Hi
Sorry, da hätte ich die zweite Satzhälfte mitkopieren sollen:
Zitat
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer.
Zitatende
Nachdem mit der EU-Zulassung das "mit nur einem Nebelscheinwerfer" wegfällt, dachte ich ich könnte es "sparen".
Der Witz: Für Moppeds ohne EU-Zulassung (z.B. ältere 1100GS) gilt der komplette Satz.
Mein TÜVie sieht es pragmatisch, versteht nicht weshalb beim Licht unterschieden wird uns sch...t sich nicht darum. "Das ist Beamtenblödelei".
gerd