Ham-ger
Themenstarter
im speziellen Mietrecht?
Wenn ja, würde ich mich freuen wenn er/sie sich bei mir via Mail melden würde.
habe da mal eine Frage betr. Kündigungsfrist, Mietrecht in Sachen wann darf der Vermieter einfach so im gemieteten Bereich hinein "plumpsen" etc.
Viele Grüsse
Stefan
Wenn ja, würde ich mich freuen wenn er/sie sich bei mir via Mail melden würde.
habe da mal eine Frage betr. Kündigungsfrist, Mietrecht in Sachen wann darf der Vermieter einfach so im gemieteten Bereich hinein "plumpsen" etc.
Viele Grüsse
Stefan

nur kann ich soviel sagen, dass der vermieter schon ein anrecht hat, die dir überlassenen mieträume - egal ob privat oder gewerblich - nach vorheriger ankündigung und nachfolgender terminvereinbarung, einzusehen.





