Frage zu Fehler "Motor" + Emissionswarnleuchte leuchtet

Diskutiere Frage zu Fehler "Motor" + Emissionswarnleuchte leuchtet im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Danke fĂŒr den Ausdruck den ich gesucht habe 👍
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derMartin

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Meine 03/21er die ich vor 6 Wochen gekauft habe hat vom HÀndler nochmals die WerksgewÀhrleistung 4. und 5. Jahr bekommen und somit bin ich noch 2 Jahre safe
 
MichaelBC

MichaelBC

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Gibt es eine VerlÀngerung der Werksgarantie ?

Bisher kenne ich das nur alos Garantieversicherung ĂŒber diverse Versicherungen. Die ĂŒbernimmt dann mehr oder weniger die Reparaturkosten. Das hat aber doch mit einer Werksgarantie wenig zu tun.
 
Andi#87

Andi#87

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Ist meines Wissens nach immer noch so......
 
SQ18

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24 Monate = gesetzliche GewÀhrleistung
BMW gibt 36 Monate = Garantie
mehr Monate = Garantie(verlÀngerung) wer was auch immer garantiert

Und nochmal den Link von BMW:
Sorgenfreiheit
 
AlpenoStrand

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24 Monate = gesetzliche GewÀhrleistung
BMW gibt 36 Monate = Garantie
mehr Monate = Garantie(verlÀngerung) wer was auch immer garantiert

Und nochmal den Link von BMW:
Sorgenfreiheit
Lies dir doch bitte deinen Link noch einmal durch. BMW gibt dir zu den gesetzlichen 24 Monaten GewÀhrleistung freiwillig noch weitere 12 Monate GewÀhrleistung dazu, nicht mehr und nicht weniger. Das ist rechtlich keine Garantie, sondern eben nur eine verlÀngerte GewÀhrleistung.

Das BMW in der Praxis die GewÀhrleistung wie eine Garantie handhabt, ist eine weitere freiwillige Leistung des Herstellers, auf den du keinen Rechtsanspruch hast. Kann somit von BMW jederzeit geÀndert werden, wenn ihnen die Kosten zu hoch werden oder was ihnen auch immer gerade einfÀllt.
 
SQ18

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Das BMW in der Praxis die GewÀhrleistung wie eine Garantie handhabt, ist eine weitere freiwillige Leistung des Herstellers, auf den du keinen Rechtsanspruch hast
Umgekehrt wird ein Schuh draus

Lies' Dir doch bitte den Link einmal durch:

Unterschied zwischen Garantie und GewÀhrleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen

Das Wichtigste in KĂŒrze
  • Garantie und GewĂ€hrleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
  • GewĂ€hrleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenĂŒber dem VerkĂ€ufer.
  • Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.
 
AlpenoStrand

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Das wichtigste steht doch auch in deinem Link:
Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der VerkĂ€ufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach mĂŒssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Bei einer Garantie muss ich als Konsument gar niGS beweisen, die Beweislast liegt beim VerkÀufer. Bei der GewÀhrleistung eben nicht (ausgenommen die ersten 12 Monate).
 
FlowRider

FlowRider

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hier
§ 437 und 438 im BGB bestimmen, wie lange eine GewÀhrleistung andauert und wie bei einer Inanspruchnahme verfahren werden soll.

Die GewÀhrleistung deckt nur MÀngel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Verbraucher aufgewiesen hat.

Bei einer Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des VerkĂ€ufers oder Herstellers. Daraus ergeben sich fĂŒr den KĂ€ufer zusĂ€tzliche Vorteile, die ĂŒber die bloße ErfĂŒllung des Kaufvertrages hinausgehen. Beispielsweise ĂŒbernimmt der Garantiegeber die Haftung fĂŒr SchĂ€den oder im Garantiefall die Reparatur der Ware.

Da es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder HĂ€ndlers handelt, ist diese nicht im Gesetz geregelt. Die Garantie bezeichnet einen schuldrechtlichen Vertrag, der keine Formvorschriften erfĂŒllen muss. Wichtig ist, dass die Garantie einseitig vom Garantiegeber erklĂ€rt wird.
 
SQ18

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Nun was ist dann die 3 Jahre Warranty von BMW?
GewÀhrleistung oder Garantie?
 
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Die gesetzliche 2-jÀhrige GewÀhrleistung wird zum Vorteil des KÀufers in eine 3-jÀhrige Garantie umgewandelt.
 
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