gelasert :-(

Diskutiere gelasert :-( im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Aber nur echt mit dem Schnurrbart:D Beste Gruesse via Tapatalk Dobs
fishermanGS

fishermanGS

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1200 GS 09.09
Moin,

bei uns muss man unterscheiden zwischen dem Geblitze durch das Ordnungsamt der Stadt Kiel und der Polizei.
Ordnungsamt blitzt da, wo es möglichst viele Einnahmen für den Stadthaushalt gibt. Polizei blitzt da, wo
zu schnelles fahren auch gefährlich sein könnte.

Am miesesten ist, wenn die grüne Welle bei den Ampeln auf 60 programmiert ist
und dann bei den durch Schildern geforderten 50 - auch ab 50 durch das Ordnungsamt geblitzt wird.
Die Polizei tut das nicht.

Ich habe letztes Jahr um eine Flatrate nachgefragt, wollte 100 € pro Jahr an die Stadt zahlen,
um nicht jede Geschwindigkeitsübertretung um 7 kmh einzeln bezahlen zu müssen. :rolleyes:
Hab aber keine Antwort bekommen.


:)
 
G

Gast15171

Gast
Moin,

bei uns muss man unterscheiden zwischen dem Geblitze durch das Ordnungsamt der Stadt Kiel und der Polizei.
Ordnungsamt blitzt da, wo es möglichst viele Einnahmen für den Stadthaushalt gibt. Polizei blitzt da, wo
zu schnelles fahren auch gefährlich sein könnte.

Am miesesten ist, wenn die grüne Welle bei den Ampeln auf 60 programmiert ist
und dann bei den durch Schildern geforderten 50 - auch ab 50 durch das Ordnungsamt geblitzt wird.
Die Polizei tut das nicht.

Ich habe letztes Jahr um eine Flatrate nachgefragt, wollte 100 € pro Jahr an die Stadt zahlen,
um nicht jede Geschwindigkeitsübertretung um 7 kmh einzeln bezahlen zu müssen. :rolleyes:
Hab aber keine Antwort bekommen.


:)


habe ich bereits vor ca. 35 jahren bei der stadtverwaltung der stadt ER versucht.
keine reaktion. mein zeitgleicher leserbrief an das "erlanger tagblatt" blieb
ungedruckt.:mad::mad::mad:

soviel zum thema und zur funktionierenden kontrolle der judikative durch
die freie presse,:eek::mad::eek:
 
MacZep

MacZep

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R 1200 GS, R 100 GS PD
Ich darf das Thema nochmal aufgreifen:

im aktuellen "SYBURGER" hat RA Jürgen Struck unter dem Titel "quis custodiet ipsos custodes" ("wer überwacht die Wächter") darauf hingewiesen, dass unlängst neuere Urteile hinsichtlich der Verfahrensweise der Verkehrsüberwachung gibt.

Im Wesentlichen kann das nur ein RA. Dieser kann Unterlagen einsehen wie beispielsweise die "Lebensakte" eines Messgerätes.
Wichtig zu wissen ist allerdings auch, dass jeder Gemessene selbst vor Ort schon protokollieren sollte, wie die Messung erfolgte. Wie und wo ist das Messgerät aufgebaut, ist der Messbeamte aufmerksam oder liest er gerade die Tageszeitung. Fotos machen. Sogar der Abstand des Messfahrzeugs vom Wegesrand kann wichtig sein.

Nur um die Hälfte der nun kommenden Antworten ab zublocken:
Ja, ich bin auch für das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen
Ja, ich bin auch für eine Überwachung des Verkehrs
Aber Nein, ich bin gegen Abzocke und gegen die Einbeziehung von Bussgeldern in kommunale Finanzpläne.
 
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wuchris

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1100 GS
Darf man freundlich erfragen was der Threaderöffner nun eigentlich getan hat?

Nach dreizehnseitiger Diskussion über lasern und rasen und Gott und die ganze Welt wäre das relativ interessant.
 
Komagleiter

Komagleiter

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R1200GS S1000RR
Nee mein Lieber, ganz und garnicht! :cool:
Mindestens 2/3 der im Einsatz befindlichen Geräte gehören zu den ersten Generationen. Und damit ist es nachweislich nicht möglich ein Motorrad mit so einer kleinen Ansicht wie eine Dakar sicher zu messen.

Es geht hier schließlich nicht um ein paar Euro oder ein oder zwei Punkte, sondern darum ein Fahrverbot zu verhindern. Deshalb ist der Gang zum Verkehrsrechtler dringend anzuraten, der bekommt Akteneinsicht und hat die Möglichkeit anhand inzwischen diverser Urteile zu prüfen, ob gegen das bei der Messung verwendete Gerät Vorbehalte bestehen. Und wenn das so sein sollte, was recht wahrscheinlich ist, haben die Herren in Blau leider Pech gehabt. ;)
Schalömchen!:)
..und wie sieht´s da bei ´ner S1000RR (Fahrer tief geduckt..) aus?:confused:-Müßte eigentlich noch schwieriger zu lasern sein!?:confused:...OK,ich hab mich auch gaanz klein gemacht...:rolleyes:;)---...von der Geschwindigkeit schreib ich hier besser nix...:eek:,aber in Ortschaften bin ich meist ganz brav...:cool:
 
WFR1200GSRally

WFR1200GSRally

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GS 1200
hallo,
zeig doch mal das bild, bitte.

gruss, stefan


Jetzt muss der Frust doch raus.

Heute auf der Feierabendtour mit dem Mädel hintendrauf mal bissel erweitert und wo anders rumgefahren.
Irgendwo vor Ortsausgang. 20:45 Uhr, 4.Gang, Straße breit, leer, gerade aus, keine Häuser nur Hang, und ganz hinten ein grünes Männlein mit ner roten Kelle. Zu schnell. Innerorts. 87 sollen es gewesen sein.

65-70 Ok, hätte ich erwartet, aber so schnell? Kann ma nix machen. Da hilft auch kein trösten der Freundin, dass sie wohl auch zu schnell gewesen währe. Warscheinlich muss ich wohl mal 4 Wochen laufen :mad: (dabei hatte ich das gerade erst durch nen Mittelhandbruch hinter mir)

Kann es immernoch nicht glauben.
 
C-Treiber

C-Treiber

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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Der entscheidend Punkt um Lasermessungen anzufechten, ist die Physik.

Der Laserstrahl fächert auf, ca. um 25 cm je 100m Entfernung. Sprich bei 100m Meß-Entfernung hat der Meßkegel einen Durchmesser von 50cm. Bei 200m schon von 1m und ab 300m wird es kritisch, weil bei einem Durchmesser von 1,50 am Motorrad vorbei gemessen wird.

Also auch alles hinter und neben dem Motorrad gemessen wird.

Hinzu kommt. Das auf der Meßstrecke keine reflektierenden Gegenstände sein dürfen und während des Meßvorgangs kein anderes Fahrzeug durch die Meßstrecke fahren darf, auch kein Gegenverkehr.

Auf einer durchschnittlichen deutschen Landstraße stehen auf einer Entfernung von 200m etwa 8 Leitpfosten mit Reflektoren.:)
Rudelmessungen sind auch nicht zulässig (Gegenverkehr, nachfolgende Fahrzeuge).:)
Der zweite muß daneben stehen als Zeuge und nicht gerade Fahrzeuge abfertigen.:)
Die Herschaften müssen am Gerät ausgebildet sein (nachweislich):)
Es muß ein Protokoll über den ordnungsgemäßen Aufbau und Kontrollmesseungen vorliegen.:)

Tja, widersprechen lohnt in jedem Fall.
 
G

Gast20919

Gast
Der entscheidend Punkt um Lasermessungen anzufechten, ist die Physik.

Der Laserstrahl fächert auf, ca. um 25 cm je 100m Entfernung. Sprich bei 100m Meß-Entfernung hat der Meßkegel einen Durchmesser von 50cm. Bei 200m schon von 1m und ab 300m wird es kritisch, weil bei einem Durchmesser von 1,50 am Motorrad vorbei gemessen wird.

Also auch alles hinter und neben dem Motorrad gemessen wird.

Hinzu kommt. Das auf der Meßstrecke keine reflektierenden Gegenstände sein dürfen und während des Meßvorgangs kein anderes Fahrzeug durch die Meßstrecke fahren darf, auch kein Gegenverkehr.

Auf einer durchschnittlichen deutschen Landstraße stehen auf einer Entfernung von 200m etwa 8 Leitpfosten mit Reflektoren.:)
Rudelmessungen sind auch nicht zulässig (Gegenverkehr, nachfolgende Fahrzeuge).:)
Der zweite muß daneben stehen als Zeuge und nicht gerade Fahrzeuge abfertigen.:)
Die Herschaften müssen am Gerät ausgebildet sein (nachweislich):)
Es muß ein Protokoll über den ordnungsgemäßen Aufbau und Kontrollmesseungen vorliegen.:)

Tja, widersprechen lohnt in jedem Fall.
Nur mit Anwalt und Rechtschutzversicherung ....glaube es mir ..habe es hintermir..!
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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R 1200 GSA - Gelb
und womit man schon bei der Frage ist....

wie kommt man einen Kompetenten Anwalt ...
also nicht einen, der damit (nur) Geld verdienen will,
sondern an einen, der Ahnung hat, Wie am besten vorgegangen wird....

wenn ich z.B. einen Anwalt beauftrage, der beim ADAC als "Vertragsanwalt" für Verkehrsrechtschutz geführt wird....
und der Anwalt fährt nicht mal Auto :confused: (muß nicht zwingend nachteilig sein, aber in dem Fall wars das !)
 
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Gast20919

Gast
und womit man schon bei der Frage ist....

wie kommt man einen Kompetenten Anwalt ...
also nicht einen, der damit (nur) Geld verdienen will,
sondern an einen, der Ahnung hat, Wie am besten vorgegangen wird....

wenn ich z.B. einen Anwalt beauftrage, der beim ADAC als "Vertragsanwalt" für Verkehrsrechtschutz geführt wird....
und der Anwalt fährt nicht mal Auto :confused: (muß nicht zwingend nachteilig sein, aber in dem Fall wars das !)
In Berlin ist es er :Home | Strafverteidiger in Kreuzberg – Kanzlei Hoenig Berlin | Strafrecht und Motorradrecht
in seiner Kanzlei steht eine Superduke ...die Berliner kennen ihn....er hat mir schon öfter geholfen...!
 
ChiemgauQtreiber

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Bei mir ist es jetzt eh zu spät. Ich laufe gerade. Der Anwalt hätte es zwar in ne höhere Geldbuße wandeln können, aber das ist mir dann alles zu blöde geworden und jetzt ist gerade die einzige Zeit wo ich nicht unbedingt fahren muss. Davor noch kurz den Hängerführerschein fertig gemacht und gleich abgegeben das Ding. Zur Arbeit komme ich mit meiner Freundin. Zurück mit dem Arbeitskolleg und Aussentermine habe ich auch erst wieder mitte Februar.. dann ist das Kapitel endlich abgehakt.

zuschnellimage.jpeg
 
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Dougal

Gast
Nur so....gerade gefunden...passt ja zum Thema:)


Geschwindigkeitsmessung bei Motorrädern nicht mit jedem Messgerät zulässig

Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.
Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:
Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.



Gruß Micha
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Bei mir ist es jetzt eh zu spät. Ich laufe gerade. Der Anwalt hätte es zwar in ne höhere Geldbuße wandeln können, aber das ist mir dann alles zu blöde geworden und jetzt ist gerade die einzige Zeit wo ich nicht unbedingt fahren muss. Davor noch kurz den Hängerführerschein fertig gemacht und gleich abgegeben das Ding. Zur Arbeit komme ich mit meiner Freundin. Zurück mit dem Arbeitskolleg und Aussentermine habe ich auch erst wieder mitte Februar.. dann ist das Kapitel endlich abgehakt.

Anhang anzeigen 85551
Eine Frage zu Deiner Skizze:
Wurdest Du von vorne gelasert oder lasert man in Deutschland von hinten (vielleicht als Ausgleich weil man ja von vorne radarn muss? :) )
 
Thema:

gelasert :-(

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