Frage zu Fehler "Motor" + Emissionswarnleuchte leuchtet

Diskutiere Frage zu Fehler "Motor" + Emissionswarnleuchte leuchtet im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Danke für den Ausdruck den ich gesucht habe 👍
derMartin

derMartin

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Meine 03/21er die ich vor 6 Wochen gekauft habe hat vom Händler nochmals die Werksgewährleistung 4. und 5. Jahr bekommen und somit bin ich noch 2 Jahre safe
 
MichaelBC

MichaelBC

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Gibt es eine Verlängerung der Werksgarantie ?

Bisher kenne ich das nur alos Garantieversicherung über diverse Versicherungen. Die übernimmt dann mehr oder weniger die Reparaturkosten. Das hat aber doch mit einer Werksgarantie wenig zu tun.
 
Andi#87

Andi#87

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Ist meines Wissens nach immer noch so......
 
SQ18

SQ18

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24 Monate = gesetzliche Gewährleistung
BMW gibt 36 Monate = Garantie
mehr Monate = Garantie(verlängerung) wer was auch immer garantiert

Und nochmal den Link von BMW:
Sorgenfreiheit
 
AlpenoStrand

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24 Monate = gesetzliche Gewährleistung
BMW gibt 36 Monate = Garantie
mehr Monate = Garantie(verlängerung) wer was auch immer garantiert

Und nochmal den Link von BMW:
Sorgenfreiheit
Lies dir doch bitte deinen Link noch einmal durch. BMW gibt dir zu den gesetzlichen 24 Monaten Gewährleistung freiwillig noch weitere 12 Monate Gewährleistung dazu, nicht mehr und nicht weniger. Das ist rechtlich keine Garantie, sondern eben nur eine verlängerte Gewährleistung.

Das BMW in der Praxis die Gewährleistung wie eine Garantie handhabt, ist eine weitere freiwillige Leistung des Herstellers, auf den du keinen Rechtsanspruch hast. Kann somit von BMW jederzeit geändert werden, wenn ihnen die Kosten zu hoch werden oder was ihnen auch immer gerade einfällt.
 
SQ18

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Das BMW in der Praxis die Gewährleistung wie eine Garantie handhabt, ist eine weitere freiwillige Leistung des Herstellers, auf den du keinen Rechtsanspruch hast
Umgekehrt wird ein Schuh draus

Lies' Dir doch bitte den Link einmal durch:

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen

Das Wichtigste in Kürze
  • Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
  • Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.
  • Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.
 
AlpenoStrand

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Das wichtigste steht doch auch in deinem Link:
Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Bei einer Garantie muss ich als Konsument gar niGS beweisen, die Beweislast liegt beim Verkäufer. Bei der Gewährleistung eben nicht (ausgenommen die ersten 12 Monate).
 
FlowRider

FlowRider

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hier
§ 437 und 438 im BGB bestimmen, wie lange eine Gewährleistung andauert und wie bei einer Inanspruchnahme verfahren werden soll.

Die Gewährleistung deckt nur Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Verbraucher aufgewiesen hat.

Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Daraus ergeben sich für den Käufer zusätzliche Vorteile, die über die bloße Erfüllung des Kaufvertrages hinausgehen. Beispielsweise übernimmt der Garantiegeber die Haftung für Schäden oder im Garantiefall die Reparatur der Ware.

Da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers handelt, ist diese nicht im Gesetz geregelt. Die Garantie bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag, der keine Formvorschriften erfüllen muss. Wichtig ist, dass die Garantie einseitig vom Garantiegeber erklärt wird.
 
SQ18

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Nun was ist dann die 3 Jahre Warranty von BMW?
Gewährleistung oder Garantie?
 
QVIENNA

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Die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung wird zum Vorteil des Käufers in eine 3-jährige Garantie umgewandelt.
 
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