Ich will nichts illegales oder gepfuschtes das ist sicher, ich will erreichen noch etwas besser gesehen zu werden da die LED´s einfach nicht sehr hell sind und mehr Deko meine ich.
Hallo Arkogro,
das ist in jedem Fall illegal, was Du Dir da ausdenkst. Ein Scheinwerfer ist immer ein in sich geschlossenes System, welches mit Gehäuse, Streuscheibe, Reflektor und Leuchtmittel eine entsprechende Zulassung und Kennzeichnung bekommt. Du darfst an einem Scheinwerfer nichts, aber auch gar nichts verändern (Abdeckscheiben, Gitter, stärkere Leuchtmittel, usw...). Es gibt Ausnahmen, da haben Phillips und Osram für einzelne explizit in einschlägigen Listen aufgeführte Fahrzeuge mit bestimmten Scheinwerfer-Typen die Möglichkeit geschaffen, eine vorhandene H4- oder H7-Glühlampe gegen eine spezielle LED-Lampe auszutauschen. So ist z.B. bei der R1200GS (K25) en Wechsel der Fernlichtlampe gegen diese spezielle LED-Lampe zulässig, aber eben auch nur Fernlicht, nichtmal Abblendlicht (in diesem Fall). Da Du im R1300GS Unterforum schreibst, gehe ich davon aus, dass Du auch von einer 13er sprichst. Hier hast Du ja ohnehin immer einen LED-Hauptscheinwerfer. Folglich fällt die oben genannte Möglichkeit für Dich weg. Hier ist ja eh alles fest verklebt und verlötet.
Wenn, dann bleibt Dir nur die Möglichkeit mit zusätzlichen Scheinwerfern, welche dann entweder Nebelscheinwerfer (nur bei entsprechenden Bedingungen offiziell zu nutzen), Fernscheinwerfer (eigentlich nur 1x zusätzlich erlaubt, da ja 1x bereits im Hauptscheinwerfer vorhanden und an einem Motorrad maximal 2x Fernscheinwerfer erlaubt) oder zusätzliche Positionsleuchten, sogar wahlweise in orange erlaubt, sind.
Ich selbst (siehe Foto) habe 2x Denali D7 Pro zusätzlich montiert, welche ja jeweils zwei Lichtschaltkreise haben, die jeweils in 10 Stufen (10%-Schritten) dimmbar sind. Die jeweils mittleren drei LEDs haben bei mir die orangene Abdeckung und laufen mit 10% Helligkeit als Positionsleuchten. Bei Fernlicht gehen diese auf 100% und ebenso die jeweils 4 weiteren weißen LEDs auch auf 100%. Das macht richtig Licht. Da ich die Lichtschaltkreise über den CanSmart-Controller über die original linke Lenkerarmatur separat schalten kann, kann ich die beiden Fernscheinwerfer beim TÜV als "Arbeitsscheinwerfer" für den Einsatz abseits des öffentlichen Straßenverkehrs "verkaufen". Diese Argumentation hat auch gestern bei einer Motorrad-Schwerpunktkontrolle im Pegnitztal hervorragend funktioniert. Die Herrschaften in Dunkelblau haben die orangenen Positionsleuchten auch ausdrücklich als erlaubt bezeichnet und haben mit einem Augenzwinkern gesagt, dass alles, was die Sicherheit (und Sichtbarkeit) erhöht ohnehin wohlwollend geduldet wird. Auch bei meinem Kumpel, der vor den Augen der Polizistin die orangenen China-Abdeckscheiben vor den original NSW seiner R1250GSA weggeklappt hat. Sie lächelte und meinte, er könne sie ruhig wieder davor klappen.
Das war Alles in Allem eine ausgesprochen angenehme Begegnung mit der Rennleitung und hat zu freundlich lachenden Gesichtern auf beiden Seiten geführt. Daumen hoch dafür!
Grüße, Jens
