer, für den die Radfahrenden eh nur Zecken der Straße sind, wenn ich auf der Straße fahre und der nur sieht, dass es doch nebenan offensichtlich was für Fahrradfahrende gibt…
 
MarinGS

MarinGS

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Aber muss man das auch?
Da kein Verkehrsschild darauf verweist ... eigtl. nicht, es sei denn an anderer Stelle ist bereits ein Schild aufgestellt.

Ist der Radweg unzumutbar, darf ich auch auf die Straße ausweichen.


Die Benutzungspflicht für einen Radweg besteht in der Regel dann, wenn dieser durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesen ist. Ist kein blaues Radwegschild da, welches dessen Benutzung vorschreibt, kann das Fahrradfahren entweder auf der Straße oder dem Radweg stattfinden.

außerdem endet der abgetrennte Bereich für Fahrräder bei (3)
Somit ist der Radweg zu Ende ... an der Stelle Irrsinn - da offensichtlich kein Übergang / jegliche Weiterführung vorhanden.

Man müsste also noch vor dem 30er Schild auf die Strasse - aber nur bei Grün.


Unsinn: Also schon vorher - vor der Kreuzung auf die Strasse ausweichen.
 
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Biker-Gina

Biker-Gina

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Und noch kurz zu deinem Bild:

Ich gehe davon aus, dass die Stadtverwaltung hier im Verlauf der Straße den Radfahrweg nicht realisieren konnte (du schreibst ja, dass er aufhört). Da auch die Beschilderung dazu nicht aufgestellt wurde musst du diesen auch nicht benutzen.

Die Autofahrer sehen das natürlich anders und sind daher nicht erfreut. Wer achtet dann schon auf Schilder 🙈

Mein Tip: Benutze den ausgewiesenen Übergang an der Ampel und wechsle später auf die Straße, wenn's wieder eng wird.
Da gibt es ja dann auch keinen Radweg, der mit dem Bürgersteig verläuft.

Was mir aber mittlerweile auffällt zu diesem Thema:

Obwohl kein Fahrradweg ausgewiesenen ist fahren mittlerweile viele Menschen mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig.

Das ist doch auch nicht erlaubt (keine kleinen Kinder fahren da mit)?
 
Nordisch

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Obwohl kein Fahrradweg ausgewiesenen ist fahren mittlerweile viele Menschen mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig.
Wodurch wird denn ein Radweg ausgewiesen? Ok, auf alle Fälle durch eines der Verkehrsschilder. Aber ohne Schilder? Dann durch Markierung (Fahrrad-Piktogramme oder Linien oder Trennstreifen) auf dem Bürgersteig? Oder durch die Breite des Bürgersteiges?

Oder anders herum gefragt: Wie soll ich erkennen, dass es nur noch ein Bürgersteig im Sinne eines Fußweges ist?
 
Nordisch

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Die Autofahrer sehen das natürlich anders und sind daher nicht erfreut. Wer achtet dann schon auf Schilder 🙈
Jepp. Und besonders ein Problem, wenn so ein Schild steht:
2025-08-29_08h38_21.png

Dann darf ich als Radfahrer nur höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Da ich durch das Schild nicht verpflichtet bin, den Gehweg zu nutzen, muss ich, sobald ich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren möchte, auf der Straße bzw Fahrbahn fahren. Als lebensbejahender Mensch ist das oft nicht ratsam.
 
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Doppelkolben

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Ganz einfach: ohne Schild = kein Radweg. Das Schild oben kennzeichnet einen Fußweg auf dem Radfahren erlaubt ist, aber nicht vorgeschrieben.
 
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Grimm

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ich selber bin ja fußgänger, fahradfahrer, motorrad und auch autofahrer, und egal wie ich unterwegs bin versuche ich möglichst wenigen menschen auf den keks zu gehen.

deswegen verstehe ich auch nicht warum manche leute es so geil finden ein verkehrshindernis darzustellen wenn das grade nicht zwingend notwendig ist.

wenn es eine option gibt mit dem fahrrad nicht auf der straße zu fahren, dann nutze ich sie auch, gerade wenn die straße eh schon recht eng ist, auch auf überlandfahrten nutze ich wann immer es geht abseitige feld und waldwege, die landstraße ist da immer die allerletzte option.

also ja, fahradfahrer die ohne not meinen die straße zu verstopfen zu müssen sind für mich ne schlimmere pest als camper auf ner passstraße.

es kommt auch immer wieder vor das fahradfahrer nebeneinander auf landstraßen unterwegs sind, und überholende autos oder gar LKWs so weit auf die gegenfahrbahn gezwungen werden. besonder beliebt in kurven oder an bergkuppen, also ich bin mir sicher, wenn mich mal ein autofahrer abräumt wird es ganu bei so einer situation passieren.

in diesem sinne, fahrt vorsichtig und nehmt rücksicht auf einander.
 
Nordisch

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Ganz einfach: ohne Schild = kein Radweg.
Das ist so nicht ganz richtig, also auch nicht ganz einfach. Wie Du auf meinem Bild im 1. Beitrag sehen kannst, gibt es eine Trennung durch Markierungen, welches einen Radweg ohne Nutzungspflicht ausweist. Ich darf (!) den also nutzen, obwohl es kein Schild gibt.
 
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