Fahrradweg oder Nicht-Fahrradweg

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Nordisch

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Moin!

Da hier im Forum schon zu allen Lebenslagen Ratschläge eingeholt wurden, mal eine Frage zur Ausschilderung bzw. rechtlichen Situation für Radfahrer. Dazu folgendes Bild:
2025-08-29_06h34_52.png


Auf dem Bild spricht alles dafür, dass es einen Radweg gibt:
  1. Auf der Ampel befindet sich unter dem Personensymbol eines für Fahrräder.
  2. Der Bürgersteig enthält mit einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung abgetrennt zwei Bereiche.
Die Logik sagt einem: Hier kannst Du als Radfahrer fahren. Aber muss man das auch?

Wie Ihr sehen könnt, fehlen die Verkehrsschilder für Radfahrer. Es gibt daher für mich wohl keine Vorgabe, daher könnte ich doch wohl genauso gut die Straße benutzen. Würde ich auch gerne, den etwas später, als zu dem Zeitpunkt der Aufnahme, ist der Bürgersteig voll mit Schulkindern. Und außerdem endet der abgetrennte Bereich für Fahrräder bei (3). Wenn ich dort längst und auf befestigtem Grund fahren wollte, müsste ich in den Fußgängerbereich wechseln. Keine gute Idee…

Also? Muss ich auf dem Bürgersteig fahren? Oder darf ich dort fahren, aber genauso gut auf der Straße? Oder sollte ich zu bestimmten Zeiten (Schulkinder) sogar besser auf der Straße fahren?

Und bei der Gelegenheit: Erklär das mal einem Autofahrer, für den die Radfahrenden eh nur Zecken der Straße sind, wenn ich auf der Straße fahre und der nur sieht, dass es doch nebenan offensichtlich was für Fahrradfahrende gibt…
 
MarinGS

MarinGS

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Aber muss man das auch?
Da kein Verkehrsschild darauf verweist ... eigtl. nicht, es sei denn an anderer Stelle ist bereits ein Schild aufgestellt.

Ist der Radweg unzumutbar, darf ich auch auf die Straße ausweichen.


Die Benutzungspflicht für einen Radweg besteht in der Regel dann, wenn dieser durch die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesen ist. Ist kein blaues Radwegschild da, welches dessen Benutzung vorschreibt, kann das Fahrradfahren entweder auf der Straße oder dem Radweg stattfinden.

außerdem endet der abgetrennte Bereich für Fahrräder bei (3)
Somit ist der Radweg zu Ende ... an der Stelle Irrsinn - da offensichtlich kein Übergang / jegliche Weiterführung vorhanden.

Man müsste also noch vor dem 30er Schild auf die Strasse - aber nur bei Grün.


Unsinn: Also schon vorher - vor der Kreuzung auf die Strasse ausweichen.
 
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Biker-Gina

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Und noch kurz zu deinem Bild:

Ich gehe davon aus, dass die Stadtverwaltung hier im Verlauf der Straße den Radfahrweg nicht realisieren konnte (du schreibst ja, dass er aufhört). Da auch die Beschilderung dazu nicht aufgestellt wurde musst du diesen auch nicht benutzen.

Die Autofahrer sehen das natürlich anders und sind daher nicht erfreut. Wer achtet dann schon auf Schilder 🙈

Mein Tip: Benutze den ausgewiesenen Übergang an der Ampel und wechsle später auf die Straße, wenn's wieder eng wird.
Da gibt es ja dann auch keinen Radweg, der mit dem Bürgersteig verläuft.

Was mir aber mittlerweile auffällt zu diesem Thema:

Obwohl kein Fahrradweg ausgewiesenen ist fahren mittlerweile viele Menschen mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig.

Das ist doch auch nicht erlaubt (keine kleinen Kinder fahren da mit)?
 
Nordisch

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Obwohl kein Fahrradweg ausgewiesenen ist fahren mittlerweile viele Menschen mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig.
Wodurch wird denn ein Radweg ausgewiesen? Ok, auf alle Fälle durch eines der Verkehrsschilder. Aber ohne Schilder? Dann durch Markierung (Fahrrad-Piktogramme oder Linien oder Trennstreifen) auf dem Bürgersteig? Oder durch die Breite des Bürgersteiges?

Oder anders herum gefragt: Wie soll ich erkennen, dass es nur noch ein Bürgersteig im Sinne eines Fußweges ist?
 
Nordisch

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Die Autofahrer sehen das natürlich anders und sind daher nicht erfreut. Wer achtet dann schon auf Schilder 🙈
Jepp. Und besonders ein Problem, wenn so ein Schild steht:
2025-08-29_08h38_21.png

Dann darf ich als Radfahrer nur höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Da ich durch das Schild nicht verpflichtet bin, den Gehweg zu nutzen, muss ich, sobald ich schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren möchte, auf der Straße bzw Fahrbahn fahren. Als lebensbejahender Mensch ist das oft nicht ratsam.
 
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Ganz einfach: ohne Schild = kein Radweg. Das Schild oben kennzeichnet einen Fußweg auf dem Radfahren erlaubt ist, aber nicht vorgeschrieben.
 
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ich selber bin ja fußgänger, fahradfahrer, motorrad und auch autofahrer, und egal wie ich unterwegs bin versuche ich möglichst wenigen menschen auf den keks zu gehen.

deswegen verstehe ich auch nicht warum manche leute es so geil finden ein verkehrshindernis darzustellen wenn das grade nicht zwingend notwendig ist.

wenn es eine option gibt mit dem fahrrad nicht auf der straße zu fahren, dann nutze ich sie auch, gerade wenn die straße eh schon recht eng ist, auch auf überlandfahrten nutze ich wann immer es geht abseitige feld und waldwege, die landstraße ist da immer die allerletzte option.

also ja, fahradfahrer die ohne not meinen die straße zu verstopfen zu müssen sind für mich ne schlimmere pest als camper auf ner passstraße.

es kommt auch immer wieder vor das fahradfahrer nebeneinander auf landstraßen unterwegs sind, und überholende autos oder gar LKWs so weit auf die gegenfahrbahn gezwungen werden. besonder beliebt in kurven oder an bergkuppen, also ich bin mir sicher, wenn mich mal ein autofahrer abräumt wird es ganu bei so einer situation passieren.

in diesem sinne, fahrt vorsichtig und nehmt rücksicht auf einander.
 
Nordisch

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Ganz einfach: ohne Schild = kein Radweg.
Das ist so nicht ganz richtig, also auch nicht ganz einfach. Wie Du auf meinem Bild im 1. Beitrag sehen kannst, gibt es eine Trennung durch Markierungen, welches einen Radweg ohne Nutzungspflicht ausweist. Ich darf (!) den also nutzen, obwohl es kein Schild gibt.
 
Nordisch

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wenn es eine option gibt mit dem fahrrad nicht auf der straße zu fahren, dann nutze ich sie auch, gerade wenn die straße eh schon recht eng ist, auch auf überlandfahrten nutze ich wann immer es geht abseitige feld und waldwege, die landstraße ist da immer die allerletzte option.
Absolute Zustimmung. Allein schon im eigenen Interesse und weil es abseits der Straßen auch viel ruhiger und schöner ist. Das ist wie beim Motorradfahren, einfach weg von den Hauptstraßen.

In meinem ersten Beitrag ging es mir aber auch weniger um den "gesunden Menschenverstand" als vielmehr um die rechtliche Situation. Das ist aber inzwischen geklärt.

Ich werden den Radweg, der nicht extra durch ein Schild ausgewiesen ist, weiterhin nutzen. Wenn allerdings Schulbeginn ist, werde ich zur Vermeidung von gefährlichen Situationen im Interesse der mehr oder weniger kleinen Schulkindern auf die Straße ausweichen (was aber eigentlich nur passiert, wenn ich mal wieder verschlafen habe ;)).
 
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SQ18

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außerdem endet der abgetrennte Bereich für Fahrräder bei (3). Wenn ich dort längst und auf befestigtem Grund fahren wollte, müsste ich in den Fußgängerbereich wechseln.
Dort ist die Breite weniger als 2,5m stimmts? => kein kombinierte Weg mehr möglich, also endet der Radweg und Du musst den Baum hochrollen ;)
Ich vermute da war ist / eine Weiterführung geplant, scheitert aber am Einspruch wegen der Rodung der Bäume.
 
Nordisch

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Du musst den Baum hochrollen ;)
Nein, einige Radler haben die "Grünfläche" zwischen Baum und Fußweg schon ausreichend planiert. Die Stadt hat da auch schon ein bisschen Schotter verteilt. Aber schön ist was anderes.

Ich vermute da war ist / eine Weiterführung geplant, scheitert aber am Einspruch wegen der Rodung der Bäume.
Das mag sein, aber glaube mir, solche Situationen gibts in Bremerhaven so einige, auch ohne Bäume. Da stehst Du schlagartig vor dem Nichts oder wirst an gefährlichen Stellen kurzfristig in den fließenden Verkehr geleitet.
Zur Ehrenrettung von Bremerhaven muss ich aber gestehen, dass die im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an entsprechenden Konzepten arbeiten und auch schon einges umgesetzt haben. Es bleibt aber wohl noch lange ein Flickenteppich.

Und nur zur Klarstellung: Auch bei den Radfahrenden ist es, wie bei den Motorradfahrern. Es gibt genug Idioten, die das Ansehen so richtig gut versauen. Da wünsche ich mir ebenso bei den Radlern mehr und schärferes Durchgreifen der Ordnungsmacht.
 
trailsurfer

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Das Dilemma entstand mit Einführung der 30-er-Zonen. Wollte eine Gemeinde eine solche einrichten, musste sie auf bereits vorhandene, strassenbegleitende Radwege verzichten.
Also fahren Radler auf der Straße, obwohl da noch die Fragmente von Radwegen erkennbar sind. Abhilfe brachte in vielen Fällen die Anbringung von Zusaztschildern "Radfahrer frei", welche unterhalb des Gehwegschildes angeschraubt wurden.

Damit war die Verwirrung komplett. PKW-Fahrer schimpfen über die Radler auf der Straße, weil die doch auch auf dem Gehweg fahren dürfen.

Radler machen das dann auch in den meisten Fällen, ohne die Regeln zu kennen. Denn mit dem Hinweis "Radfahrer frei" ist die Regel verknüpft, dass man nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf (12 km/h maximal). Fussgänger haben absloutes Vorrercht, eine Klingel darf nicht benutzt werden, notfalls muss der Radler absteigen.
"Radfahrer frei" bedeutet, der Radler kann selbst entscheiden welches Angebot er nutzt. Straße oder freigegebener Gehweg. Mit der Einführung von "Radfahrer frei" wurde, so nehmem ich an, bewust in Kauf genommen, dass viele die geltenden Regeln nicht kennen und es somit dann irgendwie funktioniert. Beim Blick auf die gängige Praxis scheint das auch zu stimmen.
 
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trailsurfer

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In meiner Heimatgemeinde, Gundelfingen bei Freiburg, konnte ich nach langen Diskussionen mit dem Gemeinderat und abschliessenden Erfolg anregen, das jeweils zu Beginn dieser der durch die Ortsmitte führenden 30-er-Zone das unten abgebildete Schild angebracht wird.

Als radelnder Berufspendler (genutzt als sportlichen Anteil des Tages, also entsprechend zügig und nahe bei 30km/h) war ich es leid, regelmässig von PKW und sogar Lininebusfahrern genötigt zu werden ( das ging mit sehr dichtem Auffahren und tw. mit Einsatz der Hupe ), während ich die o.g. 30-er-Zone befuhr. Dort gab es den Fußweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei", welchen ich wegen der bereits geschilderten Einschränkungen und wegen der freien Wahl der Fahrbahn, nicht benutzte. Zudem lag meine Fahrgeschwindigkeit um die 30 km/h also dem was man dort maximal fahren darf.
Trotzdem fühlen sich PKW-Fahrer ausgebremst, oder es ging bei der Nötigung um belehrendes Verhalten.

Mit dem Schild ist die Hoffnung verbunden, dass zumindest die für Radler gefährlichen Belehrungsversuche durch PKW-Fahrer ausbleiben.

1756453209385.png
 
MichaelR

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wir haben in Rheine eine ähnliche Situation.
Die alten Radwegmarkierungen (teilweise farbig gepflaster) sind noch da, aber kein Radwegschild mehr.

Somit ist es ein Gehweg und Radfahrer müssen auf die Straße.
 
Thema:

Fahrradweg oder Nicht-Fahrradweg

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