Garantieübertragung beim Privatverkauf?

Diskutiere Garantieübertragung beim Privatverkauf? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; HI, wie auch immer eine weitere Frage zu Biete- wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus, wenn man etwas gebrauchtes kauft mit noch vorhandener...
Matti63

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HI,

wie auch immer eine weitere Frage zu Biete- wie sieht es eigentlich rein rechtlich aus, wenn man etwas gebrauchtes kauft mit noch vorhandener Garantie seitens des Erstkäufer?

Ist diese Garantie auf dem Zweitkäufer übertragbar?

ich überlege gerade was hier zu kaufen und frage mich, was in der Garantiezeit passiert?
Garantieansprüche kann doch nur der geltend machen, der auch auf dem Kaufvertrag aufgeführt ist.?Oder ?

LG Matti
 
Norddeutscher

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Moin,

wichtig wäre zunächst zu wissen, ob es um Garantie oder um die gesetzliche Gewährleistung geht??

Das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Im Grunde ist es aber so, dass nahezu alle Ansprüche abgetreten werden können; auch Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Ausnahme: Die Abtretung wurde zwischen (Erst-)Käufer und (Erst-)Verkäufer (auch in AGB) ausgeschlossen. Dann ist eine Übertragung nicht möglich.

Es wären deshalb folgende Fragen zu klären:

1. Siehe oben: Garantie oder gesetzliche Gewährleistung?

2. Wie begründet der (Erst-) Verkäufer den Ausschluss? Beruft er sich auf einen Ausschluss oder meint er nur generell, dass so was nicht ginge (was generell falsch wäre!


Gemäß § 398 BGB kann grundsätzlich jede Forderung abgetreten werden.

Gemäß § 399 BGB kann eine Forderung nicht nur dann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist.

Eine Vereinbarung mit dem Schuldner (=Erstverkäufer) war nicht gegeben.

Eine Inhaltsänderung der beschriebenen Art kommt eigentlich nur bei höchstpersönlichen Ansprüchen in Betracht. Denn nur bei diesen wird durch die Änderung in der Person des Gläubigers auch der Inhalt der Forderung geändert. Ein Garantieversprechen ist i.d.R. aber nur dahin gerichtet, dass der Verkäufer für einen gewissen Zeitraum für die Mangelfreiheit der Ware einstehen möchte. Im Wesentlichen geht die Abrede dahin, dass die Gewährleistung auch für solche Mängel übernommen wird, die erst nach Gefahrübergang auf den Käufer auftreten. D.h. es wird dem Käufer das Recht eingeräumt, sich auch für solche Mängel auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu berufen. An einen bestimmten Käufer ist das Garantieversprechen im Normalfall nicht gebunden. Insofern dürfte auch unter diesem Gesichtspunkt kein Ausschluss zu rechtfertigen sein.

Als weiterer Auschlussgrund käme nur § 400 BGB in Frage: Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist. Warum aber gerade ein Garantieversprechen nicht pfändbar sein sollte, ist nicht ersichtlich.

Letztlich könnte man die Níchtübertragbarkeit eines Garantieversprechens nur damit begründen, dass es sich nicht um eine Forderung handelt. Forderung bedeutet aber nichts anderes als das Recht von dem Schuldner eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Die Leistung besteht in diesem Fall in dem Recht, Gewährleistungsansprüche auch für Mängel, die nach Gefahrübergang aufgetreten sind, geltend zu machen. Insofern handelt es sich auch bei dem Garantieversprechen meiner Einschätzung nach um eine frei übertragbare Forderung!


 
H

HP2Sascha

Gast
Habe diese beiden Beiträge aus einem thread aus dem forumsspezifischen Bereich separiert.
 
Matti63

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Hi,

danke schön :)

Matti

@norddeutscher
nehmen wir mal an , ich kaufe ( d)eine Kamera und sie hat in 3 Monaten einen Defekt ?
Was dann ? Kann ich mich mit (d)einer originalen Kaufquittung an den Händler richten?

Ich hatte das mal bei einem teuren Moutainbike und das habe ich nach 8 Monaten für 2500€ verkaufen können. So musste ich mit dem neuen Käufer zum Händler, um die Garantie übertragen zu lassen.
 
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Dobs

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Garantie ist freiwillig und kann daher auf den Erstkaeufer beschraenkt werden...siehe die jew. Garantiebedingungen

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Norddeutscher

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Moin,

Matti, du hast ausführliche PN bzgl. deiner Frage an mich!
 
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