Garantie/Umtausch/Reperatur

Diskutiere Garantie/Umtausch/Reperatur im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, vieleicht kann mir der ein oder andere hier weiter helfen. Wir (meine Frau und ich) haben uns am 18.12.2012 bei einem Händler in HB einen...
marmidesign

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Hallo,

vieleicht kann mir der ein oder andere hier weiter helfen.

Wir (meine Frau und ich) haben uns am 18.12.2012 bei einem Händler in HB einen Kaffeevollautomaten von Delonghi
gekauft. Nach 4 Wochen in Gebrauch schwächelt dieser. Nach einem telefonat am 21.01.2013 mit dem Verkäufer wurde mir gesagt "Gerät
mitbringen und dann entweder Geld zurück oder neues Gerät". Also ich hin, um dann die Aussage zu bekommen, das dies keiner gesagt
hätte. Gerät wird eingeschickt und evtl. Repariert. ???
Muss ich dieses akzeptieren??? Bin der Meinung das der Händler mir ein neues Gerät wieder hätte mitgeben müssen.

Oder bin ich da auf einem falschen Dampfer??? Muss ich dem Händler 2 malige Nachbesserung gewähren und dann Umtausch oder evtl. Geld zurück??

Kann mir mal jemand die Meinung sagen? ähhh aufklären ähhh sagen wie es richtig ist?

Vielen Dank im Vorraus
 
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Also, da hat Dich jemand über den Tisch gezogen.

In so einem Wahl (Sach- oder Rechtsmangel) hast Du die Wahl der Nacherfüllung.

Zitat:

§439 BGB
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.





Reicht Dir das?

Ach ja, wenn Du keine Kaffee kochen kannst in der Zeit...

Ich würde da aufkreuzen, die Herausgabe einer Maschine fordern und die Auszahlung der Fahrtkosten. Mit dem freundlichen Hinweis, mann könne die Sache auch einem Anwalt übergeben, was es bei der Rechtslage nur noch teuerer macht.:D
 
moro

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Ja C-Treiber da hast Du Recht.
Das könnte teuer werden. Aber für den Käufer.

Er hat das Gerät über 4 Wochen benutzt. (Bei einem Kaffeeautomaten kann man schon eine recht intensive Nutzung annehmen).
Wann er es dem Verkäufer gebracht hat schreibt er nicht. Ok heut ist der 25. kann also nicht viel später sein.
Das Telefongespräch ist völlig unerheblich.

Dem Verkäufer muß man auch zunächst die Möglichkeit geben die Sache zu prüfen.
Könnte durchaus ja sein, dass der Käufer den Fehl/Nichtfunktion zu verantworten hat.

So immer gleich "Geld (zurück) oder Leben" ist dem Klima zw. Kunde-Händler ganz allgemein nicht zuträglich.

Dem Wunsch nach einem ordentlichen Leihgerät während der Instandsetzung, sollte der Händler aber durchaus nachkommen.

Gruß Rolf
 
marmidesign

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Hallo

vielen dank schonmal für die Antworten.

wie ich schon schrieb hab ich am 20. mit dem Händler telefoniert und auch das Gerät gebracht.
Wenn ich davon ausgehe im Schnitt pro tag 3 Getränke mit der Maschine gemacht zu haben und dieses
dann eine intensive Nutzung ist, hast Du recht.
Der Verkäufer hat am 20.01. mit mir zusammen das Gerät geprüft, mit dem Ergebniss, das der von mir
reklamierte Fehler wirklichkeit war.
Geld wollte ich ja garnicht wieder, lediglich das mir (wenn auch perTelefon) zugesagte neue Gerät.

Leihgerät wurde abgelehnt.
 
P

Puffi

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Hallo,

ist ja echt nett, daß wir uns hier über einen Kaffeevollautomaten von Delonghi unterhalten.
Bitte nicht falsch verstehen, aber sind wir hier nicht ein Motorrad- bzw. gs-forum?

Sicher gibt es auch dafür entsprechende Foren im Netz.

Gruß an alle
Petzi
 
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vierventilboxer

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Wir sind wir hier im OT-Bereich Petzi, somit passt das schon. ;)
Ansonsten gilt was C-Treiber (und marmidesign) geschrieben haben.
Ich würde da auch nicht so schnell klein beigeben!

Der Verkäufer hat das Recht auf 2 Reparaturversuche, scheitern diese besteht seitens des Käufers Recht auf Wandlung bzw. Rückgabe.
 
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Na ich werd morgen mal den Verkäufer anrufen und ihm den BGB auf den Tisch legen, mal sehn was dann kümmt.

Petzi...................... kein Problem, aber wie isses mit dem vorstellen von Dir?

Wer biste, wo kommste her, was fährste, wo willste hin............. fragen über fragen:wavespin:
 
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Ja C-Treiber da hast Du Recht.
Das könnte teuer werden. Aber für den Käufer.

Er hat das Gerät über 4 Wochen benutzt. (Bei einem Kaffeeautomaten kann man schon eine recht intensive Nutzung annehmen).
Wann er es dem Verkäufer gebracht hat schreibt er nicht. Ok heut ist der 25. kann also nicht viel später sein.
Das Telefongespräch ist völlig unerheblich.

Dem Verkäufer muß man auch zunächst die Möglichkeit geben die Sache zu prüfen.
Könnte durchaus ja sein, dass der Käufer den Fehl/Nichtfunktion zu verantworten hat.

So immer gleich "Geld (zurück) oder Leben" ist dem Klima zw. Kunde-Händler ganz allgemein nicht zuträglich.

Dem Wunsch nach einem ordentlichen Leihgerät während der Instandsetzung, sollte der Händler aber durchaus nachkommen.

Der genannte Paragraph 275 zum Recht der Gewährleistungsverweigerung, bzw, des Wahlrechtes bezieht sich auf ein Unmöglichkeit der Leistung, i.d.F. der Gewährleistung . Nun, Deine DeLonghi ist ein Massenprodukt und ein ziemlich teures dazu. Da kommt der Verkäufer mit nichts raus.

Hinfahren, erklären, Kaffeemaschine mitnehmen, ansonsten Montag zum Anwalt.:D

Glaub mir, ist ganz einfach.
Gruß Rolf
Aber lesen kannst Du schon? Und Du weißt auch was ein Sachmangel ist und die Sachmängelhaftung? Bitte versuch es nochmal mit den ersten 2 Absätzen des Paragraphen die ich rot markiert habe.

Aber ich erkläre es gerne, dem Verkäufer muß keine Gelegenheit gegeben werden, die über eine Überprüfung vor Ort hinaus geht. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislast-Umkehr. (Der Verkäufer muß beweisen, daß Du es kaputt gemacht hast)

Übersicht der Mängelrechte

Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:



Die zwei Nachbesserungsversuche stehen dem Verkäufer nicht automatisch zu , siehe 439(1).

§439 BGB
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Warum sind solche Sachen nur so schwer auszurotten?. Die Schuldrechtsreform ist 10Jahre her.

Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Offensichtlich ist i.d.F. bei einer Sichtprüfung, kurzem Funktionstest.

Nach 475(1) BGB ist eine Vereinbarung, die die Haftungausschließt oder beschränkt beim Verbrauchsgütervertrag ungültig. Sprich selbst der Hinweis auf irgendwelche AGB greift nicht.

Sprich, um es einfach zu sagen.
Ist kaputt, Händler anrufen, der soll bei bei Dir gegen Lieferung eines Ersatzgerätes abholen. Oder Ersatz Deiner Aufwendungen (Fahrgeld, Telefonkosten, etc.)

Was moro von sich gegeben hat ist gefährlicher Unsinn.

Die in 439(3) genannte Vorschrift bezieht sich auf eine unmögliche Leistung (275BGB), das wäre zum Beispiel bei einem Unikat der Fall. Das kann nicht einfach ausgetauscht werden. Die DeLonghi ist jedoch ein ziemlich teures Massenprodukt. Da kommt der Verkäufer nicht raus.

Hinfahren, erklären, Kaffeemaschine mitnehmen. Ansonsten Montag zum Anwalt.

Ist ganz einfach, glaub mir.
 
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marmidesign

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Hallo,

alles wieder gut.

Hab dem Verkäufer den BGB vorgelegt und dann ging´s.
Geschäftsführer hat sich entschuldigt und mir dann neue Kaffeemaschine mitgegeben.

Vielen Dank allen
 
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Die DeLonghi ist wohl deutlich günstiger als eine Jura, mein Händler hätte sie mir aber auch nicht ohne weiteres einfach so getauscht.
Zumal an den Dingern echt viel reparabel ist. Hatte die F50 gestern mal wieder auseinander weil das Mahlwerk zickte.
Nun funzt sie auch wieder wie sie soll und ich freue mich über ungetrübten Kaffeegenuss! Dir wünsche ich das selbige Michel!!!
Hoch die Tasse! ;)
 
marmidesign

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Moin

Na da habe ich mich wohl zu früh gefreut :eekek::eekek:

Gestern nach Auspacken und einigen Einstellungsänderungen wollte ich den ersten Latte genießen......... nur leider hat der nicht
so hingehauen wie erwartet. Milchschaum nicht so viel und auch nicht heiß genug.
Aber OK war ja der erste.
Nun heute morgen ................ der erste Latte M. alles gut, der nachfolgende allerdings niGS, kein Milchschaum.
Habe heute mehrerererere verschiedene möglichkeiten ausprobiert 2 Latte M. hintereinander herzustellen.
Ist nicht möglich.
Die Maschine erzeugt für den 2 Latte nicht genügend Druck, wie bei der ersten Maschine. Hier allerdings nicht erst nach 3 Wochen, sondern
schon von Anfang an.
Bin jamal gespannt was der Händler morgen dazu sagt.

Frage?
Fängt die Garantie bei einem umgetauschten Gerät wieder neu an?
Besteht nun bei dem neuen Gerät das Recht zu Wandeln?

Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr auf genau dieses Modell.
Wir zweifeln schon an uns selber.
Aber das isses wohl wieder...... "Murphys Gesetz"
 
V

vierventilboxer

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Die Garantie beginnt nicht von neuem.
Hast du dir schon mal die komplette Bedienungsanleitung zu Gemüte geführt? Stichwort entlüften usw.?
 
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Moin

Na da habe ich mich wohl zu früh gefreut :eekek::eekek:

Gestern nach Auspacken und einigen Einstellungsänderungen wollte ich den ersten Latte genießen......... nur leider hat der nicht
so hingehauen wie erwartet. Milchschaum nicht so viel und auch nicht heiß genug.
Aber OK war ja der erste.
Nun heute morgen ................ der erste Latte M. alles gut, der nachfolgende allerdings niGS, kein Milchschaum.
Habe heute mehrerererere verschiedene möglichkeiten ausprobiert 2 Latte M. hintereinander herzustellen.
Ist nicht möglich.
Die Maschine erzeugt für den 2 Latte nicht genügend Druck, wie bei der ersten Maschine. Hier allerdings nicht erst nach 3 Wochen, sondern
schon von Anfang an.
Bin jamal gespannt was der Händler morgen dazu sagt.

Frage?
Fängt die Garantie bei einem umgetauschten Gerät wieder neu an?
Besteht nun bei dem neuen Gerät das Recht zu Wandeln?

Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr auf genau dieses Modell.
Wir zweifeln schon an uns selber.
Aber das isses wohl wieder...... "Murphys Gesetz"
Deine Garantie heißt Gewährleistung. Und der Ablauf wird um die Zeit gehemmt, bis Du ein einwandfreies Gerät hast, allerdings nicht ab dem Datum wo der Schaden auftrat, sondern ab dem Datum ab dem der Händler vom Mangel davon Kenntnis hat, also bei Dir seit Freitag(?).

Ähm, bei unsere DeLonghi heißt es, das man nach dem Milchschaum machen die Maschine ca. 10min abkühlen lassen muß.

Grüße aus Spandau
 
marmidesign

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Moin Ihr,

die Bedienungsanleitung kenn ich nu schon fast auswendig, nee da kann es nicht dran liegen. Entlüften kannsste da niGS.

Bei der Herstellung von Milchschaum ist zu beachten, das die Düse nicht länger als 3 Minuten gebraucht werden soll. Ich
benötige pro Getränk ca. 1 Minute, hab dann also noch genügend zeit für die 2. Tasse.
Komisch ist nur das bei der ersten Maschine zuerst alles ok war, es konnte problemlos 2 Tassen Milchschaum erstellt werden, um dann
den Knopf für 2 x Espresso zu drücken, damit meine Frau und ich zugleich den Latte genießen können.
Is übrigens die Delonghi ECAM 21.117 SB.
 
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Etwas gegockelt und das hier gefunden:

"Milchschaum:Mit der Dampfdüse lässt sich mit etwas Übung schnell hervorragender Milchschaum zubereiten, der sich durchaus mit dem Milchschaum aus einem Cafe messen kann. Man darf allerdings keine zu hohe oder zu große Gefäße verwenden, sonst wird die Milch schlecht verwirbelt und der Schaum ungleichmäßig und dünnwandig. Auch muss man zügig vorgehen, ab 65° gerinnt die Milch und der Schaum fällt unwiederbringlich zusammen. Und vor der Benutzung der Dampfdüse sollte man das gesamte Rest- und Kondenswasser aus der Leitung entlüften; es geschieht nicht automatisch."


Nachzulesen hier:

Beste Price GAGGIA RI9701/01 Espressoautomat Titanium - Kaffeevollautomat Delonghi

Wie bereits erwähnt habe ich ein Jura, die ist auch nicht frei von Störungen bzw. bedarf regelmäßiger Wartung und Pflege, vor allem der richtigen Handhabung und ein gewisses Maß an technischem Verständnis für die Funktionsweise. Mit der DeLonghi kenn ich mich nicht aus, es ist aber nun mal ein Gesetz der Physik dass sie ähnlich aufgebaut sein muss. Ich würde es deshalb nicht immer auf den armen Murphy schieben sondern eher auf einen Bedienerfehler. :p
 
marmidesign

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Hallo Ihr........

nee der Murphy hat nich immer schuld.

Die Maschine haut nicht richtig hin. In der Bedienungsanleitung steht das die Dampfdüse nicht länger wie 3 Minuten in Gebrauch sein sollte.
Hab´s heute mal ausprobiert. Milchschaum ist fertig nach ca 60 Sekunden, also noch genügend Zeit für die 2. Tasse. Auch wenn ich nach
der ersten Tasse spüle (halbe Tasse Wasser) bekomm ich keinen weiteren Milchschaum mehr, der austretende Dampf erzeugt nicht mal ein
blubberb in der Tasse.

Wie isses eigentlich wenn der Hersteller schreibt:
"Hersteller gewährt für dieses Gerät in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie gemäß nachstehenden Bedingungen wie z.b. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Gerätes. Ein Anspruch des Kunden auf Austausch des mangelhaften Geräts gegen ein Neugerät besteht nicht."
Steht ja schon im gegenspruch zum BGB?
Was gilt denn? Gewährleistung nach BGB oder die Garantiebedingungen vom Hersteller.
 
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Hallo Ihr........

nee der Murphy hat nich immer schuld.

Die Maschine haut nicht richtig hin. In der Bedienungsanleitung steht das die Dampfdüse nicht länger wie 3 Minuten in Gebrauch sein sollte.
Hab´s heute mal ausprobiert. Milchschaum ist fertig nach ca 60 Sekunden, also noch genügend Zeit für die 2. Tasse. Auch wenn ich nach
der ersten Tasse spüle (halbe Tasse Wasser) bekomm ich keinen weiteren Milchschaum mehr, der austretende Dampf erzeugt nicht mal ein
blubberb in der Tasse.

Wie isses eigentlich wenn der Hersteller schreibt:
"Hersteller gewährt für dieses Gerät in Ergänzung der gesetzlichen Rechte des Käufers eine Herstellergarantie gemäß nachstehenden Bedingungen wie z.b. Die Garantieleistung erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Instandsetzung, Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des gesamten Gerätes. Ein Anspruch des Kunden auf Austausch des mangelhaften Geräts gegen ein Neugerät besteht nicht."
Steht ja schon im gegenspruch zum BGB?
Was gilt denn? Gewährleistung nach BGB oder die Garantiebedingungen vom Hersteller.
Also die Gewährleistung (439 BGB) fällt unter das sogenannte Umgehungsverbot. Sprich, Abreden (Vereibarungen ) die, die Rechte des Käufers (Endverbrauchers) mindern sind nichtig.

Die Garantie des Herstellers ist eine Zusatzleistung, an die der Hersteller jede beliebige Bedingung knüpfen kann. Aber:

Die Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Übergabe des Gerätes. Während der ersten 6 Monate der Geweährleistung gilt die Beweislast-Umkehr und es wird vermutet, das der Mangel bereits bei Übergabe bestand. (Der Händler/Hersteller hat zu beweisen, daß das Gerät mangelfrei war)

Meist ist in der Garantie eine längere Laufzeit vereinbart. z.B. 5 Jahre. Sprich, nach 24Monaten und einem Tag nach dem Kauf (wenn es keine Hemmung wegen Mängeln gab) repariert der Hersteller das Gerät weiter.Halt zu seinen Bedingungen. Bis 24 Monate gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Aussage muß sich aber nicht an den Endkunden richten. Es kann auch sein, das sich diese Nachricht an gewerbliche Kunden (Gasstätten) richtet oder an Wiederverkäufer. Bei solchen Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich auf 12 Monate begrenzt werden.
 
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HP2E - Schwenker, Xcountry, ALP4.0, KLR250, 4-ride
Ups,
Schaum mit dem integrierten Aufschäumer...:frown:

Wir schäumen seit längerem mit dem Nespresso `Rührer`
ein paar Tropfen Amaretto, od gaaanz wenig Zucker und den Schaum kannst schneiden :rolleyes:
Und dann den Kaffee der Jura rein:wink:

cowy
 
Thema:

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